Vermögenswirksame Leistungen

Im Arbeitsleben bekommt man höchst selten etwas geschenkt, daher sollten Sie Vermögenswirksame Leistungen möglichst so anlegen, dass Sie „Früchte“ tragen und Sie auch etwas davon haben. Doch was sind Vermögenswirksame Leistungen überhaupt und was haben sie mit der Steuererklärung zu tun?

Vermögenswirksame Leistungen – bezahlt vom Arbeitgeber zu Ihrem Vorteil

Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen die Vermögenswirksamen Leistungen entweder freiwillig  – oder gar nicht. Denn es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für ihn, dies zu tun. Falls Sie jedoch das Glück haben und Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen diesen Vorteil, dann können Sie zwischen unterschiedlichen vom Gesetzgeber genehmigten Anlageformen für die VL wählen, die unter § 2 des Vermögensbildungsgesetzes aufgeführt sind. Die Anlageform dürfen Sie unter diesen frei auswählen, ebenso wie den Anbieter. Unten ist dargestellt, wie die Leistungen in der Steuererklärung zu berücksichtigen sind.

Ihr Arbeitnehmer zahlt Ihnen Vermögenswirksame Leistungen nicht aus, sondern leistet diese direkt an den von Ihnen ausgewählten Anbieter. Sie selbst können aus Ihrer eigenen Tasche ebenfalls noch etwas in die entsprechende Anlage einzahlen, wenn Sie dies möchten. Der Anlagezeitraum für VL beträgt generell 7 Jahre, von denen die ersten 6 Jahre die Ansparphase darstellen.

Die für Vermögenswirksame Leistungen erlaubten Anlageformen können unterteilt werden in Bausparen und Beteiligungssparen. Während Sie beim Beteiligungssparen in Kapitalbeteiligung oder Aktien anlegen, dient das Bausparen letztendlich zum Erwerb von Immobilieneigentum. Es ist insofern besonders interessant, als Sie dafür zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage unter Umständen auch noch Wohnungsbauprämie vom Staat erhalten.

Wann die Arbeitnehmersparzulage gewährt wird

Beim Beteiligungssparen erhalten Sie als Arbeitnehmer-Sparzulage 20 % von maximal 400 Euro bei Ledigen und 800 Euro bei Verheirateten. Sie erhalten also höchstens 80 bzw. 160 Euro. Das zu versteuernde Einkommen darf dafür aber nicht über 20.000 (bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten) liegen

Beim Bausparen beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage 9 % von maximal 470 bzw. 940 Euro. Sie erhalten also maximal 43 bzw. 86 Euro sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht über 17.900 Euro (ledige ) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) liegt.

So kommen Sie an die Zulage

Die Arbeitnehmer Sparzulage muss von Ihnen mit der Steuererklärung zur Einkommensteuer beantragt werden. Dazu müssen Sie zusammen mit der Steuererklärung die sogenannte Anlage VL einreichen. Sie müssen den Antrag spätesten vier Jahre nach Ende des jeweiligen Sparjahres stellen. In der Regel erhalten Sie die Anlage VL fertig ausgefüllt vom Institut, bei dem Ihre VL angelegt sind. Ansonsten fordern Sie sie beim Finanzamt an.

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