Technik der Gewinnermittlung

Gewerbetreibenden, Freiberuflern und anderen Selbständigen stehen verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnermittlung zur Verfügung. Welche davon angewendet wird, richtet sich unter anderem nach dem Geschäftszweig und dem jährlich erzielten Gewinn. Selbstverständlich muss der Gewinn auch in der Steuererklärung angegeben werden, denn schließlich möchte auch das Finanzamt seinen Teil vom Kuchen und erhebt Steuern auf den Gewinn. Im Folgenden sind die einzelnen Möglichkeiten zur Gewinnermittlung detailliert beschrieben.

Gewinnermittlung durch Bilanzierung

Eine Bilanz ist die deutlich aufwendigere Möglichkeit zur Gewinnermittlung. Denn bei der Bilanzierung werden einzelne Konten für verschiedene Warengruppen, Betriebsausstattungen, Verbindlichkeiten und Forderungen geführt, auf die alle anfallenden Vorgänge während des Jahres laufend und zeitnah gebucht werden müssen. Jede Veränderung des Waren- oder Rohstoffbestandes wird von einer Bilanz erfasst. Der Weg zum Gewinn oder Verlust in der Steuererklärung ist also für Selbständige, die bilanzieren sehr lang und kostenaufwendig. Denn schließlich muss irgendjemand sowohl die laufenden Buchungen durchführen als auch jedes Jahr eine Abschlussbilanz erstellen. Diese Aufgaben sind in der Regel so zeitintensiv und kompliziert, dass sie zumindest teilweise von einem Steuerberater übernommen werden müssen, der wiederum Kosten verursacht. Weiterhin müssen laufend oder per Stichtag Inventuren für Waren- und Rohstoffbestände durchgeführt werden. Auch das kostet Zeit und Geld. Wer nicht zur Bilanzierung verpflichtet ist, sollte es daher tunlichst vermeiden dies freiwillig zu tun. Denn für diese Personenkreise gibt es einen einfacheren Weg, den Gewinn oder Verlust für die Steuererklärung zu ermitteln.

Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die zweite Möglichkeit der Gewinnermittlung besteht in der Anfertigung einer sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. Dabei handelt es sich um eine Gewinnermittlung nach dem Zu- und Abflussprinzip. Es werden ausschließlich die Geldein- und -ausgänge eines Unternehmens einander gegenübergestellt und dadurch der Gewinn ermittelt, welchen Sie dann in die Steuererklärung eintragen. Jedoch ist die EÜR bestimmten selbständig tätigen Personen vorbehalten. So dürfen zum Beispiel alle Freiberufler, unabhängig von Ihrem Gewinn und Umsatz, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Außerdem alle Gewerbetreibenden und sonstigen Selbständigen, deren Gewinn pro Jahr 50.000 Euro nicht übersteigt und die zugleich einen Umsatz von nicht mehr als 500.000 Euro pro Jahr haben. Die Erstellung einer EÜR ist recht einfach und kann auch von Steuerlaien recht einfach realisiert werden. Allerdings sollten Sie sich dennoch über alle steuerlichen Möglichkeiten im Klaren sein und sich am besten bei Ihrer ersten Steuererklärung als Selbständiger und Ihrer ersten Anlage EÜR von einem Steuerberater helfen lassen. Schnell, kostengünstig und in geprüfter Qualität finden Sie hier den richtigen Ansprechpartner.

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