Berufskleidung selbst reinigen und Steuern sparen

Die meisten Arbeitnehmer wissen, dass Sie die Anschaffungskosten für typische Berufskleidung auf der Anlage N Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten steuerlich mindernd geltend machen können. Was jedoch die wenigsten wissen ist, das Berufsbekleidung darüber hinaus ja auch gereinigt werden muss, wodurch ebenfalls Kosten entstehen. Und eben diese Kosten für die Reinigung Ihrer Berufsbekleidung dürfen Sie ebenfalls in Ihrer Steuererklärung angeben. Das gilt übrigens auch dann, wenn Sie die Kleidung nicht in eine Reinigung bringen, sondern Sie zu Hause selbst waschen. Das gilt wie immer aber nur für typische Berufsbekleidung. Das bedeutet, dass die Kleidung für Ihren Beruf typisch ist und es unwahrscheinlich ist, dass Sie die Kleidung auch im privaten Bereich tragen. Unmöglich muss dies jedoch nicht sein.

So können Sie dem Finanzamt die Reinigung Ihrer Berufskleidung glaubhaft machen

Damit das Finanzamt die auf der Anlage N Ihrer Steuererklärung angegebenen Kosten für die Reinigung Ihrer Berufsbekleidung auch anerkennt, sollten Sie diese möglichst glaubhaft belegen. Das machen Sie am besten mit einem Beiblatt, auf dem Sie genau erläutern, wie die Reinigungskosten zu Stande kommen. Geben Sie dort an, wie viel Ihre Arbeitskleidung wiegt und wie oft Sie diese bei wie viel Grad gewaschen haben. Das ist wichtig, da die Kosten vom Finanzamt per Kilo angerechnet werden und je nach Waschtemperatur unterschiedlich hohe Kosten entstehen. Übrigens können Sie in einem Einpersonen-Haushalt höhere Kosten pro Kilo ansetzen als zum Beispiel bei einer vierköpfigen Familie.

Wie hoch sind die absetzbaren Kosten für die Reinigung von Berufsbekleidung?

Hierfür gibt es Tabellen, aus denen Sie die Werte für unterschiedliche Temperaturen und Haushaltsgrößen entnehmen können. Für ein Kilo bei 90 Grad in einem Einpersonen-Haushalt gibt es zum Beispiel 0,77 Euro, während es für Buntwäsche bei 60 Grad im Vierpersonen-Haushalt nur 0,35 Euro abzuziehen gilt. Nehmen Sie sich beim erstellen der Aufstellung Zeit, damit das Finanzamt nichts zu beanstanden hat. Übrigens, zu den Kosten für die Reinigung Ihrer Berufsbekleidung, welche Sie in der Steuererklärung angeben können, gehört auch das Trocknen der Wäsche im Trockner und das Bügeln der Wäsche. Auch für diese Tätigkeiten und Vorgänge sind in der genannten Tabelle separate Werte ersichtlich, die Sie übernehmen können. Unter Umständen kann Ihnen ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein helfen, die Kosten für das Finanzamt so gut wie möglich aufzubereiten.

 Sie fanden diesen Text hilfreich?

Dann machen Sie hier Ihre Steuererklärung in unter 5 Minuten.


© Copyright - taxbutler