Datensicherheit

Fünf hilfreiche Tipps für die Sicherung eigener Daten

Verbraucherdaten lagern in Sammelstellen weltweit

Datenerfassung geschieht fast zu jeder erdenklichen Gelegenheit. Ob beim Kauf eines Schnäppchens im Internet, beim Eröffnen eines Bankkontos, der Unterschrift auf einem Mietvertrag oder der Annahme eines Arbeitsvertrages: Unzählige Stellen speichern die Daten von Kunden, Käufern oder Angestellten.


Der gläserne Internet-User durch umfassende Datenaufzeichnung

Die Sammelwut hinsichtlich persönlicher oder geschäftlicher Informationen zieht sich durch alle Lebensbereiche. Selbst wer sich im Internet nur informieren will oder einem Verein zur sportlichen Aktivität beitreten möchte, muss seine Adressdaten und mitunter andere Angaben bereithalten. Wer um die Sicherheit seiner Daten bangt, bleibt in der heutigen schnelllebigen Gesellschaft schon mal außen vor. Welche Gefahren in dieser Hinsicht lauern und wie sich der durchschnittliche Internet-User schützen kann, zeigt dieser Beitrag.

Sichere Übermittlung sensibler Daten

Selbst wenn der Bürger es wollte, er kommt zu bestimmten Anlässen nicht umhin, bestimmte Daten, auch persönlicher Natur, online zu übersenden. Die neue elektronische Lohnsteuerkarte trägt beispielsweise Sorge dafür, dass Arbeitnehmer ihre Lohnsteuererklärungen direkt am Computer berechnen und per ELSTER-System sofort dem zuständigen Finanzamt zustellen. Wichtig ist, dass bei der  elektronischen Datenübermittlung Serviceleistungen mit Blick auf die Datensicherheit genutzt werden. Gerade Informationen über Einkommen und Ausgaben möchten Menschen nicht mit der ganzen virtuellen Welt teilen. Viele Bürger fürchten den Missbrauch von privaten Informationen, sogar der Bundestag hat sich dessen schon intensiv angenommen.

Einen großen Schreck bekommt zudem, wer bei einer Bank einen Kredit beantragt, der nach einer üblichen Schufa-Abfrage abgelehnt wird. Die Schufa sammelt als Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung Daten, die eine zeitgemäße und vollständige Aussage über die Kreditwürdigkeit eines jeden ermöglichen. Da die Schufa die von ihren Vertragspartnern zugestellten Datensätze nicht recherchiert oder kontrolliert, sind Falscheintragungen durchaus denkbar. Jeder Mensch sollte in gewissen Abständen eine Selbstauskunft bei der Schufa beantragen, um vor unerfreulichen Situationen gefeit zu sein. Wer eine negative Schufa-Bewertung hat, dem bietet sich trotzdem die Möglichkeit, von seriösen Geldgebern einen Kredit zu vernünftigen Rahmenbedingungen zu erhalten. Es gibt einige vertrauenswürdige Anbieter, die einen Kredit ohne Schufa-Prüfung vermitteln können.

Wiederum online existieren Webseiten, die Privatkredite und Crowdfundings für Geschäftsideen vermitteln. Wie geschützt die Daten sind, die Personen aktiv senden oder notwendigerweise ausfüllen, ist teilweise nicht feststellbar. Als sicher gelten Online-Bezahldienste wie PayPal und andere Online-Banking-Tools. Ebenso sollen die ELSTER-Programme der Finanzämter zuverlässig sein. Eine einhundertprozentige Garantie für vollständige Datensicherheit gibt es jedoch zu keiner Zeit. Manipulationen und Verluste sind stets möglich.


Im WWW lauern zahllose Gefahrenquellen

 

Fünf hilfreiche Tipps für die Sicherung eigener Daten

  1. Sichere Netzwerkverbindung
    Wer zuhause im Internet surft und Wireless LAN nutzt, sollte dieses gut verschlüsselt. Für den Abruf von E-Mails in einem Internetcafé sollten User eine sichere SSL-Verbindung gebrauchen. Eine Software-Firewall und ein Antivirus-Programm gelten als Grundvoraussetzungen für das Websurfen. Weitere Informationen zur Sicherheit beim Surfen im Internet liefert das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik.
  1. Angabe personenbezogener Informationen
    Vorteilhaft ist es, wirklich nur die Angaben im Internet zu machen, die zwingend benötigt werden. Für viele Webseiten sind Telefonnummern oder Geburtstage nicht relevant. Falls eine Seite für eine Registrierung viele Details fordert, sollten Nutzer überdenken, ob die Anmeldung wirklich so wichtig ist oder ob es Alternativen gibt.
  1. Login und Eingabe von privaten Daten
    Um komfortabel vom Schreibtisch aus Bankgeschäfte zu erledigen, müssen Online-User sich über eine sichere Verbindung anmelden. Hilfreich ist es, verschiedene Passwörter zu nutzen. Wo immer es geht, sollten Anwender einen Login vermeiden. Viele Geschäfte können Kunden auf Rechnung abwickeln. Diese Methode ist kontinuierlich sicherer, als im Netz seine Kontodaten oder Kreditkartendetails preis zu geben.
  2. Ausloggen und den Webverlauf löschen
    Nach dem Besuch einer Webseite mit Login sollte sich jeder Nutzer korrekt ausloggen. Es ist ungünstig, eine Seite nur zu verlassen ohne den Log-out vollführt zu haben. Dieses Prozedere ist besonders empfehlenswert, wenn Bürger einen Arbeitsrechner oder einen öffentlichen Zugangspunkt benutzen. Den Cache und Browserverlauf sollten Internetbesucher ebenso nach jedem Gebrauch löschen.
  1. Aufmerksames Öffnen von E-Mails
    Einen Brief ohne Absender, der womöglich noch vibriert oder auffällig riecht, würde niemand leichtfertig öffnen. Genauso intelligent sollten E-Mail-Empfänger reagieren: Ist der Absender unbekannt oder scheint eine Anlage verdächtig, sollte die Nachricht ungeöffnet gelöscht werden. Mailprogramme können meist recht simpel derart konfiguriert werden, dass sie kritische Mailings filtern.

