Geringerwertige Wirtschaftsgüter

Sogennannte Geringerwertige Wirtschaftsgüter sind Wirtschaftsgüter de Betriebsvermögens, deren Anschaffungkosten ohne Umsatzsteuer die Grenze von 410 Euro nicht übersteigen. Diese Güter können direkt im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden, auch wenn sie zum Beispiel erst im Dezember angeschafft wurden. Sie sind bei der Steuererklärung auf der Anlage EÜR unter dem Punkt Abschreibungen für Geringerwertige Wirtschaftsgüter anzugeben. Zudem sind Geringerwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten über 150 Euro ohne Umsatzsteuer betragen, in einem laufenden Verzeichnis festzuhalten. Im Zuge der Steuererklärung macht sich die Anschaffung von Geringerwertigen Wirtschaftsgütern steuerlich mindernd bemerkbar, da die Abschreibungen darauf den Gewinn mindern.

Pool-Abschreibung als Alternative zur sofortigen Abschreibung

Möchten Sie Geringerwertige Wirtschaftsgüter lieber nicht sofort abschreiben, sondern die sich daraus ergebenden steuerlichen Vorteile über mehrere Jahre nutzen, so haben Sie die Möglichkeit der sogenannten Pool-Abschreibung. Dabei fassen Sie Geringerwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Wert von 150,01 Euro bis 1.000 Euro in einem Pool zusammen und schreiben diese über insgesamt 5 Jahre mit jährlich 20 Prozent des kumulierten Anschaffungswertes ab. Dieses Wahlrecht zwischen sofortiger Abschreibung und Pool-Abschreibung steht jedoch nur Gewerbetreibenden zu.

Abschreibungen auf GWG für Arbeitnehmer, Sparer und Vermieter

Auch Arbeitnehmer und Sparer sowie Vermieter können, da Sie Überschusseinkünfte erzielen, GWG abschreiben. Diese zählen in diesem Fall zu den Werbungskosten, zum Beispiel, wenn Sie einen Computer für Ihr häusliche Arbeitszimmer kaufen. In Ihrer Steuererklärung müssen Sie die Anschaffung dieser GWG daher auch auf der Anlage N unter „Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer“ erfassen. Übersteigt der Wert des Wirtschaftsgutes die Grenze von 410 Euro, müssen Sie auch als Arbeitnehmer, Vermieter oder Sparer eine Abschreibung anhand der amtlichen Tabellen vornehmen und die Kosten auf die Jahre der Nutzung verteilt als Werbungskosten absetzen.

Steuerliche Vorteile durch GWG

Gerade für Gewerbetreibende stellen GWG eine gute Möglichkeit dar, Steuern zu sparen. Besonders zum Ende eines Jahres, wenn Sie feststellen, dass Ihr Gewinn zu hoch ist, können Sie diesen durch die gezielte Anschaffung von GWG noch mindern, um die daraus resultierende Steuerlast aufgrund Ihrer Steuererklärung legal zu senken. Selbstverständlich sollten Sie nichts kaufen, wofür Ihr Unternehmen keine Verwendung hat. Stehen jedoch sowieso notwendige Erneuerungen ins Haus, können Sie in diesem Fall zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und sowohl Ihre Betriebsausstattung erneuern als auch Steuern sparen.

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