Reallohn der große Unterschied zum Bruttolohn

Die Volkswirtschaft unterscheidet zwischen Nominallohn und Reallohn. Der Nominallohn sagt nichts über die Kaufkraft der Arbeitnehmer aus, da in den Nominallohn weder Inflation noch Deflation einbezogen werden. Sobald die Veränderungen des Preisniveaus berücksichtigt werden, wird aus dem Nominallohn der Reallohn.

Was sagt der Reallohn aus?

Der Nominallohn wird in Geldeinheiten pro Arbeitsstunde angegeben. Wenn aus dem Nominallohn die aktuelle Inflation beziehungsweise Deflation herausgerechnet wird, gibt das Ergebnis den Warenkorb an, den ein Arbeitnehmer in einer Arbeitsstunde verdient hat. Somit stellt der Reallohn das Verhältnis zwischen den in einer Stunde verdienten Geldeinheiten eines Arbeitnehmers und dem Preisindex, der als Geldeinheiten für einen Warenkorb definiert wird, dar. Für Arbeitnehmer bedeutet ein Anstieg des Reallohns nicht zwingend eine Steigerung ihrer Kaufkraft. Nur wenn im gleichen Zeitraum die Inflationsrate nicht so stark ansteigt wie der Nominallohn, bedeutet eine Lohnerhöhung mehr Kaufkraft für die Berufstätigen.

Unterschiedliche Sichtweisen auf den Reallohn

Einige Volkswirtschaftler sehen den Nominallohn als Nettolohn an, nachdem Sozialabgaben und Steuern abgezogen wurden. Bei dieser Sichtweise wirken sich Schwankungen des Reallohns auf die Kaufkraft der Gehaltsempfänger aus. Weit verbreitet ist jedoch auch die Ansicht, dass der Nominallohn als Bruttolohn zu sehen ist. Dieser Ansatz bewirkt, dass Arbeitgeber aus Änderungen des Reallohns ersehen können, ob die Arbeit ihrer Angestellten für sie günstiger oder teurer wird.

Reallohnindex so hoch wie nie

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig die aktuellen Indizes für Nominallohn, Verbraucherpreise und Reallohn.

Zur Messung der Löhne erfolgt jedes Quartal eine Erhebung bei maximal 40500 ausgesuchten Arbeitgebern, die Angaben über die Gehälter, eventuelle Sonderzahlungen und die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter machen müssen. Die Angaben der Vierteljährlichen Verdiensterhebung werden untergliedert nach:

  • Geschlecht der Arbeitnehmer
  • Art der Beschäftigung (Mitarbeiter in Vollzeit, Teilzeit, als Aushilfe, geringfügig Beschäftigte oder Auszubildende)
  • Leistungsgruppen

Seit dem Jahr 2008 erstellt das Statistische Bundesamt die Indizes. Eine Grafik zur Entwicklung des Reallohnindex gibt es auf http://www.mehrwertsteuerrechner.de/brutto-netto-rechner/#Realloehne. Im zweiten Vierteljahr des Jahres 2015 erfolgte der bisher höchste Anstieg des Reallohnindex seit Erfassung der Zahlen. Das lag vor allem an der Einführung des Mindestlohns in Deutschland zum 1. Januar 2015. Nach § 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns erhalten Arbeitnehmer in Deutschland mindestens 8,50 Euro für jede geleistete Zeitstunde (http://www.gesetze-im-internet.de/milog/__1.html). Das führte im Jahr 2015 vor allem für geringfügig Beschäftigte, die im Gastgewerbe tätig sind oder die sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen erbringen, zu einer überdurchschnittlichen Gehaltserhöhung.

Der Reallohn steigt nur dann an, wenn die Inflationsrate geringer ist als die Nominallohnerhöhung. Seit Dezember 2014 bewegt sich die Inflationsrate in Deutschland bei deutlich unter einem Prozent. Dem stehen höhere Steigerungen der Bruttolöhne gegenüber, da die deutsche Wirtschaft boomt und die Arbeitgeber bereit sind, ihren Angestellten die Gehälter zu erhöhen. Für das Jahr 2016 erwarten Wirtschaftsexperten eine Inflation von etwas mehr als einem Prozent. Daher kann von einem weiteren Anstieg des Reallohns ausgegangen werden.

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