 

 

Bild 3: commons.wikimedia.org © Künstler999 (CC BY 3.0)

Gold-Blog

Wo müssen Sie Gold bei der Steuererklärung angeben?

Gold ist eine beliebte und in unsicheren Zeiten vor allem eine verlässliche Möglichkeit der Geldanlage. Möchten Sie in physisches Gold investieren, können sie dies durch den Ankauf von Barren oder Münzen tun.  Alternativ können Sie aber auch Wertpapiere erwerben, die auf Gold basieren. Zwar ist eine Goldanlage unabhängig von Währungsschwankungen und bereitet auch steuerlich keine größeren Probleme und Aufwendungen, trotzdem werden Sie sich bei der nächsten Steuererklärung sicher fragen, ob und an welcher Stelle Sie Ihren Goldbesitz angeben müssen. Lesen Sie hier, was Sie steuerlich berücksichtigen müssen.

 

Gilt für Edelmetalle die gesetzliche Mehrwertsteuer?

Wenn Sie physisches Gold erwerben, müssen Sie dafür in der Regel keine Mehrwertsteuer zahlen. Das hängt jedoch auch von einigen Bedingungen ab: Für Goldbarren gilt, dass sie eine Reinheit von mindestens 995 Tausendstel aufweisen müssen. Noch strenger wird das sogar bei Goldmünzen gehandhabt, denn Sie müssen einen Goldgehalt von mindestens 900 Tausendstel besitzen, nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein und in ihrem Herkunftsland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten beziehungsweise früher als solches gegolten haben. Außerdem müssen sie zu einem Preis verkauft werden, der den Marktwert des Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt. Im Onlineshop von feingoldhandel.de finden Sie Goldmünzen, die unter diese Kategorie fallen, wie zum Beispiel Krügerrand oder Maple Leaf.

Das müssen Sie im Hinblick auf die Einkommenssteuer beachten

Eine Edelmetall- oder spezielle Goldsteuer wird hierzulande ebenfalls nicht erhoben. Da Goldbarren und -münzen keine Dividenden abwerfen, fällt für sie auch keine Einkommenssteuer an. Aus diesem Grund können Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung auch keine Werbungskosten für Ihre Anlage geltend machen. Steuerlich wird es für Sie erst interessant, wenn Sie Gold verkaufen wollen. Möchten Sie Gewinne aus sogenannten Veräußerungsgeschäften mit Edelmetallen erzielen, kommt es darauf an, wie lange das Gold zuvor in Ihrem war. Gewinne, die Sie mit dem Verkauf von Goldbarren oder –münzen erzielen, sind dann steuerfrei, wenn sich das Edelmetall mehr als ein Jahr in Ihrem Besitz befand. In diesem Fall müssen Sie in der Steuererklärung nichts davon erwähnen und eine Umsatzsteuer wird ebenfalls nicht erhoben.

Verkaufen Sie Ihre Goldanlage jedoch innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Erwerb, müssen Sie die daraus erzielten Gewinne ab einer Höhe von 600 Euro versteuern und den Gewinn in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Wer dabei auf Nummer sicher gehen möchte, sucht sich am besten professionelle Hilfe, zum Beispiel hier. Bei Überschreiten der Grenze müssen Sie anschließend die gesamte Summe versteuern und nicht nur den die Freigrenze übersteigenden Betrag. Die Erträge werden dann mit Ihrem Grenzsteuersatz besteuert. Genauso müssen Sie auch Veräußerungsgewinne versteuern, die Sie aus dem Verkauf von Gold-Wertpapieren machen. Sie unterliegen der Abgeltungssteuer. Das ist unabhängig von der Haltedauer, da sie steuerlich wie beispielsweise Aktien oder Fonds behandelt werden.

