Progressionsvorbehalt

Eine Begriffe, die mit Ihrer Steuererklärung und Steuern allgemein zu tun haben, schüchtern den durchschnittlichen Steuerlaien allein schon durch ihre Namen ab. So zum Beispiel der Progressionsvorbehalt. Was versteckt sich hinter diesem komplizierten Begriff und wie wirkt er sich in der Steuererklärung bzw. auf die Versteuerung Ihres Einkommens aus? Diese Fragen werden Ihnen im Folgenden ausführlich und verständlich beantwortet.

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Unter Progressionsvorbehalt versteht man die Tatsache, dass gewisse Lohnersatzleistungen zwar steuerfrei sind, aber dennoch für die Berechnung der gesamten jährlichen Steuerlast eines Arbeitnehmers herangezogen werden. Unter Umständen kann es daher vorkommen, dass auf das reguläre Einkommen, das während eines Steuerjahres neben diesen Lohnersatzleistungen erzielt wurde, deutlich mehr Steuern gezahlt werden müssen, als in der Regel üblich. Daher müssen auch alle Lohnersatzleistungen auf Ihrer Steuererklärung eingetragen werden. So kann das Finanzamt genau die Grundlage berechnen, auf der Ihre individuelle Besteuerung stattfindet.

Was sind Lohnersatzleistungen?

Lohnersatzleistungen sind, wie der Name schon sagt, Leistungen, die Sie als Ersatz für Ihren normalen Arbeitslohn oder Ihr Gehalt erhalten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Arbeitslosengeld, Krankengeld oder auch Elterngeld, das Sie während Ihrer Elternzeit beziehen. Wie bereits erwähnt sind diese Leistungen an sich selbst steuerfrei, können aber zur einer höheren Besteuerung des „Resteinkommens“ führen.

Welche Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt und müssen auf der Steuererklärung eingetragen werden?

Es gibt zahlreiche Lohnersatzleistungen, die Sie unbedingt auf Ihrer Steuererklärung eintragen müssen, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Zu diesen zählt zum Beispiel das Arbeitslosengeld, darunter auch Teilarbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Winterausfallgeld, Kurzarbeitergeld und ähnliche Ersatzleistungen. Außerdem natürlich das Krankengeld, sowie Verletztengeld oder Übergangsgelder, die von Ihrer Krankenkasse im längeren Krankheitsfall anstelle Ihres Lohns gezahlt werden. Nehmen Sie sich nach der Geburt Ihres Kindes eine Elternzeit, steht Ihnen Elterngeld zu. Auch dieses Elterngeld fällt unter den Progressionsvorbehalt. Außerdem gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Ersatzleistungen, die darunter fallen.

Wenn Sie also Lohnersatzleistungen beziehen, kann es durchaus sein, dass diese sich indirekt auf Ihre Besteuerung auswirken, obwohl sie eigentlich steuerfrei sind.

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