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Wie prüfe ich meinen Steuerbescheid

Wie prüfe ich den Steuerbescheid schnell und einfach?

Grundsätzlich ist es so, dass der Steuerbescheid auf den ersten Blick verwirrend ist und ein Meisterstück unseres viel „gelobten“ Beamtendeutsch ist. Nichts desto trotz ist Ihr Finanzbeamte in der Regel bemüht (im Rahmen der technischen Möglichkeiten seiner Software) Ihnen ab Seite 3 mit verständlichen Sätzen die Abweichungen aufzuzeigen. Hier wird dann zu Beginn mitgeteilt, dass z.B. die Pauschale der Bewerbungskosten in Höhe von 850 Euro nur in Höhe von 400 Euro berücksichtigt wurde. Ab und an um eine knappe Begründung erweitert. So nun wissen Sie schon woher die Abweichung herkommt und können ggf reagieren.

Einen Absatz später geht es dann wieder mit den allgemeineren Klauseln weiter. Auch diese sollten gelesen werden, um zu sehen was nicht berücksichtigt wurde, trotz Auflistung in der Steuererklärung.

 

Was ist zu tun, wenn ich nicht mit einverstanden bin?

Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie rufen beim Finanzamt an und klären es telefonisch bzw. lassen es sich erklären oder Sie erheben Einspruch (Musterschreiben) mit einer wasserfesten Begründung bzw. mit Nachweisen (z.B. Rechnungen). Wenn wir nochmals auf das Beispiel mit den pauschalen Werbungskosten zurückkommen, müssten Sie plausibel (z.B. mit einer Liste der Firmen bei denen Sie sich beworben haben) begründen, weshalb Ihnen der Betrag zusteht.

Ändert das Finanzamt den Bescheid dennoch nicht ab, ist der letzte Schritt der Rechtsweg. Dieser lohnt sich aber regelmäßig nicht. Denn die Kosten für die rechtliche Begleitung liegen oft deutlich über der möglichen Steuererstattung.

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Das sollten Sie in 2018 wissen – Unser Taxbutler Guide

Immer mehr Menschen sichern sich in diesen Tagen die Dienste von Taxbutler. Da es sich um eine denkbar einfache Möglichkeit handelt, um an eine günstige Steuererklärung zu kommen, lässt sich der hohe Zuspruch nur allzu leicht erklären. Doch worauf ist im Jahr 2018 zu achten, um in besonderer Weise vom Einsatz der Software zu profitieren? Wir haben darauf einen genauen Blick geworfen.

1. Belege direkt scannen

Einer der wohl größten Vorteile, die Taxbutler auch im Jahr 2018 bereithält, ist die frühzeitige Organisation der Steuer. Auf dem klassischen Wege ist es zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig, sich für viele Stunden mit den alten Belegen auseinanderzusetzen. Da diese einfach in der App eingetragen werden können, handelt es sich um eine denkbar einfache Möglichkeit. Allerdings ist es für diesen Zweck notwendig, bereits zu Beginn des Jahres sorgfältig zu arbeiten. Leicht lässt es sich zu einer Routine machen, alle Belege zu sammeln und somit schnell ein Mindestmaß an Organisation zu erreichen. Unter dem Strich lässt sich die Erklärung am Ende des Jahres so noch viel leichter beantragen.

Weiterhin ist es wichtig, den Blick dabei nicht nur auf die klassischen Ausgaben zu lenken. Vielmehr gibt es immer wieder Anschaffungen und Investitionen, die erst auf den zweiten Blick von der Steuer abgesetzt werden können. Diese werden vor allem von den niedrigen Zinsen gefördert. Jeder hat inzwischen die Chance, einen Kredit ohne Schufa zu günstigen Konditionen in Anspruch zu nehmen. Eine solche Fremdfinanzierung wird entsprechend häufig eingesetzt, um das eigene Business klar nach vorn zu bringen und langfristig davon zu profitieren.

2. Der Überblick über die Finanzen

Häufig ist es einer wenig umsichtigen Finanzplanung geschuldet, dass hohe Steuersätze gezahlt werden müssen. Die betreffenden Personen sind sich zum Beispiel nicht darüber im Klaren, wie viel Geld sie im laufenden Jahr bereits umsetzten. Auf der anderen Seite fehlt sehr oft die Kenntnis darüber, ab welchem Betrag die Gefahr besteht, in eine höhere Steuerklasse zu rutschen. Gerade am Ende des Jahres handelt es sich jedoch um Informationen, die von großer Bedeutung sind. Denn unter Umständen gelingt es, eine weitere Rechnung in das neue Jahr zu übertragen und dadurch Steuern zu sparen. Der legale Spielraum ist groß, um dadurch die eigene Bilanz minimal im gewünschten Sinne zu beeinflussen.

