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Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag und seine Auswirkungen auf die Einkommensteuererklärung

Bei der Erstellung der Steuererklärung gibt es für fast jeden Steuerpflichtigen einige Freibeträge, die seine Steuerlast senken. So auch bei Alleinerziehenden, die es ja sowieso aufgrund der familiären Situation in der Regel schwerer haben über die Runden zu kommen. Hier haben die Finanzbehörden ein Einsehen und gewähren unter bestimmten Umständen den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Diese soll die steuerliche Last mindern und alleinerziehenden Müttern und Vätern das Leben zumindest etwas erleichtern. Die Übertragung des Entlastungsbetrags auf den anderen Elternteil ist, sinnigerweise, nicht möglich.

Wie bereits erwähnt, verschenkt der Staat nicht gerne Geld und daher ist die Gewährung des Entlastungsbetrag an Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört zunächst einmal, das dem Alleinerziehenden auch das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag für das Kind zustehen. Darüber hinaus muss er mit dem Kind verständlicherweise auch in einer Haushaltsgemeinschaft leben und beide müssen dort ihren ersten Wohnsitz haben – sehr sinnvoll, den in einem anderen Fall wäre eine Entlastung des Alleinerziehenden kaum nötig. Damit bei der Steuererklärung der Entlastungsbetrag berücksichtigt wird, darf der oder die Alleinerziehende auch in keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person als dem Kind leben. Nichteheliche Lebensgemeinschaften aber zählen als solche.

Also haben Sie die Wahl: Entweder werden Sie Ihren Lebenspartner in diesem Fall raus, oder Sie verzichten auf den Entlastungsbetrag in der Einkommensteuererklärung. Anders als der vorher gültige Haushaltsfreibetrag, den es bis 2004 gab, wird der Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte und nicht vom Einkommen abgezogen. Und für jeden Monat in dem nicht alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, mindert sich der Betrag um ein Zwölftel. Sie sehen, der Staat verschenkt hier wirklich nichts und macht es den Steuerpflichtigen nicht einfach, den Entlastungsbetrag in der Steuererklärung in Anspruch zu nehmen. Aber nur um bei der Einkommensteuererklärung etwas besser dazustehen, sollte man sich auch nicht unbedingt mutwillig zum Alleinstehenden machen. Denn schließlich bietet der Staat gerade Familien ja so viele Vergünstigungen, dass man eigentlich gar nicht mehr weiß, wohin mit dem ganzen Geld.