Steuerbescheid prüfen

Nachdem Sie sich schon die Arbeit gemacht haben, Ihre Steuererklärung so korrekt und vollständig wie möglich zu erstellen, ist es Ihnen nicht zu verdenken, dass Sie sich bei der Prüfung des daraufhin ergehenden Steuerbescheides auf das Nötigste beschränken. Sie sollten sich jedoch die Zeit nehmen, den Bescheid sehr genau und in jedem Punkt zu prüfen, um etwaige Nachteile zu Ihren Ungunsten zu vermeiden. Dazu sollten Sie den Bescheid recht schnell nach der Zustellung prüfen, denn in der Regel haben Sie nur 4 Wochen Zeit, einen Einspruch einzulegen, wenn Sie feststellen, dass der Bescheid nicht mit Ihrer Steuererklärung übereinstimmt.

Was Sie bei einem Steuerbescheid prüfen sollten und wann der Einspruch erfolgen muss

Gehen Sie Ihren Steuerbescheid akribisch und Punkt für Punkt durch und vergleichen Sie, ob sich die Angaben darauf mit denen in Ihrer Steuererklärung decken. Sind einzelne Posten nicht berücksichtigt und Sie sind der Meinung, dass dies nicht rechtens ist, dann können Sie beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Handelt es sich um einen Bescheid, der nicht vorläufig ist und der nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, dann haben Sie für den Einspruch einen Monat Zeit. Der Einspruch muss immer schriftlich erfolgen und muss zunächst keine Begründung enthalten. Diese muss dann allerdings nachgereicht werden.

Ist der Bescheid vorläufig oder wird unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen, dann gilt die einmonatige Frist nicht. Während ein vorläufiger Bescheid in der Regel in einigen gekennzeichneten Punkten auch nach dieser Frist offen bleibt, ist ein unter Vorbehalt der Nachprüfung erteilter Bescheid in keinem seiner Punkte bestandskräftig. Bestandskräftig bedeutet, dass ein Bescheid nicht oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen noch geändert werden kann. Ein Bescheid, der weder vorläufig noch vorbehaltlich erteilt wurde, wird in all seinen Punkten nach Ablauf der einmonatigen Frist bestandskräftig. Ist er jedoch in einigen Punkten vorläufig, so gibt es für diese Punkt keine Einspruchsfrist. Das Gleiche gilt für einen Bescheid unter Vorbehalt. Hier gilt die Frist für keinen der im Bescheid angeführten Punkte, so lange der Vorbehalt besteht.

So schnell müssen Sie Nachzahlungen leisten oder können mit Erstattungen rechnen

Ergibt Ihr Steuerbescheid eine Nachzahlung, müssen Sie diese innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids leisten, entweder als Überweisung, als Bareinzahlung bei der Finanzkasse oder per Scheck sowie Einzugsermächtigung. Ergeben sowohl Ihre Steuererklärung als auch Ihr Bescheid eine Erstattung, erhalten Sie diese in der Regel innerhalb weniger Tage nach Zustellung des Bescheids.

 Sie fanden diesen Text hilfreich?

Dann machen Sie hier Ihre Steuererklärung in unter 5 Minuten.


© Copyright - taxbutler