Arbeitszimmer
Jedes Jahr fragen sich viele Arbeitnehmer wo und wie sie Ausgaben für Ihr häusliches Arbeitszimmer in der Steuererklärung angeben können. Denn schließlich verursacht dieses Kosten und diese sollen steuermindernd geltend gemacht werden. Es ist unter zwei Bedingungen möglich: Entweder stellt der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung oder es bildet den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit. Im zweiten Fall heißt es von Seiten des Finanzamts, dass mindestens 50 Prozent aller beruflichen Tätigkeiten im heimischen Arbeitszimmer stattfinden müssen. In allen anderen Fällen sind die Kosten nicht absetzbar.
Wenn Sie das nachweisen können, dann können Sie die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Das geschieht auf der Anlage N, wo unter anderem auch die Pendlerpauschale und Arbeitsmittel sowie alle anderen Werbungskosten vermerkt werden, die im Zusammenhang mit Ihrer nichtselbständigen Tätigkeit stehen. Um die Aufwendungen für das Arbeitszimmer absetzen zu können, müssen Sie für die Eintragungen auf der Anlage N Belege als Beweis beim Finanzamt einreichen.
Wie viel Werbungskosten können auf der Anlage N für das Arbeitszimmer eingetragen werden?
In Ihrer Steuererklärung können Sie Aufwendungen für das Arbeitszimmer bis zu einer maximalen Höhe von 1250 Euro angeben.
Was können Sie als Aufwendungen für das Arbeitszimmer absetzen?
Viele Arbeitnehmer und machen den Fehler zu denken, dass auch Kosten für Papier, Stifte und andere Arbeitsmittel zu den Aufwendungen für das Arbeitszimmer gehören. Aber dem ist nicht so, denn dabei handelt es sich um Arbeitsmittel, die gesondert in der Steuererklärung abgesetzt werden können. Bei Aufwendungen für das Arbeitszimmer handelt es sich rein um die konkrete Ausstattung des Zimmers, also etwa die Möbel, die notwendige IT-Ausstattung sowie natürlich die anteiligen Strom- und Heizkosten.
Wann ein Zimmer als Arbeitszimmer gilt
Damit Sie die Aufwendungen für Ihr Arbeitszimmer in der Steuererklärung auf der Anlage N angeben dürfen, muss dieses Zimmer bestimmte Anforderungen erfüllen. Sind diese nicht gegeben, wird das Finanzamt Ihr Arbeitszimmer trotz Belegen nicht anerkennen. So darf das Arbeitszimmer ausschließlich zum Arbeiten genutzt werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es sich um einen getrennten Raum handeln muss, der durch mindestens eine Tür von allen anderen Räumen getrennt sein muss. Ein offener Arbeitsbereich in einem Loft oder Appartement gilt daher NICHT als Arbeitszimmer. Unter Umständen darf das Finanzamt einen Grundriss als Nachweis dafür verlangen, das Ihr Arbeitszimmer ein getrennter Raum ist.