Fazit

Für langfristig orientierte Anleger ist es vorteilhafter, in Goldbarren oder -münzen zu investieren als in Gold-Wertpapiere. Im Gegensatz zum Kauf von echtem, physischem Gold, eignen sich Wertpapiere eher zur kurzfristigen Wette auf den Goldpreis. Darüber hinaus empfiehlt sich die Anlage in physisches Gold auch aus dem Grund der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung. Andere Regelungen ergeben sich außerdem auch wiederum für Edelmetalle wie Silber oder Platin sowie für Sammlermünzen. Beim Kauf von Silbermünzen oder -barren fällt grundsätzlich die volle Mehrwertsteuer, in Sonderfällen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz an.

Änderungen 2016

Steuerliche Behandlung von binären Optionen und CFDs

Steuerliche Behandlung von binären Optionen und CFDs

In den letzten Jahren haben sich viele Anleger vom Wertpapierhandel abgewandt. Angesichts der Turbulenzen im Zuge der Finanzkrise 2007/2008 liegt dieser Verdacht zwar nahe, allerdings scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein. Sinkende Zinsgewinne bei den klassischen Sparanlagen treiben immer mehr Anleger an die Börse. Damit wachsen nicht nur die Märkte der klassischen Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen. Seit einigen Jahren legen neue Anlagevehikel – wie binäre Optionen oder CFDs (Differenzkontrakte) – auf der Beliebtheitsskala zu.

Ein Aspekt, der sich anhand von Zahlen nachweisen lässt. Untersuchungen im Auftrag des Contracts for Difference Verband haben für die Monate Januar bis März 2015 ein Handelsvolumen von mehr als 466 Milliarden Euro gezeigt. Zum Vergleich: In der gleichen Untersuchung wird das Handelsvolumen für den Vergleichszeitraum Q1-2012 mit knapp 250 Milliarden Euro angegeben. Die neuen Handelsinstrumente legen auf der Beliebtheitsskala zu. Wie sieht aber die Frage der Besteuerung aus? Betrachtet man die CFDs und binären Optionen, tauchen hier ganz unterschiedliche Probleme auf.

 

Auch die Renditen aus binären Optionen und CFDs müssen versteuert werden. Sie unterliegen der Abgeltungssteuer, die von heimischen Brokern direkt an den Fiskus abgeführt wird.

 

Wie müssen Anleger die Gewinne aus diesen Anlageformen versteuern?

Prinzipiell gilt in Deutschland, dass neben Einkommen aus selbständiger und unselbstständiger Tätigkeit auch Einkünfte aus Kapitalerträgen zu versteuern sind. Für die CFDs ist relativ klar, dass die hiermit erwirtschafteten Erträge unter die Kapitalertragssteuer fallen. Und auch bei den binären Optionen ist die Einstellung in Termingeschäfte nach dem EStG (Einkommenssteuergesetz) anzunehmen.

Die Folge: Der Anleger muss seine Erträge, die er mit beiden Anlageformen erzielt, versteuern. Allerdings können sich je nach Broker ganz unterschiedliche Konstellationen und Vorgehensweisen ergeben. Hintergrund: In Deutschland hat bis 2009 eine stark diversifizierte Steuergesetzgebung zum Thema Kapitalertrag existiert. Inzwischen greift hier in aller Regel nur noch eine Steuer – die Abgeltungssteuer. Diese wird heute pauschal auf die Kapitaleinkünfte erhoben in einer Höhe von 25 Prozent. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Wo liegen jetzt die Besonderheiten für den Handel mit Differenzkontrakten und den binären Optionen? Ausschlaggebend ist die Frage, wo der Broker seinen Sitz hat.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Kapitalerträge sind zu versteuern
  • pauschal wird Abgeltungssteuer erhoben
  • hinzu kommen Soli und eventuell Kirchensteuer

 

Führt der Broker die Steuern auf Gewinne automatisch ab?

Die in Deutschland seit Januar 2009 geltende Gesetzgebung zum Thema der Besteuerung von Kapitalerträgen sieht die Abgeltungssteuer als Quellensteuer vor. Damit muss der Anleger die Erträge nicht mehr selbst gegenüber dem Finanzamt erklären, die Bank bzw. der Broker behalten den Steuerbetrag einfach ein und führen die Steuersumme an den Fiskus ab. Diese Tatsache greift natürlich auch bei den CFDs sowie beim Handel mit binären Optionen.

Aber: Eine Auskunfts- und Durchführungspflicht nach der deutschen Steuergesetzgebung reicht nur bis zu den Grenzen der Bundesrepublik. Lediglich Institute, die ihren Sitz in Deutschland haben, arbeiten die steuerliche Behandlung der erwirtschafteten Erträge nach diesem Prinzip ab.

Lohnt es sich also, einfach zu Brokern ins Ausland zu gehen? Diese Frage wird sich jeder Anleger stellen. Vorab sollte man aber alle Möglichkeiten im Inland ausschöpfen. Dazu gehört die Arbeit mit Freistellungsaufträgen. Letztere basieren auf dem Sparerpauschbetrag, der bei:

  • 801 Euro (Alleinstehende)
  • 602 Euro (Zusammenveranlagung)

liegt.

Wichtig: Es wird letztlich nur der Betrag nicht an den Fiskus weitergegeben, den der Anleger auch tatsächlich im Freistellungsauftrag angibt. Ab 1. Januar 2016 müssen Freistellungsaufträge zudem immer mit der jeweiligen Steuer-ID versehen werden, um ihre Gültigkeit zu behalten.