3. Steuerausgaben einplanen

Besonders Selbstständige und Freiberufler machen im Umgang mit der Steuer oft einen schwerwiegenden Fehler. Sie erkennen nicht, dass ihre bislang erzielten Einkünfte noch zu einem späteren Zeitpunkt versteuert werden müssen. Unter Umständen wurde das Geld bis zu diesem Zeitpunkt sogar schon wieder ausgegeben, woraus sich ernste finanzielle Lücken ergeben. Aus diesem Grund ist es notwendig, frühzeitig grob zu kalkulieren, wie hoch die zu zahlenden Steuern im jeweiligen Jahr ausfallen könnten. Auf diese Weise ist es leichter, den Betrag zu erkennen, der tatsächlich nach Abzug der Steuer auf dem Konto verbleibt. Bevor also finanzielle Luftschlösser gebaut werden, sollte dieser so hilfreiche Gedankengang einmal durchgespielt werden. Schnell ist es auf diese Weise möglich, sich ein realistisches Bild von der finanziellen Situation zu machen und die eigenen Aktionen daran anzulehnen. Finanzielle Engpässe, die sogar zur Gefahr für das Business werden könnten, lassen sich auf diese Art und Weise vermeiden.

 

Müssen Gewinne aus dem Handel mit Derivaten versteuert werden?

Müssen Gewinne aus dem Handel mit Derivaten versteuert werden?

Gewinne aus dem Handel mit Derivaten sind ausdrücklich zu versteuern. Das betrifft CFDs, Knock-outs, exotische Derivate und alle Arten von Optionen, also auch Binäre Optionen.

Regelung der Besteuerung im deutschen Einkommensteuergesetz

Besteuert wird mit der Kapitalertragssteuer von 25 % + Soli und Kirchensteuer, der Höchstsatz (bei 9 % Kirchensteuer) liegt bei 27,9951 %. Das EStG regelt in § 43 Absatz 1 die Besteuerung von Kapitalerträgen. Aufgeführt sind unter anderem Zinsen, Dividenden, Gewinne aus stillen Beteiligungen, Erträge aus bestimmten Versicherungsverträgen und Gewinne aus Termin-, Options- und Wertpapiergeschäften, aus Investmentfonds und aus Zertifikaten, zu denen in steuerlicher Hinsicht auch die Derivate gerechnet werden.

Sind Verlustvorträge bei Derivaten möglich?

Im Gegensatz zu anderen Geschäften sind bei Derivaten keinerlei Verlustvorträge (also von einem Jahr auf kommende Jahre) möglich. Es werden ausschließlich die Gewinne und Verluste eines Jahres gegeneinander gerechnet. Der Gewinn entsteht nur dann, wenn der Trader seinem Konto beim Broker Geld entnimmt und diese Entnahme die Summe seiner Einlagen übersteigt. Deutsche Broker führen daraufhin die Kapitalertragssteuer direkt an das Finanzamt ab. Den Gewinn, den ein Trader bei einem ausländischen Broker erzielt hat, muss er selbst in seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Wie muss ein Trader mit dem Gewinn aus Derivaten auf dem Tradingkonto umgehen?

Wenn ein Trader einen Gewinn erzielt hat, wird dieser erst steuerpflichtig, wenn der Trader diesen Gewinn auf sein Referenzkonto überweist und damit die Einlagen des laufenden Jahres überschreitet. Die positive Differenz zwischen der Rücküberweisung und den Einlagen muss besteuert werden, was bei einem deutschen Broker automatisch passiert. Die Einlagen des Vorjahres spielen offenbar keine Rolle. Deutsche Broker schicken ihren Kunden immer am Jahresanfang eine Steuerabrechnung für das Vorjahr zu, aus der Gewinne und Verluste hervorgehen. Sollte dort ein Gewinnsaldo vermerkt sein, entrichtet der deutsche Broker darauf die Kapitalertragssteuer, die er als Quellensteuer direkt ans Finanzamt abführt. Wenn der Trader sein Konto bei einem ausländischen Broker führt, muss er sich selbst um die Steuerzahlung kümmern. Da diese Abrechnung jährlich erfolgt und damit das Steuerjahr abgeschlossen wird, können Einlagen des Vorjahres nicht mehr berücksichtigt werden. Das bedeutet auch, dass ein Trader, der im laufenden Jahr nichts eingelegt, aber mit Kapital des Vorjahres einen Gewinn erzielt und diesen auf sein Referenzkonto überwiesen hat, möglicherweise darauf Steuern zahlen muss. In jedem Fall wird die Steuer fällig, wenn der Trader beispielsweise im laufenden Jahr (zum Beispiel per Dauerauftrag) auf das Konto beim Broker 3.000 Euro überwiesen hat und sich aufgrund von Gewinnen 5.000 Euro vom Brokerkonto zurück auf sein Referenzkonto überwiesen hat. Dann zahlt er auf 2.000 Euro die Kapitalertragssteuer von maximal 27,9951 % und muss dieses Geld – also 559,90 Euro – auf dem Tradingkonto lassen. Der Broker holt sich ansonsten auf anderen Wegen das Geld oder führt die Kapitalertragssteuer nicht ab und meldet den Trader bei dessen Finanzamt. Wenn ein Trader mit dem Kapital lieber wirtschaften möchte, darf er sich keinen Gewinn auszahlen. Zu empfehlen ist für den eigenen Überblick ein genauer Vermerk, wie viel Geld auf das Konto des Brokers und von dort zurück auf das Referenzkonto überwiesen wurde.

Handeln bei ausländischen Brokern: Fällt eine Steuer an?

Handeln bei ausländischen Brokern: Fällt eine Steuer an?

Gewinne aus Börsengeschäften, wie es beispielsweise beim Handel mit Forex, CFDs oder Binären Optionen der Fall ist, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Für Trader mit Sitz in Deutschland fällt die Abgeltungssteuer von 25 % + Soli und Kirchensteuer an. Diese Steuer behalten inländische Broker am Jahresende ein, sie führen sie als Quellensteuer direkt ans Finanzamt ab. Ausländische Broker handeln naturgemäß nicht so, hier muss der Trader seine Gewinne selbst in der Steuererklärung angeben.

Bringt der Handel bei ausländischen Brokern deshalb Vorteile mit sich?

Das ist nur begrenzt der Fall. Deutsche Broker führen die Steuer kurz nach dem Jahreswechsel ans Finanzamt ab, der Trader muss sie nach Erhalt des Steuerbescheides zwischen Mai bis etwa Oktober (je nach Finanzamt) abführen. Natürlich verfügt er bei einem hohen Gewinn ohne automatisch abgeführte Quellensteuer über mehr Liquidität. Diese kann er theoretisch für sein Trading verwenden, doch hierbei ist Vorsicht geboten: Wenn jetzt Verluste entstehen und ihm am Ende Geld fehlt, muss er dennoch seine Steuer zahlen. Das Finanzamt holt sich sein Geld in jedem Fall. Der Trader kann auch nicht nachträgliche Verluste gegen Gewinne aus dem Vorjahr gegenrechnen – jedenfalls nicht beim Handel mit Derivaten, den die meisten privaten Trader bevorzugen. Deren Gewinne und Verluste werden immer aufs Jahr bezogen berechnet. Entsteht am Jahresende ein Gewinn, so ist dieser zu versteuern. Die Berechnung ist sehr einfach. Der Trader muss nur seine Einlagen und Entnahmen gegenrechnen. Positionen, die noch nicht verkauft wurden, zählen ausdrücklich nicht zu den Gewinnen dazu, auch wenn sie kräftig im Plus stehen sollten.

Abgeltungssteuer für das wachsende Tradingkonto vermeiden

Wenn ein Trader glaubt, über die richtige Strategie zu verfügen, mit der sein Kapital wachsen kann, muss er keine Steuern zahlen – er braucht nur einfach keine Gewinne zu entnehmen. Dafür spielt es keine Rolle, in welchem Land der Broker seinen Sitz hat. Der Trader kann auch bei einem deutschen Broker das Geld auf dem Tradingkonto lassen und mit immer größeren Positionen sein Kapital immer weiter wachsen lassen. Erst bei einer Entnahme, die über der Summe der Einlagen liegt, ist ein steuerpflichtiger Gewinn entstanden. Auf diesen führt dann ein deutscher Broker die Abgeltungssteuer + Soli und Kirchensteuer ab, ein ausländischer Broker hingegen nicht. Für die Einkommensteuererklärung gibt es einen diesbezüglichen Unterschied: Bei Abführung einer Abgeltungssteuer durch einen deutschen Broker können Trader diesen Gewinn in ihrer Steuererklärung angeben, sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Sinnvoll wäre das, wenn der Trader kaum andere Einkünfte hat und sich die Fragen des Finanzamts, wovon er eigentlich lebt, ersparen möchte. Bei einem entnommenen Gewinn beim ausländischen Broker muss der Trader diesen zwingend in der Einkommensteuererklärung angeben (“Kapitalerträge”). Das Finanzamt berechnet dann den Steuersatz. Dieser liegt nicht so hoch, wie viele Menschen (wegen des Solis und der Kirchensteuer) befürchten. Personen ohne Kirchensteuer zahlen insgesamt 26,3750 % Kapitalertragssteuer, mit 8 % Kirchensteuer sind es 27,8186 %, mit 9 % Kirchensteuer dann 27,9951 %.

Merkt das Finanzamt, dass ich bei einem ausländischen Broker Geld verdient habe?

Wenn das Finanzamt eine Kontrolle durchführt, sieht es die Überweisungen auf das Referenzkonto. Die meisten Broker weisen Geld von einem Tradingkonto auf ein Referenzkonto im Land des Kunden an. Es gibt auch den Weg über Kreditkartenkonten und sogar über eWallets, doch auch diese Wege kann das Finanzamt überprüfen, wenn es sich die Mühe macht. Es lohnt sich ausdrücklich nicht, den Verdacht der Steuerhinterziehung zu erregen. Finanzämter merken sich solche Kunden über Jahrzehnte.

Im Fokus: Müssen Lottogewinne versteuert werden?

