Telefonkosten

Die Telefonkosten Ihres privaten Telefonanschlusses können unter Umständen zum Teil beruflich veranlasst sein. Nämlich zum Beispiel dann, wenn Sie auch nach Feierabend von zu Hause aus geschäftliche Gespräche führen oder Faxe im Namen Ihres Arbeitgebers verschicken. In diesem Fall zählen diese Kosten zu den Werbungskosten, die Sie auf der Anlage N Ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend machen können. Wie viel Sie von Ihren Telefonkosten in der Steuererklärung angeben können, hängt ganz davon ab, wie Sie den beruflich verursachten Teil dem Finanzamt nachweisen. Die Alternative besteht darin, dass Sie sich die angefallenen Kosten durch Ihren Arbeitgeber erstatten lassen.

Was gehört zu den Telefonkosten?

Zu den absetzbaren Telefonkosten gehören nicht nur die Gesprächsgebühren. Auch Grundgebühren, Gerätekosten und Anschlussgebühren sind Telefonkosten und dürfen beim Werbungskostenabzug berücksichtigt werden.

Wie viel Telefonkosten Sie in Ihrer Steuererklärung angeben dürfen

Sie können die beruflich veranlassten Telefonkosten pauschal absetzen, das heißt, Sie müssen dafür keinen Einzelnachweis erbringen. In diesem Fall erkennt das Finanzamt in Ihrer Steuererklärung bis zu 20 % der monatlichen Kosten, aber höchstens 20 Euro pro Monat, an. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, für das Finanzamt einen EInzelnachweis der tatsächlichen Kosten zu erbringen. Dieser muss den Tag des Gespräches, die Dauer oder die Gesprächsgebühren sowie den Gesprächsteilnehmer und den Zielort jedes beruflichen Gespräches enthalten. Haben Sie auf diese Weise dem Finanzamt 3 Monate am Stück nachgewiesen, können Sie den so ermittelten beruflichen Nutzungsanteil für die gesamte Nutzungsdauer zugrunde legen. Prinzipiell gilt, dass sich die Führung eines Einzelnachweises für diese drei Monate nur lohnt, wenn Sie in dieser Zeit voraussichtlich einen deutlich höheren beruflichen Nutzungsanteil Ihres Telefones haben als sonst. Dann nämlich ist der ermittelte Wert ebenso hoch und übersteigt die höchstens 20 Euro, die Sie ansonsten monatlich pauschal auf der Anlage N ansetzen dürfen.

Was ist, wenn Sie zuhause einen separaten Telefonanschluss für berufliche Gespräche haben?

Lässt Ihr Arbeitgeber in Ihrer Wohnung einen Zweitanschluss legen und untersagt Ihnen, diesen für private Telefongespräche zu nutzen, dann ist die Sachlage etwas anders. Dann nämlich darf Ihnen der Arbeitgeber alle Kosten dieses Anschlusses steuerfrei erstatten. Ist die private Nutzung nicht untersagt, dann müssen Sie den geldwerten Vorteil, welchen Sie dadurch erzielen, zumindest nicht versteuern.

Bei Unklarheiten und weiteren Fragen zu den Telefonkosten kann es sich für Sie lohnen, sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen. Passende und geprüfte Ansprechpartner finden Sie hier.

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