Was ist mit im Ausland ansässigen Brokern?

Im Zusammenhang mit den Erträgen aus Kapitalanlagen wird immer gern darauf verwiesen, dass man mit der Geldanlage im Ausland die Steuerzahlung verkürzen kann. Diese Aussage ist schlicht falsch, da mehrere Aspekte unberücksichtigt bleiben.

Auch in anderen Ländern werden Gewinne aus CFDs und Co. besteuert. Das System der deutschen Abgeltungssteuer ist kein Einzelfall. Inzwischen haben viele Länder ganz ähnliche Methoden entwickelt, um den Anleger zur Kasse zu bitten. In der Höhe mit Deutschland vergleichbar sind beispielsweise:

  • Irland
  • Italien
  • Österreich

Deutlich höhere Steuern fallen in der Schweiz oder in Dänemark an. Selbst wenn sich ein Broker für die Einrichtung des Unternehmenssitzes Standorte mit relativ moderaten Steuergesetzen aussucht – um die Besteuerung der Kapitalerträge kommt man nicht herum.

Der Grund: Sobald die Gewinne aus dem Handel mit binären Optionen oder CFDs auf ein Bankkonto in Deutschland ausgezahlt werden, sie also dem Anleger zufließen, sind diese gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Die Banken ziehen die Steuern hier allerdings nicht mehr automatisch ein. Der Steuerpflichtige muss seiner Erklärungspflicht selbst nachkommen. Wo dies unterlassen wird, steht letztlich eine Tatsache im Raum – die Steuerhinterziehung. Und welche Folgen dies haben kann, hat sich in den letzten Jahren recht eindrucksvoll gezeigt.

Tipp: Wer wissen möchte, wo ein Broker seinen Sitz hat, kann dies beispielsweise auf Broker-Bewertungen.de erfahren. Dort lassen sich nicht nur CFD-Broker oder Broker für binäre Optionen, sondern auch zahlreiche andere Anbieter von Depots unter die Lupe nehmen.

 

CFDs und auch binäre Optionen versprechen bei hohem Risiko sehr hohe Renditen. Doch auch das hohe Risiko sorgt nicht dafür, dass keine Steuern auf die Erträge gezahlt werden müssen.

 

Fazit: CFDs und binäre Optionen – Steuern müssen sein

In den vergangenen Jahren haben sich Anleger immer neue Finanzprodukte gesucht, um Erträge aus den Kapitalanlagen zu erwirtschaften. Binäre Optionen und CFDs – also Differenzkontrakte – gehören zu diesen Produkten. Wer damit einen Gewinn erwirtschaftet, muss letztlich auch an einen Aspekt denken – die Steuern. In Deutschland greift die Abgeltungssteuer. Anleger, deren Broker in Deutschland sitzen, müssen sich um den Einzug der Steuer eigentlich keine Gedanken machen. Als Quellensteuer wird die Abgeltungssteuer vom Broker direkt eingezogen. Anders sieht die Situation bei Einkünften im Ausland aus. Hier muss der Anleger selbst tätig werden und entsprechende Einkünfte in der Steuererklärung beim Fiskus anmelden. Dies ist spätestens dann geboten, wenn der Anleger die Rendite auf sein Konto einzahlt und damit Ausgaben tätigen möchte. Wer diese Aspekte beherzigt, macht auch bei einem Broker mit Sitz im Ausland keine Fehler.

Änderungen 2016

Die wichtigsten Änderungen 2016

Die zwei wichtigsten Änderungen 2016

Der Mai ist zwar noch weit weg aber der Jahreswechsel naht und damit gibt es neue Gesetze und Vorschriften.

Kindergeld

Scheinbar haben beim Kindergeld Leistungsempfänger geschummelt. Denn ab 2016 will der Staat die Empfänger eindeutig identifizieren. Dazu müssen nun die Eltern bzw. die Kindergeldempfänger die Identifikationsnummern der kindergeldberechtigten Kinder sowie die eigene Identifikationsnummer der Familienkasse schriftlich mitteilen. Eine Übersicht welche Familienkasse für Sie zuständig ist finden sie hier.

Kapitalerträge

Auch beim Freistellungsauftrag wird auf die Identifikationsnummer gesetzt. Ab dem 1. Januar 2016 werden die Freistellungsaufträge ungültig, wenn dem Finanzinstitut die Identifikationsnummer nicht vorliegt. In der Regel trifft dies aber nur auf Freistellungsaufträge zu die vor 2011 erteilt wurden. Also prüfen Sie wo Sie Freistellungsaufträge erteilt haben und ob dort Ihre Identifikationsnummer vorliegt. Liegt keiner vor reicht es aus, wenn Sie dem Finanzinstitut Ihr Identifikationsnummer schriftlich mitteilen. Einen neuen Freistellungsauftrag müssen Sie nicht erteilen.

Bei ungültigen Freistellungsaufträgen muss die Bank die Steuern abführen. Im Rahmen einer Steuererklärung erhalte Sie die zuviel bezahlten Steuern wieder zurück.

Die Nummer kann Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilen.

