Doppelter Haushalt

Werbungskosten sind solche Kosten, die zum Erhalt und zur Sicherung des eigenen Einkommens dienen. Sie werden auf der Anlage N der Einkommensteuererklärung angegeben. Zu den Werbungskosten gehören unter anderem auch die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung. Diese stellen einen zusätzlichen finanziellen Aufwand für den Arbeitnehmer dar und dürfen, unter bestimmten Voraussetzungen, steuermindernd geltend gemacht, also in der Steuererklärung auf der Anlage N eingetragen werden.

Was ist eine doppelte Haushaltsführung?

Wenn ein Arbeitnehmer so sehr weit zu seiner Arbeitsstelle fahren muss, ist es unter Umständen günstiger, sich in der Nähe dieser Arbeitsstätte eine Zweitwohnung zu nehmen. Die Kosten für diese Zweitwohnung können dann in der Steuererklärung unter den Werbungskosten als Kosten für eine doppelte Haushaltsführung angegeben werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die tägliche Fahrt vom Erstwohnsitz dem Arbeitnehmer unter normalen Umständen nicht zuzumuten ist. Dafür gibt es festgelegte Entfernungsgrenzen, die sich jedoch oft ändern. Alternativ gibt es auch Grenzen für die minimale Zeiteinsparung, die auf dem Arbeitsweg vom Zweitwohnsitz aus mindestens vorliegen muss. Wenn die doppelte Haushaltsführung vom Finanzamt anerkannt wird, können alle mit der Wohnung in Verbindung stehenden Kosten als Werbungskosten auf der Anlage N geltend gemacht werden.

Diese Kosten zählen für die doppelte Haushaltsführung

Unter anderem können Sie die Miete sowie Heiz- und Stromkosten für Ihren Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen. Außerdem sogar dessen Einrichtung und die anfallenden Kosten für auf die Zweitwohnung bezogene Versicherungen. Auch ein Garagenstellplatz und Renovierungskosten zählen zur doppelten Haushaltsführung, müssen aber haarklein nachgewiesen werden. Sogar die Fahrten zum Erstwohnsitz, um die Familie zu besuchen, können geltend gemacht werden. Auch hierfür bestehen feste Grenzen, wie oft die Kosten dafür steuermindernd angeführt werden dürfen. Möchten Sie in Ihrer Steuererklärung also eine doppelte Haushaltsführung berücksichtigen, können Sie vorab mit einem Steuerberater der Hotline oder einem Lohnsteuerhilfeverein, welche Angaben Sie machen und welche Belege Sie einreichen müssen. Lassen Sie sich im Zweifel auch beim Ausfüllen der Anlage N helfen, um Fehler zu vermeiden, die dazu führen könnten, dass die doppelte Haushaltsführung vom Finanzamt nicht anerkannt wird.

Doppelter Haushalt nur zeitlich begrenzt absetzbar

In der Regel nimmt das Finanzamt nach etwa zwei Jahren an, dass der Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz geworden ist und erkennt daher die Kosten für einen doppelten Haushalt in der Steuererklärung dann nicht mehr an. Sollte dies der Fall sein, liegt es an Ihnen zu beweisen, dass es sich noch immer um einen Zweitwohnsitz handelt.

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