Flugkosten und ihre steuerliche Behandlung

Sind Sie beruflich bedingt des Öfteren im Flugzeug unterwegs, dann haben Sie sich sicher schon gefragt, ob Sie die Flugkosten in Ihrer Steuererklärung steuerlich mindernd geltend machen können. Dies ist in einigen Fällen tatsächlich der Fall, sodass Sie die Aufwendungen für Ihre geschäftlichen Flüge von der Steuer absetzen können. Das ist so, weil das Flugzeug an sich ein Verkehrsmittel wie alle anderen ist und die Kosten dafür steuerlich nicht benachteiligt behandelt werden dürfen.

In diesen Fällen dürfen Sie Flugkosten in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben

Beruflich bedingte Flüge können Sie sich entweder steuerfrei von Ihrem Arbeitgeber erstatten lassen oder aber als Werbungskosten auf der Anlage N Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die betreffenden Flüge müssen dafür aber in jedem Fall rein beruflich veranlasst sein, was Sie dem Finanzamt nachweisen können sollten. Auch Flüge, die während Ihrer Tätigkeit in Folge einer doppelten Haushaltsführung nötig werden, sind absetzbar. Denn prinzipiell ist es egal, welches Verkehrsmittel Sie für Ihre wöchentliche Heimreise benutzen. Hier gilt allenfalls der Grundsatz, dass die Flugkosten angemessen sein sollten. Es wird also schwierig werden, Erste-Klasse-Flüge als Aufwand für doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung abzusetzen.

Steuerliche Behandlung von privaten Flügen mir Geschäftsflugzeugen

Wiederum anders sieht die Sachlage aus, wenn Sie ein Flugzeug Ihres Unternehmens für private Flüge nutzen. Sind Sie Angestellter der Firma, entsteht durch eine solche private Nutzung eines Firmenflugzeugs, dann entsteht Ihnen als Arbeitnehmer dadurch steuerpflichtiger Arbeitslohn, den Sie in Ihrer Steuererklärung angeben müssen, um Ärger mit dem Fiskus zu vermeiden. Sind Sie Gesellschafter der Firma und nutzen das Firmenflugzeug Ihrer Gesellschaft für private Zwecke, dann verhält es sich wiederum anders. Dann nämlich handelt es sich bei der Nutzung des Flugzeugs um eine Privatentnahme, die buchhalterisch festgehalten werden muss und die sich auf den Ertrag des Unternehmens auswirkt.

Egal., welche Art der Nutzung eines Flugzeugs vorliegt, bei Unklarheiten darüber, wie Sie damit in Ihrer Steuererklärung umgehen sollten, ist die Inanspruchnahme professioneller Hilfe in jedem Fall ratsam. Sowohl Steuerberater als auch Lohnsteuerhilfevereine können Ihnen beim korrekten Ausfüllen Ihrer Steuererklärung helfen, sodass Sie rechtlich gegenüber dem Finanzamt stets auf der sicheren Seite sind. Und die dadurch entstehenden Kosten können Sie im Folgejahr absetzen.

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