Steuererklärung bei Gewerbe bzw. Selbständigkeit

Während Privatpersonen in der Regel lediglich ihre jährliche Einkommensteuererklärung abgeben müssen, muss ein Gewerbetreibender bei seiner Steuererklärung einen höheren Aufwand betreiben. Denn die Einkünfte, die er mit seinem Gewerbe als Selbständiger erzielt, unterliegen unter Umständen gleich mehreren Steuern, für die eine Erklärung beim Finanzamt abgegeben werden muss.

Was ist die Anlage EÜR?

Bei der Anlage EÜR handelt es sich um eine Anlage zur Einkommensteuererklärung, die zusätzlich zum Mantelbogen von Gewerbetreibenden abgegeben werden muss. Auf dieser Anlage wird eine sogenannte Einnahmen-Überschussrechnung erstellt ( abgekürzt EÜR ), welche die Ausgaben und Einnahmen eines Gewerbes gegenüberstellt und dadurch einen möglichen Gewinn ermittelt. Wird anhand der Anlage EÜR ein Verlust festgestellt, müssen Sie hierauf selbstverständlich keine Einkommensteuer entrichten.

Welche Steuern Sie als Gewerbetreibender zusätzlich zahlen müssen

Gewerbesteuerpflichtig werden Sie, wenn Sie in einem Wirtschaftsjahr mehr als 24.500 Euro Gewinn erzielt haben. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie dennoch eine Gewerbesteuererklärung abgeben – in Form einer sogenannten Nullmeldung.

Unabhängig davon, ob Sie gewerbesteuerpflichtig sind, müssen Sie auf die anfallenden Umsätze Ihres Gewerbes Umsatzsteuer entrichten. Hierfür müssen Sie ebenfalls eine Steuererklärung abgeben, die sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung. Diese müssen Sie zwingend elektronisch einreichen. Je nach Höhe der jährlich zu entrichteten Umsatzsteuer variieren die Abgabezeiträume dieser Voranmeldung. Beträgt die Umsatzsteuer jährlich mehr als 7.500 Euro, müssen Sie jeden Monat eine Voranmeldung einreichen. Bei einer Steuerlast zwischen 1000 und 7499 Euro pro Jahr fällt pro Quartal eine Voranmeldung an. Unter 1000 Euro genügt die jährliche Abgabe der Voranmeldung. Außerdem müssen Sie am Jahresende noch eine Umsatzsteuer-Jahresmeldung einreichen. Erzielen Sie mit Ihrem Gewerbe im ersten Jahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz und im darauf folgenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro, können Sie sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen.

Steuererklärung bei geerbten Betrieben

Wenn Sie Ihr Gewerbe geerbt haben, so muss für den Todestag des Erblasser eine sogenannte Schlussbilanz erstellt und dem Finanzamt übermittelt werden. Einen Tag danach muss eine Eröffnungsbilanz auf Ihren Namen mit den identischen Werten erstellt werden, damit Sie sich steuerlich auf der sicheren Seite befinden.

Schwierigkeiten bei der Steuererklärung für eine Gewerbe

Viele Selbständige stehen nach der Eröffnung eines Gewerbes vor der schwierigen Aufgabe, die entsprechenden Steuererklärungen korrekt und fristgerecht zu erstellen. Die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung stellt für Nichtkaufleute oft eine schier nicht zu nehmende Hürde dar. Mit pareton ist aber auch diese zu nehmen. Bei Fragen holen Sie sich im Zweifelsfall professionelle Hilfe von einem Steuerberater, um Nachteile oder falsche Angaben in der Steuererklärung zu vermeiden. Den richtigen und qualifizierten Ansprechpartner finden Sie hier.

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