Im Fokus: Müssen Lottogewinne versteuert werden?

Der Traum von den Millionen – auch wenn die Gewinnchancen nicht sonderlich hoch sind, spielen die Menschen nicht nur in Deutschland jede Woche Lotto. Dank der Mittwochsziehung ist dies sogar zweimal wöchentlich möglich. Doch was ist, wenn man einen Lottogewinn einfährt? Selbst wenn der Gewinn nicht der Jackpot sein sollte, fragen sich viele, ob das Finanzamt einen Teil des Gewinns abbekommt.

Lotteriemaschine mit farbigen Lotteriebällen

Lotterien gibt es auf der ganzen Welt. Der große Gewinn lockt jedes Mal wieder zahlreiche Menschen in die Annahmestellen. Quelle: Belish – 524709979 / Shutterstock.com

Die Anzahl der Lottospieler ist hierzulande in den letzten Jahren rückläufig, doch immer noch spielen in Deutschland etwa acht Millionen Menschen regelmäßig Lotto oder Toto. Sogar mehr als 20 Millionen versuchen sich hin und wieder an dieser Form des Glücksspiels. Kein Wunder, locken doch für einige Euro Einsatz Millionengewinne. Und selbst wenn es nicht mit den sechs Richtigen plus Superzahl klappt, ärgert sich wohl kaum einer über Gewinne von mehreren tausend Euro.

Statistik zur Anzahl der Lotto- und Totospieler in Deutschland

Auch wenn die Anzahl der Lottospieler langsam zurückgeht, haben die Annahmestellen weiterhin viel zu tun. Quelle: IfD Allensbach, Statista

Realisierte Glücksspielgewinne müssen in Deutschland nicht versteuert werden. Trifft das also auch auf Lottogewinne zu? Um es kurz zu machen: Ja, Lottogewinne müssen nicht versteuert werden. Erzielt man aus diesen Glücksspielgewinnen jedoch weitere Einnahmen, muss man das Finanzamt beteiligen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was man bei Gewinnen aus Lotterien beachten muss. Für diesen Zweck hat praxistipp.com den Test gemacht und sich hinreichend informiert. Wir fassen die Ergebnisse für Sie zusammen:

  • Der Lottogewinn fällt nicht unter das Einkommenssteuergesetz.
  • Die Sozialleistungen werden gekürzt.
  • Die Gewinne sind steuerfrei.
  • Die Erträge aus den Gewinnen müssen versteuert werden.

Aus §2 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) geht hervor, welche Einkünfte besteuert werden. Dazu zählen:

  1. Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  7. Sonstige Einkünfte im Sinne des 22

Einnahmen aus Glücksspielen sind keiner Einkunftsart nach dem EStG zuzuordnen. Sie fallen ebenfalls nicht unter Einkünfte im Sinne des §22 EStG und sind deshalb steuerfrei. Einnahmen, die auf Glück und Zufall basieren, wie es bei Lotteriegewinnen der Fall ist, müssen nicht versteuert werden. Zwischen dem teilnehmenden Spieler und demjenigen, der das Geld auszahlt (hier: die Lotteriegesellschaft), darf jedoch kein Leistungs- und Gegenleistungsverhältnis bestehen. Dies ist beim Lotto aber auch nicht der Fall.

Für Lottogewinner dürften aber die Punkte fünf und sechs von entscheidender Bedeutung sein. Außer natürlich, man verprasst das gesamte Geld für Partys, Luxusgüter und schnelle Autos. In der Regel ist es aber sinnvoll, nicht seinen kompletten Gewinn zu verschleudern, sondern auch nachhaltig anzulegen. Dies können zum Beispiel Investitionen in Aktien sowie andere Kapitalanlagen, beispielsweise Immobilien, sein.

Nun entstehen aber hieraus womöglich Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Hier steht dann das Finanzamt wieder auf dem Plan und man muss Abgaben leisten. Dazu ein einfaches Beispiel:

  • Ein glücklicher Lottogewinner legt 1 Million Euro von seinem Gewinn an.
  • Er erzielt eine Rendite von 2 % pro Jahr, generiert also 20.000 Euro an Zinsgewinnen.
  • Auf diese 20.000 Euro muss Abgeltungssteuer gezahlt werden.
  • Diese Steuer beläuft sich auf 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
  • Der Sparerfreibetrag von 801 Euro (1.602 Euro für Verheiratete) kann hier genutzt werden.

Sozialleistungen werden gekürzt

Wer hingegen Sozialleistungen bezieht und durch eine Lotterie einen unerwarteten Geldsegen erhält, muss damit rechnen, dass sich das auf seine Bezüge auswirkt. Besteht der Lottogewinn, bevor man Hartz IV oder andere Sozialleistungen beantragt, zählt die Gewinnsumme natürlich als Vermögen. Gewinnt man während des Bezugszeitraums von Sozialleistungen bei einer Lotterie, werden die Gewinne angerechnet. Je nachdem, wie hoch die Summe ist, werden die Leistungen vom Staat gekürzt oder komplett gestrichen. Das sollte bei einem großen Lottogewinn aber ohnehin keine Rolle mehr spielen.

