Steuerliche Besonderheiten für Berufskraftfahrer

Wie Taxifahrer, Lok- und Straßenbahnführer, Linienbusfahrer, Zugbegleitpersonen und weitere Berufsgruppen üben auch Berufskraftfahrer eine Fahrtätigkeit aus. Das heißt im Umkehrschluss, dass jede beruflich veranlasste Fahrt eine Auswärtstätigkeit darstellt. Daher können Berufskraftfahrer in Ihrer Steuererklärung Reisekosten, Verpflegungsmehraufwände sowie nachgewiesene Übernachtungskosten absetzen.

Alternativ kann der Arbeitgeber eines Berufskraftfahrers auch den Verpflegungsmehraufwand sowie berufstypische Aufwendungen (wie Beiträge zum KFZ-Rechtschutz oder zum ADAC) bis zur Höhe des Pauschbetrags steuerfrei erstatten.

Diese Kosten können Sie als Berufskraftfahrer absetzen

In der Steuererklärung können Sie Reisekosten steuerlich mindernd geltend machen. Zu diesen zählen zum Beispiel Fahrtkosten, sofern Sie als Berufskraftfahrer auch Ihr privates Fahrzeug für betrieblich veranlasste Fahrten nutzen. Diese können Sie entweder mit der Entfernungspauschale absetzen oder als tatsächliche Kosten mit entsprechendem Nachweis.

Verpflegungskosten können nur anhand von entsprechenden Tabellen pauschal abgesetzt werden. Diese Tabellen enthalten Sie entweder von Ihrem Arbeitgeber oder von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Haben Sie als Berufskraftfahrer Übernachtungskosten und wollen Sie diese steuerlich mindernd als Werbungskosten auf der Anlage N Ihrer Steuererklärung geltend machen, dann müssen Sie diese dem Finanzamt anhand von entsprechenden Belegen nachweisen. Können Sie das nicht, werden auch keine Übernachtungskosten anerkannt.

Auch Reisenebenkosten können Sie unter Umständen als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Zu diesen Reisenebenkosten gehören zum Beispiel Gepäckversicherungen und Kosten für die Beförderung und Aufbewahrung Ihres Gepäcks. Außerdem auch andere betrieblich veranlasste Kosten während Ihrer Reise. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für Ferngespräche oder Schriftverkehr, also Porto und Aufwendungen für Briefpapier. Außerdem können Sie auch Kosten die aufgrund eines Verkehrsunfalls während einer Auswärtstätigkeit entstanden sind absetzen und auch Aufwendungen für Straßenbenutzung (u.a. Mautgebühren, Parkplatzkosten oder Kosten für Fährbenutzung).

Professionelle Unterstützung bei der Steuererklärung macht für Berufskraftfahrer Sinn

Wie Sie sehen, gibt es sehr viele Möglichkeiten, um als Berufskraftfahrer die eigene Steuerlast zu senken. Schenken Sie dem Finanzamt kein Geld und lassen Sie sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater beim Ausfüllen der Anlage N und der gesamten Steuererklärung helfen. Dadurch holen Sie das Optimum für sich heraus und können sich auf eine saftige Erstattung freuen. Außerdem können Sie die dafür entstehenden Kosten im nächsten Jahr steuermindernd geltend machen.

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