 

Sparkonto

Ein Sparkonto für den Nachwuchs

Ein Sparkonto für den Nachwuchs

Wie Deutschen gelten allgemein als sehr sparsam. Überall wird geschaut, wie das hart verdiente Geld optimal zum Einsatz gebracht werden kann. Und wenn dann noch etwas übrig bleibt, soll das Ersparte sicher und gewinnbringend angelegt werden. Diese Vorgehensweise ist durchaus löblich und wird auch gerne an den Nachwuchs weitergegeben. Denn auch dieser soll das Sparen so zeitig wie nur möglich erlernen, damit mit dem Übertritt vom Kind zum Erwachsenen vielleicht schon der eine oder andere Euro vorhanden ist, welcher dann in die Ausbildung oder die erste eigene Wohnung investiert werden kann.

Federführend bei den ersten Sparzielen des Nachwuchses sind natürlich immer die Erziehungsberechtigten. Sie müssen die ideale Sparanlage ausfindig machen und für den Nachwuchs eröffnen. Im klassischen Falle ist dies ein Sparkonto, welches durchaus mehrere Funktionen besitzt und neben dem Sparen dem Nachwuchs auch erlaubt, den Umgang mit Geld Schritt für Schritt zu erlernen.

Diese Funktionen sollten vorhanden sein

Bei einem Sparkonto geht man heutzutage üblicher weise nicht mehr von einem Sparbuch aus. Das kleine Büchlein, in welches fein säuberlich die ersparten Euros eingetragen wurden, ist längst nicht mehr aktuell. Heutzutage gibt es Konten, die den Kindern und Jugendlichen beim Sparen helfen sollen. Diese Konten sind mit einer Kundenkarte versehen, deren Funktionen je nach Bedarf freigeschaltet werden können. So können damit nicht nur Kontoauszüge gezogen werden, sondern auch Geld abgehoben. Zudem kann Geld eingezahlt werden. Wie die einzelnen Funktionen freigeschalten werden, bestimmen die Eltern. Das Kind kann so nach und nach an den Umgang mit Geld herangeführt werden. Zudem kann es das Sparkonto wie ein Sparbuch nutzen und dort Geld ansparen. Viele Banken und Sparkassen gewähren sogar Zinsen auf das angesparte Geld. Wobei der Zinssatz so gering ist, dass dies eigentlich kaum lohnt.

Hier gibt es das Sparkonto fürs Kind

Im Prinzip ist es möglich, ein Sparkonto für ein Kind bei jedem Geldinstitut zu eröffnen. Die Banken und Sparkassen freuen sich immer, wenn sie den Nachwuchs in ihren heiligen Hallen begrüßen dürfen. Denn sie spekulieren darauf, dass diese dann auch im Erwachsenenalter ihr Konto beim entsprechenden Kreditinstitut belassen.

Für die Erziehungsberechtigen und Kontoeröffner bedeutet dies, dass Sie im Vorfeld im besten Falle mehrere Angebote miteinander vergleichen, um das optimalste Sparkonto ausfindig machen zu können. Unter www.bestesgirokonto.net werden die besten Sparkonto-Angebote für Kinder präsentiert. Zudem gibt es sechs Tipps, die bei der Eröffnung von einem Sparkonto für Kinder unbedingt beachtet werden sollten.

Riester Aktien

In Riester-Rente-Aktien investieren

In Riester-Rente-Aktien investieren

Die Riester Rente geistert seit Jahren durch unsere Landschaft und soll dabei helfen, auch im Alter immer einen Euro mehr in der Tasche zu haben, als ausgegeben werden kann. Sie dient somit als Anlageform und finanzielle Vorsorge für das Alter und kann bereits in jungen Jahren abgeschlossen werden. All jene, die sich für die Riester Rente entscheiden, erwartet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch staatliche Unterstützung. Denn der Staat ist sehr daran interessiert, dass jeder in irgend einer Form in die Altersvorsorge investiert. Und die Riester Rente kann als staatliches Angebot zur Altersvorsorge angesehen werden.

Aktien kaufen mit der Riester Rente

Dabei besteht die Möglichkeit, in eine Fond gebundene Riester Rente zu investieren. Das bedeutet, dass ein Teil der Riester Rente in Aktien fließt, welche am Ende hoffentlich einen guten Gewinn abwerfen. Die Aktien, die dabei gehandelt werden, können eigenständig ausgewählt werden. Ein guter Finanzberater, der dieses Anlagemodell anbietet, wird jedoch dafür sorgen, dass im Vorfeld eine umfassende Beratung stattfindet und in die Aktien investiert wird, die sich langfristig gesehen auch lohnen. Es muss daher niemand auf gut Glück Aktien auswählen, sondern es kann immer auf die Erfahrung von Spezialisten gesetzt werden.

Warum Aktien so lohnenswert sind

Aktien sind heutzutage eine sehr lohnenswerte Anlageform. Werfen Sie Gewinn ab, dann ist dieser meist höher als das, was bei klassischen Anlageformen erreicht werden kann. Denn kapitalbildende Versicherungen, Bundesschatzbriefe oder gar das gute alte Sparbuch haben längst ausgedient und können mit den modernen Anlageformen wie beispielsweise Aktien schon lange nicht mehr mithalten.

