Unterhalt richtig absetzen

Unterhaltszahlungen, seien Sie nun für gemeinsame Kinder oder den ehemaligen Partner, stellen für die meisten Unterhaltspflichtigen eine starke finanzielle Belastung dar. Daher fragen sich viele, die entweder für Ihre Kinder oder Ihren Expartner Unterhaltsleistungen erbringen, wie Sie Unterhalt richtig absetzen können, um Steuern zu sparen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die jedoch vom Staat allesamt nicht optimal gestaltet sind und bei denen es verschiedene Fallstricke zu beachten gibt.

Wie Sie Kindes-Unterhalt richtig absetzen

Die Absetzung der Unterhaltszahlungen an Ihre Kinder von der Steuer ist in aller Regel nicht möglich. Egal ob Sie volljährige oder minderjährige Kinder mit Ihren Zahlungen unterstützen, sobald Sie den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen oder Kindergeld für das jeweilige Kind beziehen, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dies Ausgleich genug für zu leistende Unterhaltszahlungen darstellt. Achten Sie deshalb bei der Festlegung der Unterhaltshöhe unbedingt darauf, dass diese staatlichen Zuwendungen berücksichtigt werden.

Unterhalt richtig absetzen – für Expartner und Getrennte

Müssen Sie Unterhaltszahlungen an Ihren ehemaligen Partner leisten, dann haben Sie prinzipiell zwei unterschiedliche Möglichkeiten, diesen von der Steuer abzusetzen. Entweder Sie machen den Unterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend oder als Sonderausgabe über die Anlage U zum Mantelbogen Ihrer Steuererklärung. Bei beiden Methoden gibt es jedoch gewisse Voraussetzungen beachten, damit Sie den Unterhalt richtig absetzen können.

Wollen Sie den Unterhalt an Ihren Expartner als außergewöhnliche Belastung absetzen, dann dürfen Sie das bis zu einer maximalen Höhe von 7680 Euro pro Jahr oder 640 Euro im Monat. Allerdings nur, wenn Ihr ehemaliger Partner über kein eigenes Einkommen und kein Vermögen verfügt und nicht mehr als 624 Euro im Jahr verdient. Sobald er mehr verdient, wird jeder Euro, den Sie an Unterhalt leisten, auf den Freibetrag angerechnet, was die Rentabilität dieser Variante verringert. Der Absetzung des Unterhalts als außergewöhnliche Belastung muss Ihr Expartner nicht zustimmen.

Eine weitere Möglichkeit, den Unterhalt richtig absetzen zu können, besteht darin, ihn als Sonderausgaben in der Anlage U geltend zu machen. Dieser Variante muss Ihr Expartner allerdings zunächst einmal zustimmen, denn er muss die erhaltenen Unterhaltsleistungen dann voll als Einkommen versteuern. Haben Sie die Zustimmung erhalten, können Sie jährlich bis zu 13.805 Euro absetzen.

Diese Zahlungen können abgesetzt werden

Als Unterhaltsleistungen können Sie sowohl Einmalzahlungen als auch monatliche Zuwendungen sowie die mietfreie Überlassung einer Immobilie oder der Schuldendienst für eine gemeinsame Immobilie abgesetzt werden. Haben Sie weitere Fragen zum richtigen Absetzen des Unterhalts, wenden Sie sich an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

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