Anlage KAP

Die Anlage KAP zu Ihrer Steuererklärung (für Kapitalerträge) ist seit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahre 2009 nicht mehr verpflichtend. Ziel der Einführung war es nicht zuletzt, den Steuerpflichtigen das teils komplizierte Ausfüllen der Anlage KAP und damit der gesamten Steuererklärung deutlich zu erleichtern. Leider gibt es, wie so oft, auch in diesem Fall einige Ausnahmen. So können Sie trotz Abgeltungssteuer unter Umständen verpflichtet sein, eine Anlage KAP mit Ihrer Steuererklärung abzugeben. In anderen Fällen aber lohnt sich die Abgabe der Anlage KAP für Sie als Anleger sogar und Sie sollten Sie auf jeden Fall einreichen, um steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen. Im Folgenden sind einige Fälle erläutert, in denen Sie zusätzlich zu Ihrer Steuererklärung eine Anlage KAP abgeben sollten oder auch müssen.

In diesen Fällen müssen Sie die Anlage für Kapitalerträge abgeben

Der wohl am häufigsten vorkommende Fall ist, wenn Sie über ein Depot bei einer ausländischen Bank verfügen. Denn diese kümmert sich in aller Regel nicht um die deutsche Abgeltungssteuer, sodass Sie auf jeden Fall Ihrer Kapitalerträge in der zusätzlichen Anlage KAP zur Steuererklärung angeben müssen, um keinen Ärger mit dem Fiskus zu riskieren. Auch wenn Sie bei einer inländischen Bank ein Depot mit thesaurierendem Auslandsfond betreiben, ist äußerte Vorsicht geboten! Nur wenn Sie in den Vorjahren Ihre Steuererklärung richtig ausgefüllt haben, haben Sie auch bereits Steuern auf die Erträge aus diesem Depot bezahlt! Sind Sie sich dessen nicht sicher, lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten. Haben Sie ein privates Darlehen vergeben und dafür im vergangenen Jahr Zinsen kassiert, dann müssen Sie diese ebenfalls in der Anlage KAP angeben und entsprechend versteuern. Das gilt sowohl für Darlehen an nahe Angehörige als auch für Gesellschafter, die Ihrer Firma Geld gegen Zinsen leihen. Auch als Kirchenmitglied sind Sie dazu verpflichtet, eine Anlage KAP abzugeben, sofern Sie nicht Ihre Bank bereits angewiesen haben, die Kirchensteuer auf die Kapitalerträge direkt einzubehalten und abzuführen. Prüfen Sie daher genau, ob dies der Fall war.

In diesen Fällen sollten Sie eine Anlage KAP abgeben

Verdienen Sie wenig und beträgt Ihr Grenzsteuersatz weniger als 25 Prozent sollten Sie alle Kapitalerträge mit dem Finanzamt abrechnen, da hierbei die Belastung durch die Anwendung eines individuellen, geringeren Steuersatzes geringer ausfallen kann. Das Finanzamt führt dafür eine Günstigerprüfung durch. Auch wenn Sie vergessen haben, einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge zu erteilen, kann sich die Abgabe der Anlage KAP lohnen, da Sie sich hierdurch zuviel gezahlte Steuern vom Fiskus zurückholen können. Nicht zuletzt sollten Sie die Anlage abgeben, wenn Sie mehrere Depots haben, von denen einige Verluste erzielt haben. Diese werden nämlich mit den Kapitalerträgen verrechnet und führen zu einer insgesamt geringeren Steuerbelastung.

 Sie fanden diesen Text hilfreich?

Dann machen Sie hier Ihre Steuererklärung in unter 5 Minuten.


© Copyright - taxbutler