Mit ein wenig Glück und der richtigen Auswahl der Aktien können also Gewinne erzielt werden, die im Alter dann als Absicherung genutzt werden können. So kann dem Lebensabend entspannt entgegengeblickt werden, ohne das Angst aufkommen muss, wie dieser finanziert werden soll.

Unter Aktienkaufen.com erfahren Sie viel über den Aktienkauf mit Hilfe der Riester Rente. Ihnen werden Aktien aufgezeigt, die sich in diesem Zusammenhang lohnen und die auch in Zukunft eine sichere Anlageform darstellen. Zudem wird Ihnen erläutert, wie der Aktienkauf mit Hilfe der Riester Rente funktioniert und was Sie dabei beachten müssen.

Abgeltungssteuer eToro

Die Abgeltungssteuer bei eToro

Die Abgeltungssteuer bei eToro

eToro gehört zu den beliebtesten Brokern, wenn es um das eigenständige Vorantreiben des Social Trading geht. Der Anbieter bietet diesbezüglich nämlich optimale Voraussetzungen und ermöglicht so einen optimalen und hoffentlich gewinnbringenden Handel. Doch besonders beim Thema Gewinn ist auch immer ein wenig Vorsicht geboten. Denn so schön dieser Gewinn auch sein mag, es darf niemals vergessen werden, dass ab einer gewissen Summe der Staat am Gewinn beteiligt werden will. Und zwar in Form der Abgeltungssteuer, die auf Kapitalgewinne in Höhe von 25 Prozent zu entrichten ist.

Auch auf Gewinne, die bei eToro erzielt werden, muss die Abgeltungssteuer gezahlt werden. Kein Anleger ist davon entbunden. Jedoch gibt es einige Dinge, die bei der Begleichung der Steuer zu beachten sind. Welche dies sind, möchten wir Ihnen an dieser Stelle etwas näher bringen.

Nicht jeder Cent muss versteuert werden

So können wir Ihnen erst einmal die Angst nehmen, dass Sie jeden Cent Ihres Gewinns bei eToro versteuern müssen. Es gilt nämlich ein so genannter Freibetrag, welcher bei Gewinnen diversen Anlageformen für ledige Personen bei 801 Euro und für verheiratete Personen bei 1602 Euro pro Jahr liegt. Alle Gewinne, die Sie bis zu dieser Summe erzielen, gehören Ihnen und müssen nicht versteuert werden. Nur die Beträge, die über diese Summe hinaus gehen, müssen vom Ihnen mit der Abgeltungssteuer versehen werden. Doch dem noch nicht genug.

Das Finanzamt verdient nicht an allen Gewinnen, die Sie beispielsweise bei eToro erzielen. Sondern nur an denen, die „bereinigt“ wurden. Sie können also alle Verluste gegen die Gewinne rechnen und müssen dann nur auf die Summe Steuern zahlen, die am Ende übrig bleibt.

So funktioniert die Abgeltungssteuer bei eToro

Da eToro seinen Hauptsitz nicht in Deutschland hat, ist es Ihnen leider nicht möglich, einen Freistellungsauftrag bei eToro einzureichen. Der Anbieter kümmert sich somit nicht automatisch um die Begleichung der Abgeltungssteuer, sodass Sie selbst aktiv werden müssen.

Setzen Sie sich dafür in Ruhe an den Tisch und rechnen Sie am Ende des Jahres aus, wie viel Gewinn und wie viel Verlust Sie bei Ihren Aktivitäten rund um eToro gemacht haben. Schauen Sie dann, ob Sie bei anderen Anlageformen Gewinne oder Verluste erzielt haben und rechnen Sie alles zusammen. Die Summe, die dann als Rest feststeht und die über dem Freibetrag liegt, muss dann als steuerlicher Betrag auf der Steuererklärung vermerkt werden. Das Finanzamt wird daraus die Steuerschuld berechnen.

Unter binaereoptionen.com können Sie weitere Informationen zum Thema Abgeltungssteuer bei eToro einholen. Zudem erhalten Sie Tipps rund um den Handel bei eToro und wie Sie mit dem Social Trading finanziell gesehen richtig durchstarten können.

Abgeltungssteuer im Detail

Die Abgeltungssteuer im Detail

Die Abgeltungssteuer im Detail

Eine stattliche Rendite beim Wertpapierhandel einzufahren ist wahrscheinlich der Wunsch vieler Anleger. Und mit ein wenig Fachwissen, Geduld und dem richtigen Riecher für gute Geschäfte kann dies sogar gelingen. Denn der Wertpapierhandel ist ein Aktionsfeld, auf dem alles möglich ist. Auch große Renditen, die schnell einmal mehrere hundert oder gar tausend Euro betragen können. Doch die Freude an den Gewinnen ist mitunter schneller getrübt, als man dies denken mag. Denn am Ende des Jahres wartet die Steuer, die nicht nur auf das reguläre Einkommen entrichtet werden muss, sondern eben auch auf Gewinne, die aus Spekulationsgeschäften wie beispielsweise dem Wertpapierhandel bezogen werden. Der Fachmann nennt diese Steuer Abgeltungssteuer.