Tippgemeinschaft: Schenkungssteuer vermeiden

Besonderheiten muss man in Sonderfällen beachten, zum Beispiel bei Tippgemeinschaften oder bei der Teilnahme an ausländischen Lotterien. Nimmt man an einer Tippgemeinschaft teil und darf man sich in der Gruppe über einen Gewinn freuen, müssen die Mitglieder auch in diesem Fall keine Steuern zahlen.

Auch wenn auf dem Lottoschein nur ein Spieler der Tippgemeinschaft aufgeführt wird, können die Gewinne gerecht untereinander aufgeteilt werden, ohne dass das Finanzamt Ansprüche stellen kann. Damit jedoch keine Schenkungssteuer fällig wird, müssen die Teilnehmer nachweisen, dass sie eine Tippgemeinschaft bilden.


Schenkungssteuer:

Die Schenkungssteuer ist der Erbschaftssteuer sehr ähnlich. Sie wird auf größere Schenkungen zu Lebzeiten erhoben. Für kleinere Summen wird keine Schenkungssteuer fällig, da auch hier Steuerfreibeträge vorliegen. Im Gegensatz zum Freibetrag bei der Erbschaftssteuer kann dieser Freibetrag alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden.


Steuerpflicht bei weiteren Lotto-Formen

Wer an ausländischen Lotterien teilnimmt, sollte im Vorfeld abklären, ob eine Steuerpflicht besteht. Das ist je nach dem ausführenden Land und der dortigen Steuergesetze unterschiedlich, denn hier entscheidet der jeweilige Staat über die Steuern auf Lotterie- bzw. Glücksspielgewinne. Auf Gewinne beim Eurojackpot, der gemeinsamen Zahlenlotterie von 17 europäischen Staaten, müssen in Deutschland indes keine Steuern gezahlt werden.

Bei Online-Lotterien verhält es sich ähnlich. Auch hier muss man bei ausländischen Anbietern beachten, dass eventuell Steuern fällig werden. Bei Anbietern, die in Deutschland lizenziert sind, gelten nach dem Glücksspielstaatsvertrag die gleichen Regeln wie für die Teilnahme an einer stationären Lottoannahmestelle.

Glücksspielgewinne sind also in der Regel steuerfrei. Dabei spielt es keine Rolle, ob man bei den bekannten Lotto-Toto-Ziehungen beim Kiosk um die Ecke teilnimmt, bei Online-Lotterien sein Glück sucht oder im Eurojackpot das ganz große Los ziehen will.

Übrigens: Auch bei Sportwetten müssen die Gewinne nicht versteuert werden. Wer in Zukunft aus den Gewinnen zusätzliche Erträge erzielt, darf aber verständlicherweise nicht vergessen, diese zu versteuern. In diesem Sinne, viel Glück bei der nächsten Ziehung!

Quelle: Belish – 524709979 / Shutterstock.com

Finanzgeschäfte

Wo müssen Aktien in der Steuererklärung eingetragen werden?

Dividenden und Zinsen in der Steuererklärung

Sollte Zinsen oder Dividenden innerhalb von Deutschland generiert werden, so ist dies in der Angabe in der jährlichen Steuererklärung unkritisch. Es ist vollkommen ausreichend, den entsprechenden Freistellungsauftrag gegenüber der Bank geltend zu machen. Dieser Freistellungsauftrag hat bei Alleinstehenden eine Höhe von 801,00 EUR im Jahr. Bei Verheirateten beträgt er sogar 1.602 EUR jährlich. Sollten hierbei unterschiedliche Bank- oder Finanzinstitute betroffen sein, so ist der Freibetrag entsprechend aufzuteilen. Für Beträge, die über dieser Grenze liegen, wird eine automatisierte Abgeltungssteuer i. H. v. 25,00% wirksam zzgl. dem anfallenden Solidaritätszuschlag. Es existieren hierbei recht enge Kooperationen zwischen den Banken und den Finanzämtern. Das ermöglicht dem Anleger einen recht hohen Komfort und vor allem eine recht hohe Einfachheit des Besteuerungsprozesses.

Was ist bei einem ausländischen Broker zu beachten?

Komplizierter ist die Besteuerung, sollten ausländische Fonds tangiert wird oder die Verwaltung der Aktien bzw. Fonds o ä. durch einen ausländischen Broker koordiniert wird. Es gibt zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen, jedoch existiert keine so nahe Zusammenarbeit, wie in Deutschland zwischen den Banken und den Finanzämtern. Aufgrund dessen sind die Anleger hier wesentlich mehr in der Pflicht korrekte, vollständige und rechtsverbindliche Auskünfte über Zins und Dividendenangaben im Rahmen der jährlichen Steuererklärung vorzunehmen. Die Besteuerung der Zinsen, der Kapitalerträge, der Dividenden und auch der Kursgewinne wird in der Einkommenssteuererklärung einheitlich angeben in den Anlagen KAP, AUS sowie SO.
In der Anlage KAP werden alle steuerpflichtigen Kapitalerträge, die im Ausland nicht versteuert wurden, jedoch aus dem Ausland kamen, angegeben. Hier erfolgt auch ggf. eine Verrechnung ausländischer Quellensteuern. In der Anlage AUS werden die Kapitalerträge angegeben, die im Ausland bereits geltend gemacht wurden. In der Anlage SO erfolgt die Angabe der sonstigen Erträge.

Sonderfall: Ausländische Investmentfonds

Regelungen, die die Quellensteuer betreffen, in den unterschiedlichen Staaten in denen Dividenden, Zinsen oder auch Kursgewinne generiert wurden, sind meist i. R. d. Doppelbesteuerungsabkommens geregelt, leider aber dennoch aufwendig in der Handhabung. In Summe sind aber auch diese Regelungen nicht so kompliziert, dass die Angaben nicht von Seiten des Anlegers gemacht werden können.

Etwas komplizierter wird das Vorgehen, sollten Anleger in ausländische Investmentfonds investieren. Die hiervon tangierten Fonds müssen vom Anleger klar in ausländische Fonds oder deutsche Fonds untergliedert werden, denn anhand dessen richtet sich die Besteuerung. Anleger können dieses in der Art der Codierung des Fonds unterscheiden. Ist die Wertpapierkennnummer nicht mit dem Kürzel DE deklariert, so handelt es sich um einen ausländische Fond. Ist die Wertpapierkennung mit einem DE deklariert, so handelt es sich um einen deutschen Fonds. Wenn es sich, um einen deutschen Fonds handelt, sind keine weiteren Besteuerungsaktionen zu beachten. Sollte der Anleger jedoch in einen thesaurierten ausländischen Fonds investieren, so liegt ein Sonderfall vor. Ein thesaurierter Fonds schüttet die Dividenden nicht aus, er reinvestiert die Gewinne. Auf diese Gewinne werden von Seiten der Fondsgesellschaften keine Gewinnsteuern abgeführt. Aufgrund dessen müssen die deutschen Anleger hier vorsichtig sein und beachten, dass diese Gewinne in der Steuererklärung geltend gemacht werden müssen.

Daten in der Steuererklärung selbst angeben

Die Problematik der thesaurierten Anteile, befindet sich in der späteren Veräußerung der Anteile. Denn der deutsche Fiskus geht davon aus, dass die gesamten thesaurierten Gewinne, bis dato noch nicht versteuert wurden. Dem entsprechend geschieht folgendes. Die Bank wird auf den Differenzbetrag zwischen dem An- und Abkaufwert die Abgeltungssteuer erheben. Die deutschen Anleger, die jedoch jährlich gewissenhaft die entsprechenden Angaben der Anlage KAP gemacht haben, wurden bereits entsprechend versteuert. Der Anleger muss also die notwendigen Steuerbescheide aufbewahren, um sich die nun erhobene Abgeltungssteuer wieder einzufordern. Hier besteht eine Absurdität im Besteuerungsprozess, denn der Fiskus geht auch, wenn alle Angaben gewissenhaft gemacht wurden, grundsätzlich davon aus, dass das nicht geschehen ist und unterstellt dem Anleger eine Steuerschuld.

Wie gestaltet sich die Besteuerung im europäischen Ausland?

Wie verhält sich nun die Besteuerung im europäischen Ausland für deutsche Anleger? Deutsche Anleger können in der Schweiz mit der höchsten Steuerrückerstattung auf anfallende Dividenden rechnen. Die durchschnittliche Quellensteuer beträgt in der Schweiz rund 35,00%. Deutsche Anleger, die auf Malta Depots als Anleger führen, müssen jedoch mit einer stattlichen Nachzahlung rechnen, denn Malta hat keinerlei Quellensteuer.

Das bedeutet, dass deutsche Anleger hier die kompletten 25,00% Abgeltungssteuer zzgl. des Solidaritätszuschlags zahlen müssen.

Sollten deutsche Anleger in belgische oder österreichische Fonds investieren, so handelt es sich hierbei, um ein Nullspiel, denn auch dort wird eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25,00 % erhoben.

Wann muss der Devisengewinn versteuert werden?

Hier liegt eine Reihe von Besonderheiten vor, denn wenn ein Fremdwährungskonto im Ausland geführt wird oder auch in Deutschland gehalten wird, so muss zu einem Zeitpunkt der Euro in eine Fremdwährung getauscht worden sein.
Sollte sich der Eurowert hier positiv entwickelt haben, so muss bei einem Devisenverkauf unter der Maßgabe von 2 Optionen keine Steuer abgeführt werden. Zum einen muss die Fremddevise nicht verzinst sein und zum anderen müssen mind. 12 Monate zwischen dem An- und dem Abkauf liegen.

