Einspruch einlegen und Einspruchsfristen

Nicht jeder Steuerbescheid ist zu 100 Prozent korrekt. Stellen Sie bei seiner Prüfung zum Beispiel fest, dass das Finanzamt einen Ihnen zustehenden Freibetrag nicht berücksichtigt hat oder dass von Ihnen angegebene Ausgaben nicht anerkannt wurden, obwohl Ihnen dies zustünde, sollten Sie gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen. Gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen geht ganz einfach: Sie müssen diesen nur schriftlich an das zuständige Finanzamt richten. Zunächst muss er nicht einmal eine Begründung enthalten. Diese müssen Sie aber zwingend nachreichen. Um Einspruch einlegen zu können, müssen Sie sich vor allem an die dafür gesetzten Einspruchsfristen halten.

Das sind die Fristen fürs Einspruch einlegen gegen einen Steuerbescheid

Sofern der Ihnen zugesandte Steuerbescheid nicht unter Vorbehalt ergangen ist oder es sich um einen vorläufigen Bescheid handelt, haben Sie einen Monat Zeit, Einspruch dagegen einzulegen. Danach wird der Bescheid bestandskräftig und kann nur unter erschwerten Bedingungen geändert oder angefochten werden. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie die Einspruchsfrist nicht verstreichen lassen, wenn Sie merken, dass der Bescheid nicht mit Ihrer Steuererklärung übereinstimmt. Bei einem unter Vorbehalt der Nachprüfung erteilten Bescheid oder einem vorläufigen Bescheid verhält es sich anders. Bei Ersterem gelten generell keinerlei Einspruchsfristen, so lange der Vorbehalt besteht. Beim vorläufigen Bescheid können gilt die Frist nicht für diejenigen Punkte, die als vorläufig gekennzeichnet sind, jedoch für alle anderen Punkte.

Was Sie tun können, wenn Sie die Frist zum Einspruch einlegen verpasst haben

Haben Sie die Einspruchsfrist für einen Steuerbescheid verstreichen lassen, dann ist dieser bestandskräftig und kann in der Regel nicht mehr geändert werden. Möchten Sie nach Ablauf der Einspruchsfrist dennoch einen Einspruch einlegen, dann müssen Sie zunächst die Wiedereinsetzung des Bescheids in den vorigen Stand beantragen. Damit dieser Antrag genehmigt wird, müssen Sie jedoch glaubhaft machen können, dass Sie die Frist schuldlos nicht eingehalten haben. So muss zum Beispiel der Einspruch auf dem Postweg verloren gegangen sein oder Sie sich längere Zeit im Ausland oder im Krankenhaus befunden haben.

Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids

Weder Sie noch das Finanzamt können einen bereits bestandskräftigen Steuerbescheid ohne größere Anstrengungen ändern. Die Hürden hierfür liegen sehr hoch und es gibt nur wenige Ausnahmen, die das möglich machen. Dazu zählen zum Beispiel Schreibfehler und andere offensichtliche Unrichtigkeiten. Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein können Ihnen in einem solchen Fall helfen, Ihre Forderungen gegenüber dem Finanzamt rechtssicher geltend zu machen. Einen passenden Steuerberater finden Sie schnell über www.yourxpert.de.

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