Ehrenamtspauschale

Bei der Ehrenamtspauschale handelt es sich um den Betrag, den Sie steuerfrei für die Ausübung Ihres Ehrenamtes pro Jahr höchstens annehmen dürfen. Derzeit liegt dieser Betrag bei 720 Euro. In der Regel sind Sie als ehrenamtlicher Mitarbeiter selbständig tätig und müssen sich dahingehend auch beim Finanzamt als Freiberufler erfassen lassen. Überschreitet die Entschädigung für Ihr Ehrenamt die Pauschale von 720 Euro nicht, dann geben Sie ihn in Ihrer Steuererklärung einfach nicht an. Das ist ein formaler Fehler, aber Sie haben dadurch keine Nachteile, da der Betrag ja sowieso nicht versteuert werden muss. Liegt die Entschädigung allerdings über 720 Euro, so müssen Sie diese auch versteuern und in der Steuererklärung angeben.  Da das Ehrenamt aber auch als Nebenbeschäftigung gilt, wenn Sie nicht mehr als ein Drittel der Zeit dafür aufwenden, die Sie im Hauptberuf tätig sind, können Sie dafür dann auch Werbungskosten geltend machen.

Wann wird ein Ehrenamt anerkannt?

Für die Anerkennung eines Ehrenamtes ist  vor allem wichtig, dass Ihre Tätigkeit im ideellen Bereich einer Organisation oder eines Vereins liegt und nicht im wirtschaftlichen. Während zum Beispiel ein Hausmeister oder Platzwart ein Ehrenamt ausübt, wird etwa der Verkauf von Getränken und Speisen sowie Fanartikeln nicht als solches angesehen. Zudem muss die Organisation, bei der Sie ehrenamtlich tätig sind, eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaft sein. Also etwa eine kirchliche Organisation oder ein Verein, der das Gemeinwohl unterstützt. Da Sie bis zum Betrag von 720 eine eventuelle Entschädigung für Ihr Ehrenamt nicht versteuern müssen, hat diese auch keine Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung.

Wie man mit dem Ehrenamt Steuern sparen kann

Neben den Werbungskosten auf der Anlage N können Sie unter Umständen auch durch ein Ehrenamt Steuern sparen. Sind Sie zum Beispiel zugleich Kassenwart und Trainer einer Jugendmannschaft im gleichen Verein sind, dann können Sie zusätzlichen den Übungsleiterfreibetrag nutzen. Auch mit einem Minijob lässt sich die Ehrenamtspauschale ohne Besteuerung kombinieren. Zudem können Sie, unabhängig von einer Entschädigung auch Aufwandsersatz steuerlich geltend machen, etwa für Telefonate, Fahrtkosten oder Porto. Außerdem können Sie die Entschädigung direkt rückspenden und mit einer entsprechenden Spendenquittung steuerlich absetzen.

Beim Ausfüllen der Anlage N und Ihrer Steuererklärung haben Sie Schwierigkeiten oder Ihnen Ist nicht klar, was Sie auf der Anlage N als Werbungskosten eintragen dürfen? Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater bieten fachliche Hilfe beim Ausfüllen sowohl der Anlage N als auch der gesamten Steuererklärung.

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