Keiner will leer ausgehen

Es gibt ein berühmtes Sprichwort aus einem Film: „Nichts ist so sicher wie der Tod und die Steuer“. Nehmen Sie sich dieses Sprichwort stets zu Herzen und denken Sie immer daran, wenn Sie Gewinne bei Ihrem Wertpapierhandel einfahren. Das Finanzamt will immer an Ihren Gewinnen beteiligt werden. Auch wenn die Damen und Herren der Behörde Ihnen einen kleinen Freibetrag von 801 Euro bei ledigen Personen und 1602 Euro bei verheirateten Personen gönnen. Alle Beträge, die jenseits dieses Freibetrages liegen, müssen ordnungsgemäß versteuert werden. Und zwar mit 25 Prozent Abgeltungssteuer. Hinzu kommt noch einmal der Solidaritätszuschlag und wenn Sie der Kirche angehören, kommt auch noch die Kirchensteuer hinzu.

Wie am besten vorgehen?

Sie haben zwei Möglichkeiten bei der Begleichung der Abgeltungssteuer. Haben Sie Wertpapierdepot bei einer Bank oder Sparkasse in Deutschland, können Sie dort einen Freistellungsauftrag unterzeichnen und das Bankhaus kümmert sich automatisch um die Abgeltung der Steuer. Arbeiten Sie jedoch mit einer ausländischen Bank zusammen oder haben Sie einen ausländischen Broker, bei dem Sie selbständig den Handel vorantreiben, dann müssen Sie sich auch selbst um die Begleichung der Steuer kümmern. Hierfür können Sie die Steuererklärung nutzen, welche einen separaten Bereich für Kapitalerträge bereithält. Bedenken Sie dabei jedoch immer, dass Sie nur für die bereinigten Gewinne Steuern bezahlen müssen. Rechnen Sie daher immer die Verluste gegen, bevor Sie Ihren Gewinn auf der Steuererklärung vermerken.

Alle Daten und Fakten rund um die Abgeltungssteuer können Sie noch einmal unter depotvergleich.com nachlesen. Mit Sicherheit werden Sie spannende Fakten finden, die Ihnen noch nicht bekannt waren und die Ihnen den Umgang mit der Abgeltungssteuer erleichtern werden. Und ansonsten gilt immer die Regel: Entweder eine klare Gewinngrenze auf Höhe des Freibetrages ziehen, oder in den sauen Apfel beißen, und dem Finanzamt das Geld abtreten. Denn anders kann dieses „Problem“ leider nicht gelöst werden. So schade und ungerecht dies auch sein mag.

Abgeltungssteuer

Die Grundlagen zum Thema Abgeltungssteuer

Die Grundlagen zum Thema Abgeltungssteuer

Es gibt ein großes Schreckgespenst, welches in den Köpfen vieler Anleger herumgeistert. Es nennt sich „Steuer“ und ist besonders am Jahresende sehr präsent. Nämlich immer dann, wenn über die erreichten Ziele des Jahres nachgedacht und ein Resümee bezüglich der Gewinne und Verluste gezogen wird. Denn dann fällt so ziemlich jedem ein, das sich auch das Finanzamt über einen satten Gewinn freut, da dieser bedeutet, dass die Abgeltungssteuer fällig wird. Bevor Sie nun jedoch Ihre Ambitionen bezüglich der Geldanlage auf Eis legen, weil Sie keine Steuern bezahlen wollen oder voreilig zu viele Steuern zahlen, empfehlen wir Ihnen, unseren allgemeinen Bericht zum Thema Abgeltungssteuer zu lesen.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer wird seit Jahren in Deutschland auf all jene Gewinner erhoben, die mit Geldanlagen erzielt werden. Dazu zählen unter anderem Gewinne aus Aktiengeschäften oder auch aus dem Forex Handel. Die Abgeltungssteuer wird pauschal mit 25 Prozent vom Gewinn berechnet. Sie orientiert sich somit nicht an der Höhe Ihrer Einkommenssteuer, welche Sie für Ihr Einkommen aus Ihrer steuerpflichtigen Tätigkeit bezahlen müssen. Zu den 25 Prozent kommen dann noch die Kirchensteuer (sofern Sie in der Kirche sind) sowie der Solidaritätszuschlag hinzu.

Wann wird sie fällig?

Die Abgeltungssteuer wird immer dann fällig, wenn Sie Gewinne bei Ihren Anlageformen erzielen. Allerdings nicht vom ersten Euro an. Vielmehr erhalten Sie vom Finanzamt einen Freibetrag, der bei ledigen Personen pro Jahr bei 801 Euro und bei verheirateten Person pro Jahr bei 1602 Euro liegt. Nur die Gewinne, welche über diesem Freibetrag liegen, müssen von Ihnen versteuert werden. Dabei sollten Sie zusätzlich beachten, dass nur der „bereinigte“ Gewinn versteuert werden muss. Sie können also alle Ihre Verluste sowie Ihre Einsätze, die Sie für das Erzielen des Gewinns getätigt haben, gegenrechnen. Nur die Summe, die dann noch übrig bleibt muss versteuert werden. Den Rest dürfen Sie behalten.