Sollte eine der beiden Kriterien nicht erfüllt sein, so muss der ggf. entstandene Gewinn versteuert werden. Die Banken nehmen hier keine automatische Erhebung der Abgeltungssteuer vor. Der Kunde muss diesbezüglich rechtsverbindliche Auskünfte in der Anlage SO machen. Anhand dieser Angaben werden die Gewinne dann versteuert.

Gemeinschaftskonto – gemeinsame Kasse mit Köpfchen

Obwohl die Deutschen mit wachsender Mehrheit die Ehe für überholt halten, geht die Anzahl der Eheschließungen nicht zurück. Rund 380.000 Paare sagen jedes Jahr JA zueinander. Insgesamt 59 % aller Deutschen leben in einer ehelichen oder unehelichen Gemeinschaft. Das bedeutet, dass es einen gemeinsamen Haushalt gibt und damit gemeinsame Ausgaben. Welche Rolle das Gemeinschaftskonto dabei spielt, ist Thema dieses Beitrags.

Wer gemeinsame Sache macht, hat oft gemeinsame Ausgaben.

Das Gemeinschaftskonto – die Merkmale

Ein Gemeinschaftskonto ist schnell erklärt. Es handelt sich um ein Konto

  • dass zwei oder mehr Inhaber hat und
  • bei dem jeder Inhaber Gläubiger und Schuldner der Bank ist.

Die Konsequenz aus diesen beiden Merkmalen ist, dass jeder Kontoinhaber für die Überziehung eines Kontos haftet. Und zwar auch dann, wenn ein anderer Kontoinhaber die Überziehung verursacht hat. Umgekehrt gilt, das Guthaben des Kontos gehört jedem Inhaber anteilig. Nutzt also ein Paar ein Gemeinschaftskonto, gehört jedem die Hälfte des Guthabens, das auf dem Konto ist. Nutzen drei Personen ein Gemeinschaftskonto, gehört das Guthaben jedem zu jeweils einem Drittel. Genauso verhält es sich mit den Schulden.

Gemeinschaftskonto für Vereine und Unternehmen

Ein Gemeinschaftskonto ist nicht nur etwas für Paare, die in ehelicher oder in unehelicher Gemeinschaft leben, sondern auch beispielsweise für Vereine, GbRs oder Wohngemeinschaften – um eine kleine Auswahl zu nennen. Vereine und Unternehmen können das Konto als Geschäftskonto nutzen und ihre Geschäfte darüber abwickeln. Sämtliche Gutschriften und Zahlungen können über das Gemeinschaftskonto laufen, wobei zum Beispiel auch die Kontoführungsgebühren zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören und den Gewinn mindern. Auch Privatpersonen können sie übrigens in ihrer Steuererklärung ansetzen, allerdings nur mit einem Betrag von 16 € pro Jahr.

 

Welche Gemeinschaftskonto-Variante passt am besten?

Ein Gemeinschaftskonto kann in zwei verschiedenen Varianten genutzt werden. Es gibt das Und-Konto und es gibt das Oder-Konto.

Gemeinsam durchs Leben gehen heißt für viele Paare auch gemeinsame Kasse.

Variante Und-Konto

Das Und-Konto setzt voraus, dass alle Inhaber gemeinsam eine Transaktion beschließen. Muss also zum Beispiel ein Betrag überwiesen werden, müssen alle Inhaber unterschreiben. In der Folge gibt es logischerweise auch keine Girokarte, mit der sich Geld am Automaten ziehen lässt. Denn diese würde ausschließen, dass alle Personen anwesend sind, um die Verfügung so tätigen, denn: mit einer Girokarte kann eine Einzelperson an Bargeld kommen, aber die Einzelverfügung ist ja ausgeschlossen.

Probleme gibt es auch im Todesfall eines Kontoinhabers. Die verbleibenden Inhaber des Kontos können nur in Absprache mit den Erben über das Geld auf dem Konto verfügen. Um zu prüfen, wer zu den Erben gehört und an die Stelle des Verstorbenen tritt, lassen sich die verbleibenden Kontoinhaber den Erbschein zeigen. Was hinter dem Begriff Erbschein steckt und welche rechtliche Wirkung er entfaltet, ist auf juraforum.de zu lesen.

Ein Und-Konto hat aber auch Vorteile, denn es sorgt für einen gewissen Schutz. Wenn nämlich einer der Kontoinhaber Schulden gemacht hat, die per Pfändung von ihm eingefordert werden, dann müssten die Geldeintreiber gegen alle Inhaber des Kontos einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in Händen halten. Sind aber die anderen Kontoinhaber nicht in die Verschuldung verwickelt, können die Geldeintreiber nicht auf das Guthaben zugreifen.

Im Alltag eignet sich das Und-Konto nicht für Paare oder Lebensgemeinschaften. Doch das Und-Konto ist zum Beispiel dann eine gute Lösung, wenn es um einen Vereine, eine Stiftung oder eine Erbengemeinschaft geht, bei der das Geld mit besonderer Sensibilität zu verwalten ist.

