Bis wann muss ich meine Steuererklärung 2013 machen?

Die Steuererklärung 2013 muss eigentlich bis zum 31.Mai 2014 beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Da der 31. Mai 2014 ein Samstag ist, verlängert sich die Frist bis zum 2. Juni 2014. Mit einer Fristverlängerung (Antrag) kann der Termin bis zum 30.9.2014 verlängert werden. Wer zu spät kommt, kann vom Finanzamt mit einem Zwangsgeld von 150 bis 500 Euro belegt werden. Überlassen Sie die erstellung dem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31.12.

Unterliegt ein Steuerpflichtiger nicht der Pflichtveranlagung kann er für die letzte 4 Jahre eine freiwillige Erklärung machen oder machen lassen. In 2014 als für die Jahre 2009, 2010, 2011 und 2013. Für die rechtzeitige Abgabe ist dabei das Eingangsdatum beim Finanzamt maßgeblich.

0 Kommentare

Dein Kommentar

Want to join the discussion?
Feel free to contribute!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *