Zweitwagen

Die richtige Schadenfreiheitsklasse für den Zweitwagen finden

Ein Zweitwagen ist heutzutage keine Seltenheit mehr und lässt sich in immer mehr Haushalten finden. Damit sich die Kosten für den geliebten fahrbaren Untersatz in Grenzen halten, ist es wichtig, die passende Versicherung zu finden. Hier kommt es vor allen Dingen auf die Schadenfreiheitsklasse an, die darüber entscheidet, ob der Zweitwagen günstig versichert werden kann oder nicht.

 

Was sagt die Schadenfreiheitsklasse aus?

Die Schadenfreiheitsklasse sagt etwas darüber aus, wie lange ein Fahrzeug samt Inhaber unfallfrei auf unseren Straßen unterwegs war. Je mehr Jahre dies sind, umso günstiger die Schadenfreiheitsklasse und umso günstiger die Versicherung. Sollte es dann doch zu einem Unfall kommen und wird die Versicherung in Anspruch genommen, verschlechtert sich die Schadenfreiheitsklasse und die Beiträge erhöhen sich. Ansonsten sinken die Beiträge kontinuierlich.

 

Gut informieren und Geld sparen

Wie man in diesem Artikel nachlesen kann, gibt es einige Punkte, die bei der Auswahl der passenden Versicherung beachtet werden müssen. So ist die Höhe der Prämien nicht nur von der Schadenfreiheitsklasse abhängig, sondern auch von möglichen Rabatten und Nachlässen, die gerne einmal bei einem Zweitwagen angeboten werden. Und dies noch nicht einmal ausschließlich dann, wenn der Erstwagen bei der selben Versicherung versichert wurde. Hier gilt es daher, genau zu vergleichen und unterschiedliche Angebote in Betracht zu ziehen.

Spannend ist auch immer die Frage, wie sich die Versicherungsprämien entwickeln, wenn nur der Versicherungsnehmer den Zweitwagen fährt. In der Regel ist es so, dass dann die Prämien niedriger ausfallen, da die Versicherungen einen permanenten Fahrerwechsel selten für anstrebenswert halten.

Wichtig ist also, wenn bei der Auswahl der Versicherung für den Zweitwagen nicht nur die Schadenfreiheitsklasse genau angegeben wird, sondern auch auf Vergünstigungen und Paketangebote geachtet wird.

Übrigens. Mit Hilfe von einem Vergleichsrechner kann ganz einfach geschaut werden, welches Versicherungsangebot am besten passt. Und dies nicht nur bezüglich der Schadenfreiheitsklasse, sondern auch der zusätzlichen Angebote, die sich rund um eine solche Versicherung finden lassen.

Sterbegeldversicherung

Der Tod und die Steuer – kann die Sterbegeldversicherung steuerlich geltend gemacht werden?

Es gibt einen Fakt in unserem Dasein, der sich nicht verleugnen lässt. Wir alle sterben einmal. Während der Eine ein langes Dasein auf unserer Erde hat, müssen wir uns von Anderen leider schon viel zu früh verabschieden. Dies ist der Kreislauf des Lebens und leider nicht aufzuhalten.

Viele Hinterbliebene sind dann nicht nur voller Trauer, sondern auch geschockt, was eine würdevolle Beerdigung samt Sarg, Urne, Trauerfeier, Blumen, Grabstätte und all die anderen Dinge, die anfallen, kosten kann. Mehrere tausend Euro müssen dafür eingeplant werden. Und nicht selten stehen die Hinterbliebenen dann vor der Frage, wie die Kosten dafür überhaupt aufgebracht werden sollen. Eine Sterbegeldversicherung würde in solchen Fällen wahrscheinlich sehr hilfreich sein.

 

So wirkt sich die Sterbegeldversicherung aus

Mit einer Sterbegeldversicherung ist es möglich, bereits zu Lebzeiten für den Tod vorzusorgen. Die Versicherung wird vom Gesetzgeber wie eine Lebensversicherung eingestuft, die erst nach dem Tod zur Auszahlung kommt.

 

Daher besteht auch die berechtigte Frage: Kann Vorsorge in Sterbegeld steuerlich abgesetzt werden?

Da die Sterbegeldversicherung wie eine Lebensversicherung eingestuft wird, gelten die gleichen steuerlichen Regelungen, wie sie auch bei Lebensversicherungen gelten. Und diese sind leider nicht sonderlich gut.

So können nur all jene Verträge steuerlich abgesetzt werden, die bereits vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Da es wahrscheinlich nicht mehr allzu viele Verträge gibt, die vor diesem Stichtag datiert wurden, dürfte es kaum Versicherungsnehmer geben, die die Beiträge der Sterbegeldversicherung für steuerliche Vorteile nutzen können. Denn oftmals wird die Sterbegeldversicherung nur wenige Jahre vor dem vermuteten Tod abgeschlossen, sodass langfristige Verträge einen Seltenheitswert besitzen.

Jedoch sind die Auszahlungen aus der Sterbegeldversicherung, die nach dem Eintreten des Todes vom Versicherungsnehmer erfolgen, steuerlich begünstigt. So muss bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren nur noch die Hälfte des Erlöses versteuert werden. Und zwar ebenfalls in der Höhe, wie dies bei Lebensversicherungen der Fall ist. Hatte die Police eine kürzere Laufzeit, entfällt die Versteuerung jedoch auf den kompletten Erlös.

Es ist daher sehr schwierig, aus einer Sterbegeldversicherung einen steuerlichen Vorteil zu ziehen. Was viele Menschen auch dazu bewegt, eine solche Versicherung nicht abzuschließen. Zwar bringt sie einen gewissen Schutz, der im Falle des Falles für die Hinterbliebenen einen finanzielle Erleichterung darstellt. Doch eine große Rendite kann damit leider nicht erzielt werden, sodass sich andere Absicherungsformen unter Umständen eher für eine finanzielle Absicherung nach dem Tod empfehlen. Aber dies muss immer individuell und auf die betroffene Person bezogen entschieden werden.

Devisenhandel

Gewinne aus dem Devisenhandel versteuern

 

Viele Verbraucher sind mit der Zinssituation im Bereich der Versicherungen und Spareinlagen schon lange nicht mehr zufrieden. Zinsen auf Guthaben oder fest angelegte Spareinlagen werden kaum noch gewährt. Hinzu kommt, dass kapitalbildende Versicherungen ebenfalls kaum noch eine Rendite abwerfen. Und gibt es diese doch in akzeptabler Höhe, dann kommt das Finanzamt und verlangt eine Steuer. Wohin also mit dem Geld, dass gewinnbringend vermehrt werden soll?

 

Der Devisenhandel bietet viele Möglichkeiten

Der Devisenhandel war bis vor einigen Jahren noch fest in der Hand von Großanlegern, Banken und all jenen Menschen, die durch ihren Beruf darauf Zugriff haben konnten. Inzwischen hat sich dies maßgeblich geändert und auch der Kleinanleger kann ganz im Stillen und vom heimischen Sofa aus am Devisenhandel teilnehmen. Grund hierfür sind Broker, die jedem Anleger den Zutritt zum lukrativen Handel gewähren.

Dabei zählt der Devisenhandel wie auch der Aktienhandel oder der Handel mit Binären Optionen zu den Spekulationsgeschäften, bei denen entweder ein herber Verlust oder auch ein attraktiver Gewinn wartet. Wer sich mit dem Thema Devisenhandel beschäftigt und den Handel auf sicheren Beinen aufbaut, kann am Ende des Jahres vielleicht auf eine ordentlichen Rendite hoffen. Für alle Anderen gilt, die Chancen und Risiken noch einmal genau abzuwägen und zu überlegen, ob der Devisenhandel der richtige Weg ist.

 

Gewinne müssen versteuert werden

Leider freut sich nicht nur der Anleger, wenn die gewinne am Jahresende die Investitionen deutlich übersteigen. Auch der Staat, der in diesem Fall vom Finanzamt vertreten wird, freut sich immer sehr, wenn seine Bürger erfolgreiche Geschäftsjahre verzeichnen können. Beim Devisenhandel bedeutet dies, dass eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auf den bereinigten Gewinn fällig wird.

Unter www.aktiendepot.com lässt sich diesbezüglich sehr genau nachlesen, worauf es bei der Versteuerung genau ankommt und wie man sich als Anleger vor unnötigen Steuerzahlungen schützen kann.

So erfährt man, dass die Steuern nur auf den bereinigten Gewinn gezahlt werden müssen. Das bedeutet, dass nicht nur der Steuerfreibetrag vom Gewinn abgezogen werden kann, sondern auch alle Ausgaben, Gebühren und sonstige Investitionen, die rund um den Devisenhandel getätigt wurden. Wer hier gut rechnet und das Jahr über immer alles fein säuberlich aufschreibt, kann diesen Fleiß am Jahresende in bare Münze umwandeln.

Außerdem erfährt man, dass nicht nur die Abgeltungssteuer zu zahlen ist. Auch der Solidaritätszuschlag wird auf Gewinne aus Kapitalgeschäften erhoben. Ebenso die Kirchensteuer, die jedoch nur dann zu zahlen ist, wenn man Mitglieder in der Kirche ist.

All diese Fakten zeigen auf, dass es zwar schön ist, wenn man mit dem Devisenhandel Gewinne erzielt, die lohnenswert erscheinen. Doch durch die steuerlichen Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, kann die Freude am Gewinn auch schnell wieder geschmälert werden.

Fonds Dividende

Dividenden bei Fonds richtig einschätzen

Waren vor einigen Jahren die Aktien noch die Anlageform, die über allen anderen Anlageformen stand, ist dies heutzutage schon lange nicht mehr so. Viele Anleger orientieren sich neu, werden mutiger und investieren nicht mehr ausschließlich in Aktien. Vielmehr sind es solch Alternativen wie Fonds sehr beliebt.

In Fonds wie beispielsweise den Dividendenfonds sind Aktien verschiedener Unternehmen zusammengefasst. Bei den Dividendenfonds sind es Unternehmen, die eine nachweislich hohe Dividende haben. Als Anleger und Händler hat man dann die Möglichkeit, solche Fonds zu kaufen. Dabei kauft man nicht den kompletten Fond, sondern nur immer gewisse Anteile davon. Die Fonds werden werden entweder als aktiv gemanagte Fonds angeboten oder als Dividenden ETF.

 

Die Qual der Wahl

Als Anleger hat man daher die Wahl zwischen zwei verschiedenen Fondsarten. Welche die passendere Anlagemöglichkeit ist, kann unter anderem ein Vergleich aufzeigen. In diesem Dividenden ETF Vergleich wird beispielsweise sehr genau aufgezeigt, welche Dividenden erzielt werden können und welche Gebühren und Kosten damit verbunden sind. Schnell zeigt sich, dass Dividende ETF mit recht geringen gebühren verbunden ist, was die Anleger durchaus freuen sollte und diese Anlageform besonders attraktiv macht.

Doch damit noch nicht genug. Denn die Vorteile der Dividenden ETF sind damit noch lange nicht vollständig aufgezählt. Von Vorteil erweist sich unter anderem auch die Tatsache, dass kein Ausgabenaufschlag erhoben wird und für das Management, wie es beispielsweise bei einem aktiv gemanagten Fonds vorhanden ist, keine Vergütung anfällt. Zudem können Dividenden ETF´s bequem über die Börse gekauft werden, was den Vorteil mit sich bringt, dass man keinen Bankberater oder einen anderen Vermittler zwischen sich und dem Fonds hat. Dies würde nämlich auch nur unnötig Geld kosten, was am Ende de möglichen Gewinn schmälert.

 

Und wie sieht es mit den aktiv gemanagten Fonds aus?

Aktiv gemanagte Fonds mögen auf den ersten Blick sicherer sein. Schließlich gibt es eine fachkundige Person, die die Fonds überwacht und gegebenenfalls eingreifen kann. Jedoch muss bedacht werden, dass diese „Überwachung“ Geld kostet. Und dieses Geld zahlen die Anleger in Form von Gebühren. Außerdem versprechen solche gemanagten Fonds eine weniger hohe Rendite, was schlicht und ergreifend daran liegt, dass sie auch ein geringeres Risiko in sich bergen. Wer also Sicherheit sucht, muss mit einer kleineren Rendite leben können und sollte nur Fonds wählen, die betreut werden. Wer hingegen eine satte Rendite sucht und dabei nicht das Risiko scheut, der kann mit Dividenden ETF die richtige Anlageform gefunden haben.

Datensicherheit

Fünf hilfreiche Tipps für die Sicherung eigener Daten

Verbraucherdaten lagern in Sammelstellen weltweit

Datenerfassung geschieht fast zu jeder erdenklichen Gelegenheit. Ob beim Kauf eines Schnäppchens im Internet, beim Eröffnen eines Bankkontos, der Unterschrift auf einem Mietvertrag oder der Annahme eines Arbeitsvertrages: Unzählige Stellen speichern die Daten von Kunden, Käufern oder Angestellten.


Der gläserne Internet-User durch umfassende Datenaufzeichnung

Die Sammelwut hinsichtlich persönlicher oder geschäftlicher Informationen zieht sich durch alle Lebensbereiche. Selbst wer sich im Internet nur informieren will oder einem Verein zur sportlichen Aktivität beitreten möchte, muss seine Adressdaten und mitunter andere Angaben bereithalten. Wer um die Sicherheit seiner Daten bangt, bleibt in der heutigen schnelllebigen Gesellschaft schon mal außen vor. Welche Gefahren in dieser Hinsicht lauern und wie sich der durchschnittliche Internet-User schützen kann, zeigt dieser Beitrag.

Sichere Übermittlung sensibler Daten

Selbst wenn der Bürger es wollte, er kommt zu bestimmten Anlässen nicht umhin, bestimmte Daten, auch persönlicher Natur, online zu übersenden. Die neue elektronische Lohnsteuerkarte trägt beispielsweise Sorge dafür, dass Arbeitnehmer ihre Lohnsteuererklärungen direkt am Computer berechnen und per ELSTER-System sofort dem zuständigen Finanzamt zustellen. Wichtig ist, dass bei der  elektronischen Datenübermittlung Serviceleistungen mit Blick auf die Datensicherheit genutzt werden. Gerade Informationen über Einkommen und Ausgaben möchten Menschen nicht mit der ganzen virtuellen Welt teilen. Viele Bürger fürchten den Missbrauch von privaten Informationen, sogar der Bundestag hat sich dessen schon intensiv angenommen.

Einen großen Schreck bekommt zudem, wer bei einer Bank einen Kredit beantragt, der nach einer üblichen Schufa-Abfrage abgelehnt wird. Die Schufa sammelt als Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung Daten, die eine zeitgemäße und vollständige Aussage über die Kreditwürdigkeit eines jeden ermöglichen. Da die Schufa die von ihren Vertragspartnern zugestellten Datensätze nicht recherchiert oder kontrolliert, sind Falscheintragungen durchaus denkbar. Jeder Mensch sollte in gewissen Abständen eine Selbstauskunft bei der Schufa beantragen, um vor unerfreulichen Situationen gefeit zu sein. Wer eine negative Schufa-Bewertung hat, dem bietet sich trotzdem die Möglichkeit, von seriösen Geldgebern einen Kredit zu vernünftigen Rahmenbedingungen zu erhalten. Es gibt einige vertrauenswürdige Anbieter, die einen Kredit ohne Schufa-Prüfung vermitteln können.

Wiederum online existieren Webseiten, die Privatkredite und Crowdfundings für Geschäftsideen vermitteln. Wie geschützt die Daten sind, die Personen aktiv senden oder notwendigerweise ausfüllen, ist teilweise nicht feststellbar. Als sicher gelten Online-Bezahldienste wie PayPal und andere Online-Banking-Tools. Ebenso sollen die ELSTER-Programme der Finanzämter zuverlässig sein. Eine einhundertprozentige Garantie für vollständige Datensicherheit gibt es jedoch zu keiner Zeit. Manipulationen und Verluste sind stets möglich.


Im WWW lauern zahllose Gefahrenquellen

 

Fünf hilfreiche Tipps für die Sicherung eigener Daten

  1. Sichere Netzwerkverbindung
    Wer zuhause im Internet surft und Wireless LAN nutzt, sollte dieses gut verschlüsselt. Für den Abruf von E-Mails in einem Internetcafé sollten User eine sichere SSL-Verbindung gebrauchen. Eine Software-Firewall und ein Antivirus-Programm gelten als Grundvoraussetzungen für das Websurfen. Weitere Informationen zur Sicherheit beim Surfen im Internet liefert das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik.
  1. Angabe personenbezogener Informationen
    Vorteilhaft ist es, wirklich nur die Angaben im Internet zu machen, die zwingend benötigt werden. Für viele Webseiten sind Telefonnummern oder Geburtstage nicht relevant. Falls eine Seite für eine Registrierung viele Details fordert, sollten Nutzer überdenken, ob die Anmeldung wirklich so wichtig ist oder ob es Alternativen gibt.
  1. Login und Eingabe von privaten Daten
    Um komfortabel vom Schreibtisch aus Bankgeschäfte zu erledigen, müssen Online-User sich über eine sichere Verbindung anmelden. Hilfreich ist es, verschiedene Passwörter zu nutzen. Wo immer es geht, sollten Anwender einen Login vermeiden. Viele Geschäfte können Kunden auf Rechnung abwickeln. Diese Methode ist kontinuierlich sicherer, als im Netz seine Kontodaten oder Kreditkartendetails preis zu geben.
  2. Ausloggen und den Webverlauf löschen
    Nach dem Besuch einer Webseite mit Login sollte sich jeder Nutzer korrekt ausloggen. Es ist ungünstig, eine Seite nur zu verlassen ohne den Log-out vollführt zu haben. Dieses Prozedere ist besonders empfehlenswert, wenn Bürger einen Arbeitsrechner oder einen öffentlichen Zugangspunkt benutzen. Den Cache und Browserverlauf sollten Internetbesucher ebenso nach jedem Gebrauch löschen.
  1. Aufmerksames Öffnen von E-Mails
    Einen Brief ohne Absender, der womöglich noch vibriert oder auffällig riecht, würde niemand leichtfertig öffnen. Genauso intelligent sollten E-Mail-Empfänger reagieren: Ist der Absender unbekannt oder scheint eine Anlage verdächtig, sollte die Nachricht ungeöffnet gelöscht werden. Mailprogramme können meist recht simpel derart konfiguriert werden, dass sie kritische Mailings filtern.

 

 

Bild 3: commons.wikimedia.org © Künstler999 (CC BY 3.0)

Gold-Blog

Wo müssen Sie Gold bei der Steuererklärung angeben?

Gold ist eine beliebte und in unsicheren Zeiten vor allem eine verlässliche Möglichkeit der Geldanlage. Möchten Sie in physisches Gold investieren, können sie dies durch den Ankauf von Barren oder Münzen tun.  Alternativ können Sie aber auch Wertpapiere erwerben, die auf Gold basieren. Zwar ist eine Goldanlage unabhängig von Währungsschwankungen und bereitet auch steuerlich keine größeren Probleme und Aufwendungen, trotzdem werden Sie sich bei der nächsten Steuererklärung sicher fragen, ob und an welcher Stelle Sie Ihren Goldbesitz angeben müssen. Lesen Sie hier, was Sie steuerlich berücksichtigen müssen.

 

Gilt für Edelmetalle die gesetzliche Mehrwertsteuer?

Wenn Sie physisches Gold erwerben, müssen Sie dafür in der Regel keine Mehrwertsteuer zahlen. Das hängt jedoch auch von einigen Bedingungen ab: Für Goldbarren gilt, dass sie eine Reinheit von mindestens 995 Tausendstel aufweisen müssen. Noch strenger wird das sogar bei Goldmünzen gehandhabt, denn Sie müssen einen Goldgehalt von mindestens 900 Tausendstel besitzen, nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein und in ihrem Herkunftsland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten beziehungsweise früher als solches gegolten haben. Außerdem müssen sie zu einem Preis verkauft werden, der den Marktwert des Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt. Im Onlineshop von feingoldhandel.de finden Sie Goldmünzen, die unter diese Kategorie fallen, wie zum Beispiel Krügerrand oder Maple Leaf.