Beispiel: In einem Verein werden der Geschäftsführer und der Kassenwart als Inhaber des Und-Kontos eingetragen. Eine Verfügung über das Geld per Überweisung kann nur erfolgen, wenn Kassenwart und Geschäftsführer auf dem Überweisungsträger unterschreiben. Online Banking ist mit dieser Variante ausgeschlossen, der Überweisungsträger muss im Original bei der Bank eingereicht werden. Auch zum Geldabheben muss das Auszahlungs-Formular von beiden unterschrieben eingereicht werden, um über das Geld zu verfügen.

Variante Oder-Konto

Um der umständlichen Handhabung eines Und-Kontos zu entgehen, entscheiden sich Paare und Lebensgemeinschaften meistens für das Oder-Konto. Jeder einzelne verfügt über das Geld unabhängig vom anderen. Die Gefahr besteht natürlich auch, dass einer der Kontoinhaber das Konto bis zur Dispokreditlinie ausreizt. Das geschieht manchmal im Zuge einer Trennung und genau hier liegt die Problematik des Oder-Kontos. Solange die Partnerschaft oder (Lebens-) Gemeinschaft gut funktioniert, ist das kein Problem.

Vorsicht: Bei einer Trennung ist es nicht bei allen Banken möglich, ein Konto einseitig zu kündigen. Deshalb empfiehlt es sich, die Geschäftsbedingungen der Bank aufmerksam zu lesen. Hier sollte vermerkt sein, dass die Bank eine einseitige Kündigung akzeptiert. Ist dieser Passus nicht in den Vertrag aufgenommen, müssen beide Partner bzw. alle Kontoinhaber der Auflösung des Kontos zustimmen. Das kann unter Umständen eine langwierige, belastende und mühselige Angelegenheit werden.

Thema Schulden: Macht ein Kontoinhaber Schulden, dürfen die Gläubiger das Oder-Konto pfänden. Hier gibt es nicht den oben beschriebenen Schutz des Guthabens wie beim Und-Konto. Die Verbraucherzentrale rät unter verbraucherzentrale.de sogar zu folgendem:

„Verschuldete Eheleute sollten sich besser für zwei Einzelkonten mit gegenseitiger Kontobevollmächtigung oder für ein Und-Konto entscheiden.“

Gemeinschaftskonto eröffnen

Gemeinschaftskonten werden von vielen Banken angeboten. Die Konditionen sind allerdings unterschiedlich. Ein Vergleich der aktuellen Angebote lohnt sich immer, denn es gibt Banken, die weder Kontogebühren erheben noch Gebühren für die EC-Karte oder Kreditkarte fordern. Unter gemeinsameskonto.net finden Interessierte eine übersichtliche Aufstellung der Anbieter und erkennen auf einen Blick, welche Gebühren anfallen und wie hoch die Dispozinsen sind. Egal, welche Anbieter in Betracht kommt: Es ist immer ratsam, sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sorgfältig durchzulesen und das Kleingedruckte zu prüfen.

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taxbutler und bigFM

Ab heute wird bigFM gehört!

taxbutler feiert für ein Startup eine kleine Premiere. Ab dem 2. Mai könnt Ihr bei bigFM Saarland den ersten Werbespot der für taxbutler ausgestrahlt wird, hören. Ein herzliches Dankeschön geht von uns an die Agentur Skyline Medien Saarland die für ein sprödes Thema einen erstklassigen Werbespot kreiert hat!

Hört selbst rein und nutzt die Chance eine Steuererklärung zu gewinnen. Unser Spot läuft vom 2. bis 8. Mai immer um die 43. Minute herum ;-). Das hier ist nur der Appetizer, aber nur wer den vollständigen Spot auf bigFM Saarland hört kann eine Steuererklärung gewinnen.

Die Frequenzen findet Ihr hier: Frequenzen bigFM oder ihr hört über das Webradio rein! Also viel Spaß mit bigFM und unserem Spot natürlich!

Top Empfehlung Top Dienstleister

Auszeichnung für taxbutler

taxbutler wurde aufgrund der überzeigenden Kundenzufriedenheit von ProvenExpert.de die Titel

TOP-DIENSTLEISTER 2016

 

TOP-EMPFEHLUNG 2016

verliehen.

Wir danken unseren Kunden, für die tollen Bewertungen und für die damit zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung unserer Arbeit.

Wir werden alles daransetzen uns noch zu verbessern und freuen uns auf weitere treue Kunden.

Mit herzlichen Grüße

Matthias Raisch
Gründer

taxbutler ist Tagessieger auf der Cebit

Schlagabtausch auf der Cebit 2016

Auf der Cebit 2016 bzw. der Scale11 wurde im Format Founders Fight.Club im Boxring verbal gegeneinander angetreten. Auf der Kickoffveranstaltung konnte sich taxbutler gegen parkpoket.de für das Finale am Abend durchsetzen. Um 18.00 ging es dann nochmals in den Ring, diesmal gegen das Schwergewicht sinnpower.de.

Wie das Wortgefecht ausging und die Jury entschieden hat finden Sie in der Wirtschaftswoche.