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Sie haben Haustiere und lassen diese z.B. während Ihres Urlaubes betreuen?

Sie haben Haustiere und lassen diese z.B. während Ihres Urlaubes betreuen?

Dann können Sie 20% der Kosten bis maximal 600 Euro pro Jahr in Ihrer Steuererklärung im Mantelbogen auf der Seite 3 unter haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.

Das Finanzgericht in Düsseldorf hat entschieden, dass Kosten für die Betreuung von Haustieren als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig sind. Das Finanzgericht begründet dies damit, dass der Begriff „haushaltsnahe Dienstleistung“ gesetzlich nicht näher bestimmt ist und die Versorgung von Haustieren im direkten Zusammenhang zum Haushalt des Besitzers steht. Üblicherweise werden Haustiere im Haushalt des Besitzers versorgt, gefüttert und beschäftigt. Der BFH soll in einer Revision diese Rechtslage prüfen.

(FG Düsseldorf, Urteil v. 4.2.2015 – 15 K 1779/14 E; entgegen BMF-Schreiben v. 10.1.2014, BStBl. I 2014, 75).

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