Elterngeld

Elterngeld ist eine Leistung des Staates, die verhindern soll, dass Eltern, die nach der Geburt Ihres Kindes naturgemäß nicht arbeiten gehen können, unter allzu schweren finanziellen Einbußen zu leiden haben. Somit federt das Elterngeld zumindest einen Teil der durch die Geburt bedingten Einkommensreduzierung ab. Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von dem Einkommen, das Sie während der letzten 12 Monate vor der Geburt Ihres Kindes erzielt haben. Bei der Berechnung wird im Sinne einer Jahresbetrachtung vorgegangen. Das bedeutet, es wird der monatliche Durchschnittswert Ihres Einkommens aus den letzten 12 Monaten ermittelt. Von dem so ermittelten Betrag erhalten Sie als Elterngeld maximal 12 Monate lang 68 Prozent. Liegt Ihr Durchschnittseinkommen bei 1200 Euro oder höher, dann reduziert sich der Betrag auf 65 Prozent.

Hatte der Elternteil, der Anspruch auf Elterngeld hat, vor der Geburt gar kein oder ein sehr niedriges Einkommen, dann wird dennoch Elterngeld vom Staat ausgezahlt. Es handelt sich dabei um das sogenannte Mindestelterngeld in einer Höhe von 300 Euro pro Monat.

Das Elterngeld in der Steuererklärung

Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei, Sie müssen darauf also keine Einkommensteuer an das Finanzamt entrichten. Jedoch unterliegt es dem Progressionsvorbehalt und muss daher in der Steuererklärung angegeben werden. Außerdem verhält es sich so, dass Eltern für das Jahr in dem sie Elterngeld bezogen haben, auch eine Steuererklärung abgeben müssen, auch wenn Sie das wegen einer fehlenden Beschäftigung in den Jahren zuvor nicht getan haben.

Arbeit während des Bezugs von Elterngeld

Gehen Sie während des Bezugszeitraums des Elterngeldes arbeiten, dann werden die dabei erzielten Einkünfte auf das auszuzahlende Elterngeld angerechnet. Das bedeutet, dass der Staat Ihnen dann nur noch das um Ihren Arbeitsverdienst reduzierte Elterngeld auszahlt. Ob und wie sich eine Beschäftigung während des Bezugs von Elterngeld für Sie rechnet, kann Ihnen ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater beantworten.

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