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Abgeltungssteuer eToro

Die Abgeltungssteuer bei eToro

Die Abgeltungssteuer bei eToro

eToro gehört zu den beliebtesten Brokern, wenn es um das eigenständige Vorantreiben des Social Trading geht. Der Anbieter bietet diesbezüglich nämlich optimale Voraussetzungen und ermöglicht so einen optimalen und hoffentlich gewinnbringenden Handel. Doch besonders beim Thema Gewinn ist auch immer ein wenig Vorsicht geboten. Denn so schön dieser Gewinn auch sein mag, es darf niemals vergessen werden, dass ab einer gewissen Summe der Staat am Gewinn beteiligt werden will. Und zwar in Form der Abgeltungssteuer, die auf Kapitalgewinne in Höhe von 25 Prozent zu entrichten ist.

Auch auf Gewinne, die bei eToro erzielt werden, muss die Abgeltungssteuer gezahlt werden. Kein Anleger ist davon entbunden. Jedoch gibt es einige Dinge, die bei der Begleichung der Steuer zu beachten sind. Welche dies sind, möchten wir Ihnen an dieser Stelle etwas näher bringen.

Nicht jeder Cent muss versteuert werden

So können wir Ihnen erst einmal die Angst nehmen, dass Sie jeden Cent Ihres Gewinns bei eToro versteuern müssen. Es gilt nämlich ein so genannter Freibetrag, welcher bei Gewinnen diversen Anlageformen für ledige Personen bei 801 Euro und für verheiratete Personen bei 1602 Euro pro Jahr liegt. Alle Gewinne, die Sie bis zu dieser Summe erzielen, gehören Ihnen und müssen nicht versteuert werden. Nur die Beträge, die über diese Summe hinaus gehen, müssen vom Ihnen mit der Abgeltungssteuer versehen werden. Doch dem noch nicht genug.

Das Finanzamt verdient nicht an allen Gewinnen, die Sie beispielsweise bei eToro erzielen. Sondern nur an denen, die „bereinigt“ wurden. Sie können also alle Verluste gegen die Gewinne rechnen und müssen dann nur auf die Summe Steuern zahlen, die am Ende übrig bleibt.

So funktioniert die Abgeltungssteuer bei eToro

Da eToro seinen Hauptsitz nicht in Deutschland hat, ist es Ihnen leider nicht möglich, einen Freistellungsauftrag bei eToro einzureichen. Der Anbieter kümmert sich somit nicht automatisch um die Begleichung der Abgeltungssteuer, sodass Sie selbst aktiv werden müssen.

Setzen Sie sich dafür in Ruhe an den Tisch und rechnen Sie am Ende des Jahres aus, wie viel Gewinn und wie viel Verlust Sie bei Ihren Aktivitäten rund um eToro gemacht haben. Schauen Sie dann, ob Sie bei anderen Anlageformen Gewinne oder Verluste erzielt haben und rechnen Sie alles zusammen. Die Summe, die dann als Rest feststeht und die über dem Freibetrag liegt, muss dann als steuerlicher Betrag auf der Steuererklärung vermerkt werden. Das Finanzamt wird daraus die Steuerschuld berechnen.

Unter binaereoptionen.com können Sie weitere Informationen zum Thema Abgeltungssteuer bei eToro einholen. Zudem erhalten Sie Tipps rund um den Handel bei eToro und wie Sie mit dem Social Trading finanziell gesehen richtig durchstarten können.

Abgeltungssteuer im Detail

Die Abgeltungssteuer im Detail

Die Abgeltungssteuer im Detail

Eine stattliche Rendite beim Wertpapierhandel einzufahren ist wahrscheinlich der Wunsch vieler Anleger. Und mit ein wenig Fachwissen, Geduld und dem richtigen Riecher für gute Geschäfte kann dies sogar gelingen. Denn der Wertpapierhandel ist ein Aktionsfeld, auf dem alles möglich ist. Auch große Renditen, die schnell einmal mehrere hundert oder gar tausend Euro betragen können. Doch die Freude an den Gewinnen ist mitunter schneller getrübt, als man dies denken mag. Denn am Ende des Jahres wartet die Steuer, die nicht nur auf das reguläre Einkommen entrichtet werden muss, sondern eben auch auf Gewinne, die aus Spekulationsgeschäften wie beispielsweise dem Wertpapierhandel bezogen werden. Der Fachmann nennt diese Steuer Abgeltungssteuer.

Keiner will leer ausgehen

Es gibt ein berühmtes Sprichwort aus einem Film: „Nichts ist so sicher wie der Tod und die Steuer“. Nehmen Sie sich dieses Sprichwort stets zu Herzen und denken Sie immer daran, wenn Sie Gewinne bei Ihrem Wertpapierhandel einfahren. Das Finanzamt will immer an Ihren Gewinnen beteiligt werden. Auch wenn die Damen und Herren der Behörde Ihnen einen kleinen Freibetrag von 801 Euro bei ledigen Personen und 1602 Euro bei verheirateten Personen gönnen. Alle Beträge, die jenseits dieses Freibetrages liegen, müssen ordnungsgemäß versteuert werden. Und zwar mit 25 Prozent Abgeltungssteuer. Hinzu kommt noch einmal der Solidaritätszuschlag und wenn Sie der Kirche angehören, kommt auch noch die Kirchensteuer hinzu.

Wie am besten vorgehen?

