6-Tagewoche in der Steuererklärung

Wer pro Jahr mehr Tage arbeitet, muss selbstverständlich auch öfter zur Arbeit fahren und hat dadurch zusätzliche Fahrtkosten. Diese können Sie als Werbungskosten in der Anlage N eintragen, die Sie als Arbeitnehmer zusätzlich zum Mantelbogen der Steuererklärung abgeben müssen. Dabei gibt es für die 6-Tagewoche in der Steuererklärung allerdings einige Dinge zu beachten, damit das Finanzamt diese auch anerkennt.

Die 6-Tagewoche in der Steuererklärung nachweisen und richtig berechnen

Das Finanzamt erkennt die 6-Tagewoche in der Steuererklärung  nur an, wenn Sie auch beweisen können, dass Sie 6 Tage pro Woche arbeiten. Das ist jedoch in der Regel kein Problem, denn meist reicht eine Kopie des Arbeitsvertrags, wenn darin die Arbeitszeit entsprechend angegeben ist. Auch Zeitkontonachweise sind dazu geeignet, dem Finanzamt eine 6-Tage Woche glaubhaft zu machen.

Damit Sie die richtige Zahl an Arbeitstagen für die Berechnung der Pendlerpauschale in der Anlage N Ihrer Steuererklärung angeben, können Sie sich zwischen zwei Verfahren entscheiden. Zum Einen können Sie anhand von entsprechenden Belegen die tatsächliche Zahl der gearbeiteten Tage ermitteln und eintragen. Das macht natürlich unter Umständen viel Arbeit. Andererseits können Sie auch die sogenannte „Nichtangriffsgrenze“ nutzen, das ist die Zahl der Arbeitstage, die das Finanzamt ohne zusätzlichen Nachweis anerkennt. Für eine 6-Tage Woche liegt diese Grenze bei 276 Tagen im Jahr, manche Finanzämter akzeptieren jedoch auch bis zu 280 Tage ohne Nachweis

Urlaubs- und Krankheitstage nicht vergessen

30 Urlaubstage sind in der Nichtangriffsgrenze bereits enthalten. Wenn Sie allerdings weniger Urlaub hatten und dadurch mehr Tage gearbeitet haben, sollten Sie dies dem Finanzamt durch Belege nachweisen. Natürlich müssen Sie Krankheitstage entsprechend von den gearbeiteten Tagen abziehen. Tun Sie das nicht und das Finanzamt findet es heraus, kann das im schlimmsten Fall als versuchter Steuerbetrug gewertet werden.

Nutzen Sie die Pendlerpauschale unbedingt, denn Sie kann Ihre Steuerlast deutlich verringern. Seien Sie aber ehrlich bei der Angabe der einfachen Fahrtstrecke, denn das Finanzamt prüft gerne Angaben nach, die allzu unwahrscheinlich erscheinen. Wenn Sie noch Hilfe beim Ausfüllen der Anlage N benötigen, holen Sie sich diese bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

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