Abgeltungssteuer

Die Grundlagen zum Thema Abgeltungssteuer

Die Grundlagen zum Thema Abgeltungssteuer

Es gibt ein großes Schreckgespenst, welches in den Köpfen vieler Anleger herumgeistert. Es nennt sich „Steuer“ und ist besonders am Jahresende sehr präsent. Nämlich immer dann, wenn über die erreichten Ziele des Jahres nachgedacht und ein Resümee bezüglich der Gewinne und Verluste gezogen wird. Denn dann fällt so ziemlich jedem ein, das sich auch das Finanzamt über einen satten Gewinn freut, da dieser bedeutet, dass die Abgeltungssteuer fällig wird. Bevor Sie nun jedoch Ihre Ambitionen bezüglich der Geldanlage auf Eis legen, weil Sie keine Steuern bezahlen wollen oder voreilig zu viele Steuern zahlen, empfehlen wir Ihnen, unseren allgemeinen Bericht zum Thema Abgeltungssteuer zu lesen.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer wird seit Jahren in Deutschland auf all jene Gewinner erhoben, die mit Geldanlagen erzielt werden. Dazu zählen unter anderem Gewinne aus Aktiengeschäften oder auch aus dem Forex Handel. Die Abgeltungssteuer wird pauschal mit 25 Prozent vom Gewinn berechnet. Sie orientiert sich somit nicht an der Höhe Ihrer Einkommenssteuer, welche Sie für Ihr Einkommen aus Ihrer steuerpflichtigen Tätigkeit bezahlen müssen. Zu den 25 Prozent kommen dann noch die Kirchensteuer (sofern Sie in der Kirche sind) sowie der Solidaritätszuschlag hinzu.

Wann wird sie fällig?

Die Abgeltungssteuer wird immer dann fällig, wenn Sie Gewinne bei Ihren Anlageformen erzielen. Allerdings nicht vom ersten Euro an. Vielmehr erhalten Sie vom Finanzamt einen Freibetrag, der bei ledigen Personen pro Jahr bei 801 Euro und bei verheirateten Person pro Jahr bei 1602 Euro liegt. Nur die Gewinne, welche über diesem Freibetrag liegen, müssen von Ihnen versteuert werden. Dabei sollten Sie zusätzlich beachten, dass nur der „bereinigte“ Gewinn versteuert werden muss. Sie können also alle Ihre Verluste sowie Ihre Einsätze, die Sie für das Erzielen des Gewinns getätigt haben, gegenrechnen. Nur die Summe, die dann noch übrig bleibt muss versteuert werden. Den Rest dürfen Sie behalten.

Wie muss sie beglichen werden?

Für die Versteuerung stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung. Zum einen können Sie einen Freistellungsauftrag an die Bank oder Sparkasse stellen, bei der Sie ihre Geldanlage haben oder bei der Sie Aktien der Devisen handeln lassen. Dies geht jedoch nur dann, wenn das Bankhaus in Deutschland seinen Sitz hat. Die Steuern würden dann ganz automatisch vom Bankhaus direkt an das Finanzamt abgeführt werden, sodass Sie sich selbst um nichts kümmern müssen.

Zum anderen können Sie die Steuer auch selbst abführen. Dafür müssen Sie den bereinigten Gewinn einfach auf Ihrer Steuererklärung angeben. Das Finanzamt wird dann alles weitere veranlassen. Einen Freistellungsauftrag müssen Sie in solch einem Fall nicht ausfüllen. Bedenken Sie jedoch, dass die Freigrenze für die Abgeltungssteuer für alle Anlageformen in gesammelter Form gilt und nicht für jede Anlageform einzeln. Sollten Sie unsicher sein, in welcher Höhe die Abgeltungssteuer fällig wird, dann kontaktieren Sie vor dem Ausfüllen der Steuererklärung unsere Steuerberaterhotline.

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