Kontoführungsgebühren

Da Sie Ihr Girokonto in der Regel auch dazu nutzen, Gehaltszahlungen von Ihrem Arbeitgeber zu empfangen, nutzen Sie das Konto in diesem Fall auch beruflich. Das bedeutet, dass die Kosten, die Ihnen für die Führung des Kontos von Ihrer Bank berechnet werden, zumindest zu einem Teil auch beruflich veranlasst sind und damit zur Sicherung und zum Erhalt Ihres Einkommens dienen. Per Definition heißt das, dass die Kontoführungsgebühren als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden können. In der Steuererklärung tragen Sie diese Werbungskosten auf der Anlage N ein, auf der Sie alle Angaben zur nichtselbständigen Tätigkeit erfassen können.

Bis zu welcher Höhe werden Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung anerkannt?

Pauschal erkennen alle Finanzämter einen Höchstbetrag von bis zu 16 Euro pro Jahr als Kontoführungsgebühren an. Dies gilt für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ein Nachweis der tatsächlichen Aufteilung der Nutzung des Kontos ist bei diesem Betrag nicht notwendig. Sollten Ihnen beruflich bedingt höhere Kontoführungsgebühren als 16 Euro pro Jahr entstehen, dann müssen Sie das dem Finanzamt anhand von Belegen nachweisen. Bei einem Arbeitnehmer ist das aber in der Regel sowieso recht unwahrscheinlich.

Kontoführungsgebühren für Vermieter

Haben Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, dann können Sie für jedes diesbezüglich genutzte Konto einen Betrag von 16 Euro als Werbungskosten steuerlich absetzen. Diese geben Sie auch bei den Einkünften Vermietung und Verpachtung an. Anders ist die Sachlage, wenn das Konto ausschließlich im Rahmen der Vermietertätigkeit von Ihnen genutzt werden. Dann nämlich können Sie auch die tatsächlichen Kontoführungsgebühren in Ihrer Steuererklärung angeben. Diese können sich nämlich durch beleghafte Überweisungen und andere Buchungen leicht weit jenseits des Pauschalbetrags von 16 Euro bewegen und Sie hätten einen steuerlichen Nachteil, wenn Sie diese Kosten nicht steuermindernd geltend machen könnten.

Übrigens tragen viele gängige Steuerprogramme bei einer Steuererklärung von Angestellten und Arbeitern die Kontoführungsgebühr in Höhe von 16 Euro selbständig ein, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen. Erstellen Sie Ihre Erklärung allerdings auf klassischen Papierformularen oder via Elster, dann müssen Sie selbst an diese Eintragung auf der Anlage N denken. 16 Euro sind zwar nicht viel, aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist und Sie sollten dem Finanzamt nichts schenken, was Ihnen von Rechtswegen zusteht.

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