Das müssen Sie im Hinblick auf die Einkommenssteuer beachten

Eine Edelmetall- oder spezielle Goldsteuer wird hierzulande ebenfalls nicht erhoben. Da Goldbarren und -münzen keine Dividenden abwerfen, fällt für sie auch keine Einkommenssteuer an. Aus diesem Grund können Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung auch keine Werbungskosten für Ihre Anlage geltend machen. Steuerlich wird es für Sie erst interessant, wenn Sie Gold verkaufen wollen. Möchten Sie Gewinne aus sogenannten Veräußerungsgeschäften mit Edelmetallen erzielen, kommt es darauf an, wie lange das Gold zuvor in Ihrem war. Gewinne, die Sie mit dem Verkauf von Goldbarren oder –münzen erzielen, sind dann steuerfrei, wenn sich das Edelmetall mehr als ein Jahr in Ihrem Besitz befand. In diesem Fall müssen Sie in der Steuererklärung nichts davon erwähnen und eine Umsatzsteuer wird ebenfalls nicht erhoben.

Verkaufen Sie Ihre Goldanlage jedoch innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Erwerb, müssen Sie die daraus erzielten Gewinne ab einer Höhe von 600 Euro versteuern und den Gewinn in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Wer dabei auf Nummer sicher gehen möchte, sucht sich am besten professionelle Hilfe, zum Beispiel hier. Bei Überschreiten der Grenze müssen Sie anschließend die gesamte Summe versteuern und nicht nur den die Freigrenze übersteigenden Betrag. Die Erträge werden dann mit Ihrem Grenzsteuersatz besteuert. Genauso müssen Sie auch Veräußerungsgewinne versteuern, die Sie aus dem Verkauf von Gold-Wertpapieren machen. Sie unterliegen der Abgeltungssteuer. Das ist unabhängig von der Haltedauer, da sie steuerlich wie beispielsweise Aktien oder Fonds behandelt werden.

Fazit

Für langfristig orientierte Anleger ist es vorteilhafter, in Goldbarren oder -münzen zu investieren als in Gold-Wertpapiere. Im Gegensatz zum Kauf von echtem, physischem Gold, eignen sich Wertpapiere eher zur kurzfristigen Wette auf den Goldpreis. Darüber hinaus empfiehlt sich die Anlage in physisches Gold auch aus dem Grund der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung. Andere Regelungen ergeben sich außerdem auch wiederum für Edelmetalle wie Silber oder Platin sowie für Sammlermünzen. Beim Kauf von Silbermünzen oder -barren fällt grundsätzlich die volle Mehrwertsteuer, in Sonderfällen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz an.

Änderungen 2016

Steuerliche Behandlung von binären Optionen und CFDs

Steuerliche Behandlung von binären Optionen und CFDs

In den letzten Jahren haben sich viele Anleger vom Wertpapierhandel abgewandt. Angesichts der Turbulenzen im Zuge der Finanzkrise 2007/2008 liegt dieser Verdacht zwar nahe, allerdings scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein. Sinkende Zinsgewinne bei den klassischen Sparanlagen treiben immer mehr Anleger an die Börse. Damit wachsen nicht nur die Märkte der klassischen Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen. Seit einigen Jahren legen neue Anlagevehikel – wie binäre Optionen oder CFDs (Differenzkontrakte) – auf der Beliebtheitsskala zu.

Ein Aspekt, der sich anhand von Zahlen nachweisen lässt. Untersuchungen im Auftrag des Contracts for Difference Verband haben für die Monate Januar bis März 2015 ein Handelsvolumen von mehr als 466 Milliarden Euro gezeigt. Zum Vergleich: In der gleichen Untersuchung wird das Handelsvolumen für den Vergleichszeitraum Q1-2012 mit knapp 250 Milliarden Euro angegeben. Die neuen Handelsinstrumente legen auf der Beliebtheitsskala zu. Wie sieht aber die Frage der Besteuerung aus? Betrachtet man die CFDs und binären Optionen, tauchen hier ganz unterschiedliche Probleme auf.

 

Auch die Renditen aus binären Optionen und CFDs müssen versteuert werden. Sie unterliegen der Abgeltungssteuer, die von heimischen Brokern direkt an den Fiskus abgeführt wird.

 

Wie müssen Anleger die Gewinne aus diesen Anlageformen versteuern?

Prinzipiell gilt in Deutschland, dass neben Einkommen aus selbständiger und unselbstständiger Tätigkeit auch Einkünfte aus Kapitalerträgen zu versteuern sind. Für die CFDs ist relativ klar, dass die hiermit erwirtschafteten Erträge unter die Kapitalertragssteuer fallen. Und auch bei den binären Optionen ist die Einstellung in Termingeschäfte nach dem EStG (Einkommenssteuergesetz) anzunehmen.

Die Folge: Der Anleger muss seine Erträge, die er mit beiden Anlageformen erzielt, versteuern. Allerdings können sich je nach Broker ganz unterschiedliche Konstellationen und Vorgehensweisen ergeben. Hintergrund: In Deutschland hat bis 2009 eine stark diversifizierte Steuergesetzgebung zum Thema Kapitalertrag existiert. Inzwischen greift hier in aller Regel nur noch eine Steuer – die Abgeltungssteuer. Diese wird heute pauschal auf die Kapitaleinkünfte erhoben in einer Höhe von 25 Prozent. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Wo liegen jetzt die Besonderheiten für den Handel mit Differenzkontrakten und den binären Optionen? Ausschlaggebend ist die Frage, wo der Broker seinen Sitz hat.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Kapitalerträge sind zu versteuern
  • pauschal wird Abgeltungssteuer erhoben
  • hinzu kommen Soli und eventuell Kirchensteuer

 

Führt der Broker die Steuern auf Gewinne automatisch ab?

Die in Deutschland seit Januar 2009 geltende Gesetzgebung zum Thema der Besteuerung von Kapitalerträgen sieht die Abgeltungssteuer als Quellensteuer vor. Damit muss der Anleger die Erträge nicht mehr selbst gegenüber dem Finanzamt erklären, die Bank bzw. der Broker behalten den Steuerbetrag einfach ein und führen die Steuersumme an den Fiskus ab. Diese Tatsache greift natürlich auch bei den CFDs sowie beim Handel mit binären Optionen.

Aber: Eine Auskunfts- und Durchführungspflicht nach der deutschen Steuergesetzgebung reicht nur bis zu den Grenzen der Bundesrepublik. Lediglich Institute, die ihren Sitz in Deutschland haben, arbeiten die steuerliche Behandlung der erwirtschafteten Erträge nach diesem Prinzip ab.

Lohnt es sich also, einfach zu Brokern ins Ausland zu gehen? Diese Frage wird sich jeder Anleger stellen. Vorab sollte man aber alle Möglichkeiten im Inland ausschöpfen. Dazu gehört die Arbeit mit Freistellungsaufträgen. Letztere basieren auf dem Sparerpauschbetrag, der bei:

  • 801 Euro (Alleinstehende)
  • 602 Euro (Zusammenveranlagung)

liegt.

Wichtig: Es wird letztlich nur der Betrag nicht an den Fiskus weitergegeben, den der Anleger auch tatsächlich im Freistellungsauftrag angibt. Ab 1. Januar 2016 müssen Freistellungsaufträge zudem immer mit der jeweiligen Steuer-ID versehen werden, um ihre Gültigkeit zu behalten.

Was ist mit im Ausland ansässigen Brokern?

Im Zusammenhang mit den Erträgen aus Kapitalanlagen wird immer gern darauf verwiesen, dass man mit der Geldanlage im Ausland die Steuerzahlung verkürzen kann. Diese Aussage ist schlicht falsch, da mehrere Aspekte unberücksichtigt bleiben.

Auch in anderen Ländern werden Gewinne aus CFDs und Co. besteuert. Das System der deutschen Abgeltungssteuer ist kein Einzelfall. Inzwischen haben viele Länder ganz ähnliche Methoden entwickelt, um den Anleger zur Kasse zu bitten. In der Höhe mit Deutschland vergleichbar sind beispielsweise:

  • Irland
  • Italien
  • Österreich

Deutlich höhere Steuern fallen in der Schweiz oder in Dänemark an. Selbst wenn sich ein Broker für die Einrichtung des Unternehmenssitzes Standorte mit relativ moderaten Steuergesetzen aussucht – um die Besteuerung der Kapitalerträge kommt man nicht herum.

Der Grund: Sobald die Gewinne aus dem Handel mit binären Optionen oder CFDs auf ein Bankkonto in Deutschland ausgezahlt werden, sie also dem Anleger zufließen, sind diese gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Die Banken ziehen die Steuern hier allerdings nicht mehr automatisch ein. Der Steuerpflichtige muss seiner Erklärungspflicht selbst nachkommen. Wo dies unterlassen wird, steht letztlich eine Tatsache im Raum – die Steuerhinterziehung. Und welche Folgen dies haben kann, hat sich in den letzten Jahren recht eindrucksvoll gezeigt.

Tipp: Wer wissen möchte, wo ein Broker seinen Sitz hat, kann dies beispielsweise auf Broker-Bewertungen.de erfahren. Dort lassen sich nicht nur CFD-Broker oder Broker für binäre Optionen, sondern auch zahlreiche andere Anbieter von Depots unter die Lupe nehmen.

 

CFDs und auch binäre Optionen versprechen bei hohem Risiko sehr hohe Renditen. Doch auch das hohe Risiko sorgt nicht dafür, dass keine Steuern auf die Erträge gezahlt werden müssen.

 

Fazit: CFDs und binäre Optionen – Steuern müssen sein

In den vergangenen Jahren haben sich Anleger immer neue Finanzprodukte gesucht, um Erträge aus den Kapitalanlagen zu erwirtschaften. Binäre Optionen und CFDs – also Differenzkontrakte – gehören zu diesen Produkten. Wer damit einen Gewinn erwirtschaftet, muss letztlich auch an einen Aspekt denken – die Steuern. In Deutschland greift die Abgeltungssteuer. Anleger, deren Broker in Deutschland sitzen, müssen sich um den Einzug der Steuer eigentlich keine Gedanken machen. Als Quellensteuer wird die Abgeltungssteuer vom Broker direkt eingezogen. Anders sieht die Situation bei Einkünften im Ausland aus. Hier muss der Anleger selbst tätig werden und entsprechende Einkünfte in der Steuererklärung beim Fiskus anmelden. Dies ist spätestens dann geboten, wenn der Anleger die Rendite auf sein Konto einzahlt und damit Ausgaben tätigen möchte. Wer diese Aspekte beherzigt, macht auch bei einem Broker mit Sitz im Ausland keine Fehler.

Änderungen 2016

Die wichtigsten Änderungen 2016

Die zwei wichtigsten Änderungen 2016

Der Mai ist zwar noch weit weg aber der Jahreswechsel naht und damit gibt es neue Gesetze und Vorschriften.

Kindergeld

Scheinbar haben beim Kindergeld Leistungsempfänger geschummelt. Denn ab 2016 will der Staat die Empfänger eindeutig identifizieren. Dazu müssen nun die Eltern bzw. die Kindergeldempfänger die Identifikationsnummern der kindergeldberechtigten Kinder sowie die eigene Identifikationsnummer der Familienkasse schriftlich mitteilen. Eine Übersicht welche Familienkasse für Sie zuständig ist finden sie hier.

Kapitalerträge

Auch beim Freistellungsauftrag wird auf die Identifikationsnummer gesetzt. Ab dem 1. Januar 2016 werden die Freistellungsaufträge ungültig, wenn dem Finanzinstitut die Identifikationsnummer nicht vorliegt. In der Regel trifft dies aber nur auf Freistellungsaufträge zu die vor 2011 erteilt wurden. Also prüfen Sie wo Sie Freistellungsaufträge erteilt haben und ob dort Ihre Identifikationsnummer vorliegt. Liegt keiner vor reicht es aus, wenn Sie dem Finanzinstitut Ihr Identifikationsnummer schriftlich mitteilen. Einen neuen Freistellungsauftrag müssen Sie nicht erteilen.

Bei ungültigen Freistellungsaufträgen muss die Bank die Steuern abführen. Im Rahmen einer Steuererklärung erhalte Sie die zuviel bezahlten Steuern wieder zurück.

Die Nummer kann Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilen.

 

Gemeinschaftkonto

Für wen sich das Gemeinschaftskonto eignet

Die meisten haben schon einmal den Begriff Gemeinschaftskonto gehört. Für wen eignet sich dieses Konto überhaupt? Was steckt hinter dem Begriff und welche Merkmale kennzeichnen es? Dieser Beitrag klärt auf.

Die wichtigsten Merkmale eines Gemeinschaftskontos

  • Am besten ist das Gemeinschaftskonto für Ehepartner bzw. Lebenspartner mit gemeinsamer Haushaltskasse geeignet.
  • Typischerweise ist das Gemeinschaftskonto ein Oder-Konto. Das bedeutet, dass jeder Kontoinhaber unabhängig vom anderen über das Guthaben verfügen kann.
  • Das Und-Konto wird nur selten genutzt. Ein Und-Konto setzt voraus, dass beide Partner gleichzeitig mit ihrer Unterschrift einen Bankvorgang wie eine Überweisung freigeben. Das ist in der Praxis umständlich und deshalb die Ausnahme.
  • Hat ein Gemeinschaftskonto ein Guthaben, stehen beiden Partnern jeweils 50 % zu.
  • Wird ein Gemeinschaftskonto überzogen, kann die Bank jeden einzelnen Kontoinhaber voll haftbar machen.

In einer Partnerschaft entstehen gemeinsame Ausgaben, sei es für die Lebenshaltungskosten oder die Einkommensteuer bei zusammen veranlagten Ehepartnern. Deshalb empfiehlt sich die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos. Es dient zum Beispiel für die Begleichung von  laufenden Kosten wie Strom, Miete, Sprit oder auch für die Anschaffung von Möbeln oder Lebensmitteln. Ein Gemeinschaftskonto hilft dabei, die Kosten im Auge zu behalten. Beide Partner zahlen einen Betrag darauf ein und können darüber verfügen. Da in der Regel jeder bereits ein eigenes Girokonto hat, empfiehlt sich die Eröffnung eines dritten Kontos als Gemeinschaftskonto.

Die Funktionsweise des Gemeinschaftskontos

Weist das Konto ein Guthaben aus, steht jedem Kontoinhaber die Hälfte zu. Dabei spielt es keine Rolle, wer das Geld eingezahlt hat. Wenn nur einer der beiden Kontoinhaber Geld auf das Gemeinschaftskonto einzahlt, gehört die Hälfte des eingezahlten Guthabens dem anderen Partner. Ausnahme: Die Kontoinhaber vereinbaren etwas anderes. Die Vereinbarung muss rechtlich einwandfrei sein.

Wird der Dispokredit des Gemeinschaftskontos in Anspruch genommen, wird die Bank zum Ausgleich Ihrer Forderungen jedoch auf beide Kontoinhaber zugehen. Allerdings gibt es Sonderregelungen im Falle einer Scheidung oder Trennung. Wenn zum Beispiel ein Partner schnell noch das Gemeinschaftskonto abräumt und stark überzieht, muss er dem Partner sein Geld zurückerstatten, so dass dieser seinen Anteil von 50 % zurückerhält.

Unterschiede Oder-Konto und Und-Konto

Das Oder-Konto ist gängig. Es wird in den allermeisten Partnerschaften benutzt. Der Vorteil ist unstrittig, dass jeder Kontoinhaber ohne Absprache und unabhängig vom anderen Kontoinhaber nicht nur das Guthaben abheben, sondern auch die vereinbarte Kreditlinie ausschöpfen darf. Jeder Kontoinhaber hat eine eigene EC-Karte, manchmal auch eine eigenen Kreditkarte. Ganz wichtig bei einem Oder-Konto ist, dass die Partner einander vertrauen, denn jeder kann grundsätzlich mit dem Geld machen, was er will – und zwar ohne dass der andere einwilligt.

Allerdings hat das Oder-Konto einen Haken. Verstirbt ein Partner, könnten Erben finanzielle Forderungen an den Hinterbliebenen Partner stellen.

Das Und-Konto ist in der Praxis so gut wie nicht vorhanden. Es stellt die absolute Ausnahme dar. Die Crux an diesem Konto ist nämlich, dass die Kontoinhaber immer nur gemeinsam Finanzgeschäfte tätigen können. Bei jeder Überweisung müssen immer beide Partner unterschreiben. Im Alltag ist ein solches Und-Konto deshalb total unpraktisch. Eine gute Option jedoch stellt es für Unternehmen oder Vereine dar, die sich vor Missbrauch schützen wollen. In § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist sogar geregelt, dass der Verein durch die Mehrheit des Vorstands vertreten wird. Soweit die individuelle Satzung eines Vereins nichts anderes regelt, ist deshalb ein Und-Konto zwingende Voraussetzung zur Führung der Vereinsgeschäfte.

Ein weiterer Nachteil, den das Und-Konto mit sich bringt ist, dass beim Versterben eines Kontoinhabers der Hinterbliebene Partner nur gemeinsam mit den rechtmäßigen Erben über das Konto verfügen kann.

Fakt ist, dass nur wenige Banken das Und-Konto anbieten. Das hängt damit zusammen, dass es rein aus Bankensicht einen hohen Aufwand erfordert. Übrigens lässt sich ein Und-Konto jederzeit ändern und in ein Oder-Konto umwandeln. Um das zu erreichen, müssen die Kontoinhaber zur Bank gehen und ein Änderungsantrag stellen.

Fazit:

Das Oder-Konto hat sich bewährt, weil es unkompliziert und alltagstauglich ist. Wer eine Partnerschaft eingeht und gemeinsame Anschaffungen plant sowie im Alltag gemeinsame Ausgaben hat, für den ist das Oder-Konto auch rechtlich gesehen eine gute Lösung.

 

Sparkonto

Ein Sparkonto für den Nachwuchs

Ein Sparkonto für den Nachwuchs

Wie Deutschen gelten allgemein als sehr sparsam. Überall wird geschaut, wie das hart verdiente Geld optimal zum Einsatz gebracht werden kann. Und wenn dann noch etwas übrig bleibt, soll das Ersparte sicher und gewinnbringend angelegt werden. Diese Vorgehensweise ist durchaus löblich und wird auch gerne an den Nachwuchs weitergegeben. Denn auch dieser soll das Sparen so zeitig wie nur möglich erlernen, damit mit dem Übertritt vom Kind zum Erwachsenen vielleicht schon der eine oder andere Euro vorhanden ist, welcher dann in die Ausbildung oder die erste eigene Wohnung investiert werden kann.

Federführend bei den ersten Sparzielen des Nachwuchses sind natürlich immer die Erziehungsberechtigten. Sie müssen die ideale Sparanlage ausfindig machen und für den Nachwuchs eröffnen. Im klassischen Falle ist dies ein Sparkonto, welches durchaus mehrere Funktionen besitzt und neben dem Sparen dem Nachwuchs auch erlaubt, den Umgang mit Geld Schritt für Schritt zu erlernen.

Diese Funktionen sollten vorhanden sein

Bei einem Sparkonto geht man heutzutage üblicher weise nicht mehr von einem Sparbuch aus. Das kleine Büchlein, in welches fein säuberlich die ersparten Euros eingetragen wurden, ist längst nicht mehr aktuell. Heutzutage gibt es Konten, die den Kindern und Jugendlichen beim Sparen helfen sollen. Diese Konten sind mit einer Kundenkarte versehen, deren Funktionen je nach Bedarf freigeschaltet werden können. So können damit nicht nur Kontoauszüge gezogen werden, sondern auch Geld abgehoben. Zudem kann Geld eingezahlt werden. Wie die einzelnen Funktionen freigeschalten werden, bestimmen die Eltern. Das Kind kann so nach und nach an den Umgang mit Geld herangeführt werden. Zudem kann es das Sparkonto wie ein Sparbuch nutzen und dort Geld ansparen. Viele Banken und Sparkassen gewähren sogar Zinsen auf das angesparte Geld. Wobei der Zinssatz so gering ist, dass dies eigentlich kaum lohnt.

Hier gibt es das Sparkonto fürs Kind

Im Prinzip ist es möglich, ein Sparkonto für ein Kind bei jedem Geldinstitut zu eröffnen. Die Banken und Sparkassen freuen sich immer, wenn sie den Nachwuchs in ihren heiligen Hallen begrüßen dürfen. Denn sie spekulieren darauf, dass diese dann auch im Erwachsenenalter ihr Konto beim entsprechenden Kreditinstitut belassen.

Für die Erziehungsberechtigen und Kontoeröffner bedeutet dies, dass Sie im Vorfeld im besten Falle mehrere Angebote miteinander vergleichen, um das optimalste Sparkonto ausfindig machen zu können. Unter www.bestesgirokonto.net werden die besten Sparkonto-Angebote für Kinder präsentiert. Zudem gibt es sechs Tipps, die bei der Eröffnung von einem Sparkonto für Kinder unbedingt beachtet werden sollten.