Arbeitskleidung

Das ewige Lied von der Arbeitskleidung und der Einkommensteuererklärung

Das ewige Lied von der Arbeitskleidung und der Einkommensteuererklärung

Nahezu jeder trägt bei der Arbeit Kleidung – was vermutlich auch das Beste ist. Aber noch lange nicht jeder darf die Kleidung, die er während seiner beruflichen Tätigkeit trägt auch in der Steuererklärung angeben und zum Beispiel deren Anschaffungskosten als Werbungskosten ansehen. Das ist zwar schade für die davon Betroffenen und scheint auf den ersten Blich auch etwas unfair, ist aber durch die Finanzbehörden aber ziemlich genau geregelt.

Nur sogenannten typische Berufskleidung, bzw. deren Anschaffungskosten, darf den Weg in die Einkommensteuererklärung finden und wird auch vom Finanzamt akzeptiert – sofern man mit Belegen den Kauf und die Art der Kleidung nachweisen kann. Einfach nur in die Steuererklärung reinschreiben gilt also nicht.

 

Was ist nun typische Berufskleidung, mag man sich fragen?

Das lange Cocktailkleid einer Nachtclubsängern? Leider nicht, den bei diesem besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie es auch zu privaten Anlässen trägt, etwa auf einer Hochzeit oder bei einem schicken Abendessen. Der Blaumann des Installateurs hingegen ist eine typische Berufskleidung, denn er erfüllt nicht nur eine Schutzfunktion, sondern es ist darüber hinaus sehr unwahrscheinlich, dass der brave Arbeiter ihn auch in seiner Freizeit aufträgt. Es sei denn natürlich beim Feierabendbier in der Kneipe um die Ecke.

Es sind für die Anerkennung von Kosten für Berufskleidung also zwei Dinge immens wichtig: Die Kleidung muss wirklich typisch für den ausgeübten Beruf sein und die private Nutzung der Berufskleidung muss so gut wie ausgeschlossen sein. Treffen beide Kriterien zu, hat man gute Chancen, die Anschaffungskosten in der Steuererklärung als Werbungskosten durchzudrücken. Im Übrigen ist es nicht nur möglich die Kosten für den Kauf von Berufskleidung in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Darüber hinaus können auch Ausgaben für deren Reinigung und sogar Trocknung abgesetzt werden. Lässt man die Kleidung reinigen, dann sollte die Quittung auf jeden Fall den Hinweis enthalten, was in welcher Menge gereinigt wurde. Wäscht man selbst, dann ist es möglich, die Kosten dafür aus diversen Tabellen zu entnehmen. Auch hierbei ist es wichtig für die Anerkennung in der Einkommensteuererklärung, dass genau dokumentiert wird, was wann wie oft gewaschen wurde.

An sich ist es also doch ein recht sauberes Geschäft mit der Arbeitskleidung in der Steuererklärung, vorausgesetzt man hat das Glück einer Berufsgruppe anzugehören, für die es sogenannte typische Arbeitskleidung gibt.

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