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Änderungen 2016

Die wichtigsten Änderungen 2016

Die zwei wichtigsten Änderungen 2016

Der Mai ist zwar noch weit weg aber der Jahreswechsel naht und damit gibt es neue Gesetze und Vorschriften.

Kindergeld

Scheinbar haben beim Kindergeld Leistungsempfänger geschummelt. Denn ab 2016 will der Staat die Empfänger eindeutig identifizieren. Dazu müssen nun die Eltern bzw. die Kindergeldempfänger die Identifikationsnummern der kindergeldberechtigten Kinder sowie die eigene Identifikationsnummer der Familienkasse schriftlich mitteilen. Eine Übersicht welche Familienkasse für Sie zuständig ist finden sie hier.

Kapitalerträge

Auch beim Freistellungsauftrag wird auf die Identifikationsnummer gesetzt. Ab dem 1. Januar 2016 werden die Freistellungsaufträge ungültig, wenn dem Finanzinstitut die Identifikationsnummer nicht vorliegt. In der Regel trifft dies aber nur auf Freistellungsaufträge zu die vor 2011 erteilt wurden. Also prüfen Sie wo Sie Freistellungsaufträge erteilt haben und ob dort Ihre Identifikationsnummer vorliegt. Liegt keiner vor reicht es aus, wenn Sie dem Finanzinstitut Ihr Identifikationsnummer schriftlich mitteilen. Einen neuen Freistellungsauftrag müssen Sie nicht erteilen.

Bei ungültigen Freistellungsaufträgen muss die Bank die Steuern abführen. Im Rahmen einer Steuererklärung erhalte Sie die zuviel bezahlten Steuern wieder zurück.

Die Nummer kann Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilen.