Gold-Blog

Wo müssen Sie Gold bei der Steuererklärung angeben?

Gold ist eine beliebte und in unsicheren Zeiten vor allem eine verlässliche Möglichkeit der Geldanlage. Möchten Sie in physisches Gold investieren, können sie dies durch den Ankauf von Barren oder Münzen tun.  Alternativ können Sie aber auch Wertpapiere erwerben, die auf Gold basieren. Zwar ist eine Goldanlage unabhängig von Währungsschwankungen und bereitet auch steuerlich keine größeren Probleme und Aufwendungen, trotzdem werden Sie sich bei der nächsten Steuererklärung sicher fragen, ob und an welcher Stelle Sie Ihren Goldbesitz angeben müssen. Lesen Sie hier, was Sie steuerlich berücksichtigen müssen.

 

Gilt für Edelmetalle die gesetzliche Mehrwertsteuer?

Wenn Sie physisches Gold erwerben, müssen Sie dafür in der Regel keine Mehrwertsteuer zahlen. Das hängt jedoch auch von einigen Bedingungen ab: Für Goldbarren gilt, dass sie eine Reinheit von mindestens 995 Tausendstel aufweisen müssen. Noch strenger wird das sogar bei Goldmünzen gehandhabt, denn Sie müssen einen Goldgehalt von mindestens 900 Tausendstel besitzen, nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein und in ihrem Herkunftsland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten beziehungsweise früher als solches gegolten haben. Außerdem müssen sie zu einem Preis verkauft werden, der den Marktwert des Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt. Im Onlineshop von feingoldhandel.de finden Sie Goldmünzen, die unter diese Kategorie fallen, wie zum Beispiel Krügerrand oder Maple Leaf.

Das müssen Sie im Hinblick auf die Einkommenssteuer beachten

Eine Edelmetall- oder spezielle Goldsteuer wird hierzulande ebenfalls nicht erhoben. Da Goldbarren und -münzen keine Dividenden abwerfen, fällt für sie auch keine Einkommenssteuer an. Aus diesem Grund können Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung auch keine Werbungskosten für Ihre Anlage geltend machen. Steuerlich wird es für Sie erst interessant, wenn Sie Gold verkaufen wollen. Möchten Sie Gewinne aus sogenannten Veräußerungsgeschäften mit Edelmetallen erzielen, kommt es darauf an, wie lange das Gold zuvor in Ihrem war. Gewinne, die Sie mit dem Verkauf von Goldbarren oder –münzen erzielen, sind dann steuerfrei, wenn sich das Edelmetall mehr als ein Jahr in Ihrem Besitz befand. In diesem Fall müssen Sie in der Steuererklärung nichts davon erwähnen und eine Umsatzsteuer wird ebenfalls nicht erhoben.

Verkaufen Sie Ihre Goldanlage jedoch innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Erwerb, müssen Sie die daraus erzielten Gewinne ab einer Höhe von 600 Euro versteuern und den Gewinn in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Wer dabei auf Nummer sicher gehen möchte, sucht sich am besten professionelle Hilfe, zum Beispiel hier. Bei Überschreiten der Grenze müssen Sie anschließend die gesamte Summe versteuern und nicht nur den die Freigrenze übersteigenden Betrag. Die Erträge werden dann mit Ihrem Grenzsteuersatz besteuert. Genauso müssen Sie auch Veräußerungsgewinne versteuern, die Sie aus dem Verkauf von Gold-Wertpapieren machen. Sie unterliegen der Abgeltungssteuer. Das ist unabhängig von der Haltedauer, da sie steuerlich wie beispielsweise Aktien oder Fonds behandelt werden.

Fazit

Für langfristig orientierte Anleger ist es vorteilhafter, in Goldbarren oder -münzen zu investieren als in Gold-Wertpapiere. Im Gegensatz zum Kauf von echtem, physischem Gold, eignen sich Wertpapiere eher zur kurzfristigen Wette auf den Goldpreis. Darüber hinaus empfiehlt sich die Anlage in physisches Gold auch aus dem Grund der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung. Andere Regelungen ergeben sich außerdem auch wiederum für Edelmetalle wie Silber oder Platin sowie für Sammlermünzen. Beim Kauf von Silbermünzen oder -barren fällt grundsätzlich die volle Mehrwertsteuer, in Sonderfällen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz an.

1 Antwort
  1. Viktoria Maisner
    Viktoria Maisner says:

    Hallo zusammen,
    herzlichen Dank für diesen spannenden und informativen Beitrag zum Thema Goldanlage. Ein guter Freund von mir hat mich vor kurzem auf diese Thematik aufmerksam gemacht. Derzeit bin ich dabei Informationen einzuholen, um zu entscheiden, ob diese Form der Geldanlage etwas für mich ist.

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