Ist die vorausgefüllte Steuererklärung die Lösung?

In Deutschland gibt nur jeder Dritte seine Steuererklärung ab. Die Gründe sind vielfältig und der Staat profitiert davon, denn er kassiert mit der Lohnsteuer deutlich mehr als ihm letztendlich zusteht. Pro Jahr summiert sich die durchschnittlich nicht zurückgeholte Steuer von 823 Euro auf eine Milliarde Euro.

Die wesentlichen Gründe weshalb der deutsche Steuerzahler seine Erklärung nicht macht, sind laut dem Institut der deutschen Wirtschaft folgende:

  • Der Aufwand lohnt sich nicht, da das Einkommen zu niedrig ist
  • Die unübersichtlichen Steuerformulare
  • Geringe bzw. fehlende Kenntnisse der steuerlichen Regelungen

Der Zeitaufwand eine Steuererklärung zu machen wird vom Institut der deutschen Wirtschaft im Durchschnitt auf 6,3 Stunden geschätzt. Setzt man die durchschnittliche Steuerrückerstattung von 823 Euro an ergibt sich ein Stundenlohn von immerhin 130 Euro. Dieser Stundensatz lässt sich noch optimieren, wenn man die online-Dienste von pareton in Anspruch nimmt. Bei einem durchschnittlichen Einkommen von 34.000 Euro kostet eine Steuererklärung 79 Euro. Der Zeitaufwand reduziert sich auf 1 Stunde und der Stundenlohn explodiert auf 744 Euro. Neben diesem schönen Nebeneffekt muss sich der Kunde bei pareton weder mit den unübersichtlichen Formulare herumschlagen noch muss er Kenntnisse über steuerliche Regelungen haben. Mit pareton ist es, wie wenn man seine Steuererklärung machen lässt – aber eben online und günstiger.

Nicht nur die Privatwirtschaft versucht dem Steuerzahler unter die Arme zu greifen, auch der Gesetzgeber versucht sich dem Problem anzunehmen. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung wollte er eine Möglichkeit an die Hand geben, die Steuererklärung einfach, günstig und ohne Aufwand zu machen. Seit dem 1. März 2014 kann sie online beim Finanzamt abgerufen werden. Vorausgefüllt sind alle Felder zu denen Daten von Banken, Kranken-, Renten-, Riesterversicherungen und von Arbeitgebern an das Finanzamt übermittelt wurden. Matthias Raisch Inhaber von pareton stellt dazu lakonisch fest: „Wie so oft, ist aber auch hier gut gemeint, nicht gleich gut gemacht. Die vorausgefüllte Steuererklärung ist Augenwischerei.“ Denn auch hier muss sich der Steuerbürger mit Formularen und Regelungen auseinandersetzen. Das fängt schon mit der Frage an: “Wo muss und kann ich z.B. meine Fahrtkosten eintragen.” Raisch ist sich sicher, dass die vorausgefüllte Steuererklärung die Quote der Steuererklärungsabgeber nicht wesentlich erhöhen wird.

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