Promotion

Durch den Erwerb eines Doktortitels, also der Promotion, winken nicht selten sehr viel lukrativere Beschäftigungsmöglichkeiten als mit einem Bachelor- oder Masterabschluss. Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele Studenten direkt nach einem solchen Abschluss an Ihrer Dissertation arbeiten und einen Doktortitel anstreben. Dadurch entstehen regelmäßig nicht unerhebliche Kosten, die Sie jedoch mit der richtigen Argumentation in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen können. In der Regel überschreiten diese Kosten den jährlichen Pauschalbetrag für Werbungskosten von 1.000 Euro und machen sich dadurch sehr positiv bei der Berechnung der Steuerlast für das jeweilige Jahr bemerkbar. Es lohnt sich also, Belege für Kosten, die in Zusammenhang mit der Promotion entstehen, zu sammeln und sorgfältig aufzubewahren.

Diese Kosten Ihrer Promotion können Sie als Werbungskosten auf der Anlage N eintragen

Durch die Arbeit an Ihrer Dissertation und der anschließenden Promotion können Ihnen vielerlei Kosten entstehen, die Sie anschließend als Werbungskosten absetzen können. Dazu zählen:

  • Ein für die Arbeit benötigter Computer
  • Papier- und Druckkosten
  • Eventuell benötigte Software
  • Kosten für mit der Promotion in Verbindung stehende Reisen
  • Ihre Semesterbeiträge
  • alle Materialien, die Sie für Ihre Doktorarbeit brauchen
  • uvm.

Sind Sie nicht sicher, ob Sie gewisse Kosten für Ihre Promotion absetzen können, lassen Sie sich rechtsverbindlich durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beraten.

Diese Voraussetzungen müssen Sie zur Anerkennung Ihrer Promotions-Kosten erfüllen

Damit das Finanzamt die Kosten Ihrer Promotion als Werbungskosten akzeptiert, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Promotion muss dafür nachweisbar beruflich relevant sein. Das ist jedoch in den seltensten Fällen ein Problem. Denn schon Statistiken, die besagen, dass Sie mit einem Doktortitel wesentlich mehr verdienen, reichen in der Regel für diesen Nachweis aus. Schwer wird es nur, wenn Sie bereits älter als 50 sind. Denn dann bezweifelt das Finanzamt gerne den Nutzen einer Promotion für die restliche Berufslaufbahn.

Achtung! Nicht alle Kosten sind sofort absetzbar!

Nicht alle Kosten in Zusammenhang mit Ihrer Promotion können Sie in einem Jahr absetzen. Kaufen Sie zum Beispiel einen Computer, müssen Sie diesen über mehrere Jahre anhand der amtlichen Abschreibungstabellen abschreiben. Das hat jedoch den Vorteil, dass Sie auch ein Gerät, dass Sie schon zuvor gekauft haben, mit in die Einkommensteuererklärung aufnehmen können.

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