Handeln bei ausländischen Brokern: Fällt eine Steuer an?

Handeln bei ausländischen Brokern: Fällt eine Steuer an?

Gewinne aus Börsengeschäften, wie es beispielsweise beim Handel mit Forex, CFDs oder Binären Optionen der Fall ist, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Für Trader mit Sitz in Deutschland fällt die Abgeltungssteuer von 25 % + Soli und Kirchensteuer an. Diese Steuer behalten inländische Broker am Jahresende ein, sie führen sie als Quellensteuer direkt ans Finanzamt ab. Ausländische Broker handeln naturgemäß nicht so, hier muss der Trader seine Gewinne selbst in der Steuererklärung angeben.

Bringt der Handel bei ausländischen Brokern deshalb Vorteile mit sich?

Das ist nur begrenzt der Fall. Deutsche Broker führen die Steuer kurz nach dem Jahreswechsel ans Finanzamt ab, der Trader muss sie nach Erhalt des Steuerbescheides zwischen Mai bis etwa Oktober (je nach Finanzamt) abführen. Natürlich verfügt er bei einem hohen Gewinn ohne automatisch abgeführte Quellensteuer über mehr Liquidität. Diese kann er theoretisch für sein Trading verwenden, doch hierbei ist Vorsicht geboten: Wenn jetzt Verluste entstehen und ihm am Ende Geld fehlt, muss er dennoch seine Steuer zahlen. Das Finanzamt holt sich sein Geld in jedem Fall. Der Trader kann auch nicht nachträgliche Verluste gegen Gewinne aus dem Vorjahr gegenrechnen – jedenfalls nicht beim Handel mit Derivaten, den die meisten privaten Trader bevorzugen. Deren Gewinne und Verluste werden immer aufs Jahr bezogen berechnet. Entsteht am Jahresende ein Gewinn, so ist dieser zu versteuern. Die Berechnung ist sehr einfach. Der Trader muss nur seine Einlagen und Entnahmen gegenrechnen. Positionen, die noch nicht verkauft wurden, zählen ausdrücklich nicht zu den Gewinnen dazu, auch wenn sie kräftig im Plus stehen sollten.

Abgeltungssteuer für das wachsende Tradingkonto vermeiden

Wenn ein Trader glaubt, über die richtige Strategie zu verfügen, mit der sein Kapital wachsen kann, muss er keine Steuern zahlen – er braucht nur einfach keine Gewinne zu entnehmen. Dafür spielt es keine Rolle, in welchem Land der Broker seinen Sitz hat. Der Trader kann auch bei einem deutschen Broker das Geld auf dem Tradingkonto lassen und mit immer größeren Positionen sein Kapital immer weiter wachsen lassen. Erst bei einer Entnahme, die über der Summe der Einlagen liegt, ist ein steuerpflichtiger Gewinn entstanden. Auf diesen führt dann ein deutscher Broker die Abgeltungssteuer + Soli und Kirchensteuer ab, ein ausländischer Broker hingegen nicht. Für die Einkommensteuererklärung gibt es einen diesbezüglichen Unterschied: Bei Abführung einer Abgeltungssteuer durch einen deutschen Broker können Trader diesen Gewinn in ihrer Steuererklärung angeben, sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Sinnvoll wäre das, wenn der Trader kaum andere Einkünfte hat und sich die Fragen des Finanzamts, wovon er eigentlich lebt, ersparen möchte. Bei einem entnommenen Gewinn beim ausländischen Broker muss der Trader diesen zwingend in der Einkommensteuererklärung angeben (“Kapitalerträge”). Das Finanzamt berechnet dann den Steuersatz. Dieser liegt nicht so hoch, wie viele Menschen (wegen des Solis und der Kirchensteuer) befürchten. Personen ohne Kirchensteuer zahlen insgesamt 26,3750 % Kapitalertragssteuer, mit 8 % Kirchensteuer sind es 27,8186 %, mit 9 % Kirchensteuer dann 27,9951 %.

Merkt das Finanzamt, dass ich bei einem ausländischen Broker Geld verdient habe?

Wenn das Finanzamt eine Kontrolle durchführt, sieht es die Überweisungen auf das Referenzkonto. Die meisten Broker weisen Geld von einem Tradingkonto auf ein Referenzkonto im Land des Kunden an. Es gibt auch den Weg über Kreditkartenkonten und sogar über eWallets, doch auch diese Wege kann das Finanzamt überprüfen, wenn es sich die Mühe macht. Es lohnt sich ausdrücklich nicht, den Verdacht der Steuerhinterziehung zu erregen. Finanzämter merken sich solche Kunden über Jahrzehnte.

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