Gehaltsumwandlung

Unter dem Begriff Gehaltsumwandlung versteht man die Umwandlung von Teilen des Arbeitslohns- oder -gehalts in steuerbegünstigte Zuschüsse. Der Vorteil dabei ist, dass der Arbeitnehmer bei der Steuererklärung nicht mehr so stark steuerlich belastet wird, da die umgewandelten Lohnbestandteile nicht regulär oder gar nicht besteuert werden. Wie solche steuerbegünstigten Zuschüsse in der Steuererklärung im Einzelnen zu handhaben sind, lassen Sie sich im besten für Ihren individuellen Fall von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erklären. Diese steuerliche Hilfe können Sie dann bereits mit der nächsten Steuererklärung absetzen. Jeder Gehaltsumwandlung liegt eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zu Grunde.

Bei solchen steuerbegünstigten Zuschüssen kann es sich zum Beispiel um Zuwendungen für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln handelt. Seit dem 1. Januar 2002 darf ein Arbeitnehmer außerdem die Umwandlung eines Teils seines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber verlangen. Auch diese ist steuerlich begünstigt und senkt die Steuerbelastung bei der Steuererklärung.

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