Wie muss sie beglichen werden?

Für die Versteuerung stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung. Zum einen können Sie einen Freistellungsauftrag an die Bank oder Sparkasse stellen, bei der Sie ihre Geldanlage haben oder bei der Sie Aktien der Devisen handeln lassen. Dies geht jedoch nur dann, wenn das Bankhaus in Deutschland seinen Sitz hat. Die Steuern würden dann ganz automatisch vom Bankhaus direkt an das Finanzamt abgeführt werden, sodass Sie sich selbst um nichts kümmern müssen.

Zum anderen können Sie die Steuer auch selbst abführen. Dafür müssen Sie den bereinigten Gewinn einfach auf Ihrer Steuererklärung angeben. Das Finanzamt wird dann alles weitere veranlassen. Einen Freistellungsauftrag müssen Sie in solch einem Fall nicht ausfüllen. Bedenken Sie jedoch, dass die Freigrenze für die Abgeltungssteuer für alle Anlageformen in gesammelter Form gilt und nicht für jede Anlageform einzeln. Sollten Sie unsicher sein, in welcher Höhe die Abgeltungssteuer fällig wird, dann kontaktieren Sie vor dem Ausfüllen der Steuererklärung unsere Steuerberaterhotline.

Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer- Erbt der Staat immer?

Sterben ist in Deutschland Privatsache, das Erben jedoch nicht. Wer seinen Nachlass per Gesetz oder Testament sicher an die Erben verteilt wähnt irrt gewaltig. Der Staat ist in jedem Fall beteiligt und bittet zur Kasse. Zwar gibt es bestimmte Freibeträge, aber sobald diese überschritten werden, muss Erbschaftssteuer bezahlt werden. Anlass genug, um sich die Erbschaftssteuer mal genauer zu betrachten

Was bedeutet Erbschaftssteuer?

Bei der Erbschaftssteuer handelt es sich um eine Steuer, die aufgrund eines Vermögenserwerbs von Todes wegen an den Staat gezahlt werden muss. Dabei gelten drei Steuerklassen, die nach den verschiedenen Verwandtschaftsgraden ausgerichtet sind:

  • Steuerklasse I : Eltern, Ehepartner, eingetragene Lebensgefährten, Kinder, Stiefkinder und Enkel.
    Klasse I ist der niedrigste Steuersatz. Hier werden sieben Prozent bis 75.ooo Euro zu versteuerndes Erbe angerechnet. Ab einem Erbe von 26 Millionen beträgt die Steuer 30 Prozent von der Erbmasse.
  • Steuerklasse II : Geschwister, deren Kinder beziehungsweise Schwiegerkinder, Schwiegereltern sowie geschiedene Partner. Hier liegt die Erbschaftssteuer bei 15 bis 20 Prozent.
  • Steuerklasse III: Unter diese Klasse fallen alle anderen in Betracht kommenden Personen die meist mit besteuert werden.

Das Erbschaftsrecht ist sehr komplex gehalten und an vielen Stellen nur schwer zu verstehen. Wer sich nicht sicher ist, findet in Kommentaren zum Steuerrecht die Hilfe, um das Erbrecht zu verstehen.

Gibt es Freibeträge?

Das Gesetz gestattet Freibeträge für Ehegatten (500.000 Euro), Kinder (400.000 Euro) und Enkel (200.000 Euro). Wird ein Großunternehmen vererbt, sind 85 Prozent des Firmenwertes von der Erbschaftssteuer befreit. Allerdings wurde diese gesetzliche Regelung dahingehend novelliert, dass der Erbe den Betrieb nach dem Erbfall noch weitere Jahre fortführt und die meisten der Arbeitsplätze behält.

Wer erbt, wenn kein Testament gemacht wurde?

Hat der Erblasser kein Testament verfasst, greift die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Dazu gehören:

  • Die Erben erster Ordnung: der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und die Kinder
  • Die Erben zweiter Ordnung: Die Eltern des Erblassers und deren Kinder

Wird das Erbe von der erbberechtigten Person ausgeschlagen und ist kein anderer Erbe zu finden, fällt der Nachlass an den Fiskus. Dieser hat nicht die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen, haftet allerdings auch nur in der Höhe des Nachlass. Eine Privatperson erbt auch die Schulden des Verstorbenen und haftet mit seinem ganzen Vermögen.

Kann der Erblasser die Erbfolge festlegen?

Wer die Verteilung seines Nachlasses noch zu Lebzeiten bestimmen will, kann das einem handschriftlichen, selbst errichteten Testament festlegen. Das Testament kann zu jeder Zeit widerrufen werden. Als Alternative besteht die Möglichkeit seinen Nachlass in einem notariell beglaubigten und amtlich verwahrten Erbvertrag zu regeln.

Im dem Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser auch eine Person enterben. Dieser erhält dann aber trotz der Enterbung noch einen Pflichtteil (in der Regel 40 Prozent des gesetzlichen Erbes). Nur im Falle der Erbunwürdigkeit erhält der Erbe nicht.