Sie haben zwei Möglichkeiten bei der Begleichung der Abgeltungssteuer. Haben Sie Wertpapierdepot bei einer Bank oder Sparkasse in Deutschland, können Sie dort einen Freistellungsauftrag unterzeichnen und das Bankhaus kümmert sich automatisch um die Abgeltung der Steuer. Arbeiten Sie jedoch mit einer ausländischen Bank zusammen oder haben Sie einen ausländischen Broker, bei dem Sie selbständig den Handel vorantreiben, dann müssen Sie sich auch selbst um die Begleichung der Steuer kümmern. Hierfür können Sie die Steuererklärung nutzen, welche einen separaten Bereich für Kapitalerträge bereithält. Bedenken Sie dabei jedoch immer, dass Sie nur für die bereinigten Gewinne Steuern bezahlen müssen. Rechnen Sie daher immer die Verluste gegen, bevor Sie Ihren Gewinn auf der Steuererklärung vermerken.

Alle Daten und Fakten rund um die Abgeltungssteuer können Sie noch einmal unter depotvergleich.com nachlesen. Mit Sicherheit werden Sie spannende Fakten finden, die Ihnen noch nicht bekannt waren und die Ihnen den Umgang mit der Abgeltungssteuer erleichtern werden. Und ansonsten gilt immer die Regel: Entweder eine klare Gewinngrenze auf Höhe des Freibetrages ziehen, oder in den sauen Apfel beißen, und dem Finanzamt das Geld abtreten. Denn anders kann dieses „Problem“ leider nicht gelöst werden. So schade und ungerecht dies auch sein mag.

Abgeltungssteuer

Die Grundlagen zum Thema Abgeltungssteuer

Die Grundlagen zum Thema Abgeltungssteuer

Es gibt ein großes Schreckgespenst, welches in den Köpfen vieler Anleger herumgeistert. Es nennt sich „Steuer“ und ist besonders am Jahresende sehr präsent. Nämlich immer dann, wenn über die erreichten Ziele des Jahres nachgedacht und ein Resümee bezüglich der Gewinne und Verluste gezogen wird. Denn dann fällt so ziemlich jedem ein, das sich auch das Finanzamt über einen satten Gewinn freut, da dieser bedeutet, dass die Abgeltungssteuer fällig wird. Bevor Sie nun jedoch Ihre Ambitionen bezüglich der Geldanlage auf Eis legen, weil Sie keine Steuern bezahlen wollen oder voreilig zu viele Steuern zahlen, empfehlen wir Ihnen, unseren allgemeinen Bericht zum Thema Abgeltungssteuer zu lesen.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer wird seit Jahren in Deutschland auf all jene Gewinner erhoben, die mit Geldanlagen erzielt werden. Dazu zählen unter anderem Gewinne aus Aktiengeschäften oder auch aus dem Forex Handel. Die Abgeltungssteuer wird pauschal mit 25 Prozent vom Gewinn berechnet. Sie orientiert sich somit nicht an der Höhe Ihrer Einkommenssteuer, welche Sie für Ihr Einkommen aus Ihrer steuerpflichtigen Tätigkeit bezahlen müssen. Zu den 25 Prozent kommen dann noch die Kirchensteuer (sofern Sie in der Kirche sind) sowie der Solidaritätszuschlag hinzu.

Wann wird sie fällig?

Die Abgeltungssteuer wird immer dann fällig, wenn Sie Gewinne bei Ihren Anlageformen erzielen. Allerdings nicht vom ersten Euro an. Vielmehr erhalten Sie vom Finanzamt einen Freibetrag, der bei ledigen Personen pro Jahr bei 801 Euro und bei verheirateten Person pro Jahr bei 1602 Euro liegt. Nur die Gewinne, welche über diesem Freibetrag liegen, müssen von Ihnen versteuert werden. Dabei sollten Sie zusätzlich beachten, dass nur der „bereinigte“ Gewinn versteuert werden muss. Sie können also alle Ihre Verluste sowie Ihre Einsätze, die Sie für das Erzielen des Gewinns getätigt haben, gegenrechnen. Nur die Summe, die dann noch übrig bleibt muss versteuert werden. Den Rest dürfen Sie behalten.

Wie muss sie beglichen werden?

Für die Versteuerung stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung. Zum einen können Sie einen Freistellungsauftrag an die Bank oder Sparkasse stellen, bei der Sie ihre Geldanlage haben oder bei der Sie Aktien der Devisen handeln lassen. Dies geht jedoch nur dann, wenn das Bankhaus in Deutschland seinen Sitz hat. Die Steuern würden dann ganz automatisch vom Bankhaus direkt an das Finanzamt abgeführt werden, sodass Sie sich selbst um nichts kümmern müssen.

Zum anderen können Sie die Steuer auch selbst abführen. Dafür müssen Sie den bereinigten Gewinn einfach auf Ihrer Steuererklärung angeben. Das Finanzamt wird dann alles weitere veranlassen. Einen Freistellungsauftrag müssen Sie in solch einem Fall nicht ausfüllen. Bedenken Sie jedoch, dass die Freigrenze für die Abgeltungssteuer für alle Anlageformen in gesammelter Form gilt und nicht für jede Anlageform einzeln. Sollten Sie unsicher sein, in welcher Höhe die Abgeltungssteuer fällig wird, dann kontaktieren Sie vor dem Ausfüllen der Steuererklärung unsere Steuerberaterhotline.