Steuerfreibetrag

Der Steuerfreibetrag, oft auch Jahresfreibetrag genannt, ist der Betrag des Einkommens, den Sie verdienen dürfen, ohne dass darauf Abgaben entstehen. Im Klartext bedeutet dies, dass wenn Sie weniger oder genauso viel verdienen, wie der aktuelle Jahresfreibetrag beträgt, sie darauf keine Einkommenssteuer entrichten müssen. Der Steuerfreibetrag steht prinzipiell jedem Arbeitnehmer zu, jedoch gibt es hiervon auch Ausnahmen. In der Steuerklasse 6 zum Beispiel werden generell keine Freibeträge gewährt. Ebenso verhält es sich in der Steuerklasse 5, die verheiratete Paare in Kombination mit der Steuerklasse 3 wählen können. In dieser Kombination erhält der Partner mit der Klasse 5 keinen Jahresfreibetrag, während er dafür bei dem Partner mit der Steuerklasse 3 verdoppelt wird. Daher lohnt sich die Wahl dieser Steuerklassenkombination nur für Paare, bei denen ein Partner sehr viel verdient und der andere sehr wenig.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?

Der Grundfreibetrag, also der Steuerfreibetrag, der außer den oben genannten Ausnahmen jedem Steuerpflichtigen zusteht, beträgt für das Jahr 2013 8.130 Euro und für das Jahr 2014 8.354 Euro. Diese Summe dürfen Sie also verdienen, ohne darauf Einkommensteuer an den Staat entrichten zu müssen. Nur der Verdienst, der über diesen Werten liegt, muss versteuert werden. Dies dient der steuerlichen Gerechtigkeit und der Entlastung von Geringverdienern und Familien.

Diese Freibeträge gibt es zusätzlich zum Jahresfreibetrag

Neben dem Grundfreibetrag existieren noch weitere Steuerfreibeträge, die Sie eventuell in Anspruch nehmen können, um Ihre Steuerlast zu senken. Zunächst einmal gibt es den Kinderfreibetrag, der 3.504 Euro pro Elternteil beträgt (also insgesamt 7.008 Euro). Diesen dürfen Sie jedoch nur beanspruchen, wenn Sie kein Kindergeld für das entsprechende Kind beziehen. Als Alleinerziehender in der Steuerklasse 2 können Sie zudem noch einen Entlastungsbetrag in Höhe von jährlich 1.308 Euro in Anspruch nehmen.

Erben Sie während eines Steuerjahres etwas, dann gibt es auch hier einen Jahresfreibetrag, bis zu dem Sie für Ihr Erbe keine Erbschaftssteuer entrichten müssen. Die Höhe dieses Freibetrags richtet sich nach der Nähe des Verwandschaftsverhältnisses mit dem Verstorbenen. Sie kann zwischen 20.000 und 500.000 Euro variieren.

Auch als Gewerbetreibender können Sie von Steuerfreibeträgen profitieren. Dies verlangt die Steuergerechtigkeit. Daher gilt für Gewerbe ein Jahresfreibetrag von 24.500 Euro, bis zu dem sie keine Gewerbesteuer entrichten müssen.

Holen Sie sich steuerliche Unterstützung

Da Steuerfreibeträge die Erstellung der Steuererklärung deutlich erschweren, sollten Sie sich die Steuererklärung günstig machen lassen – etwa beim Lohnsteuerhilfeverein oder mit pareton. Alternativ können Sie einen Steuerberater aufsuchen. Dadurch stellen Sie sicher, dass alle Angaben in der Erklärung korrekt sind.

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