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Gemeinschaftkonto

Für wen sich das Gemeinschaftskonto eignet

Die meisten haben schon einmal den Begriff Gemeinschaftskonto gehört. Für wen eignet sich dieses Konto überhaupt? Was steckt hinter dem Begriff und welche Merkmale kennzeichnen es? Dieser Beitrag klärt auf.

Die wichtigsten Merkmale eines Gemeinschaftskontos

  • Am besten ist das Gemeinschaftskonto für Ehepartner bzw. Lebenspartner mit gemeinsamer Haushaltskasse geeignet.
  • Typischerweise ist das Gemeinschaftskonto ein Oder-Konto. Das bedeutet, dass jeder Kontoinhaber unabhängig vom anderen über das Guthaben verfügen kann.
  • Das Und-Konto wird nur selten genutzt. Ein Und-Konto setzt voraus, dass beide Partner gleichzeitig mit ihrer Unterschrift einen Bankvorgang wie eine Überweisung freigeben. Das ist in der Praxis umständlich und deshalb die Ausnahme.
  • Hat ein Gemeinschaftskonto ein Guthaben, stehen beiden Partnern jeweils 50 % zu.
  • Wird ein Gemeinschaftskonto überzogen, kann die Bank jeden einzelnen Kontoinhaber voll haftbar machen.

In einer Partnerschaft entstehen gemeinsame Ausgaben, sei es für die Lebenshaltungskosten oder die Einkommensteuer bei zusammen veranlagten Ehepartnern. Deshalb empfiehlt sich die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos. Es dient zum Beispiel für die Begleichung von  laufenden Kosten wie Strom, Miete, Sprit oder auch für die Anschaffung von Möbeln oder Lebensmitteln. Ein Gemeinschaftskonto hilft dabei, die Kosten im Auge zu behalten. Beide Partner zahlen einen Betrag darauf ein und können darüber verfügen. Da in der Regel jeder bereits ein eigenes Girokonto hat, empfiehlt sich die Eröffnung eines dritten Kontos als Gemeinschaftskonto.

Die Funktionsweise des Gemeinschaftskontos

Weist das Konto ein Guthaben aus, steht jedem Kontoinhaber die Hälfte zu. Dabei spielt es keine Rolle, wer das Geld eingezahlt hat. Wenn nur einer der beiden Kontoinhaber Geld auf das Gemeinschaftskonto einzahlt, gehört die Hälfte des eingezahlten Guthabens dem anderen Partner. Ausnahme: Die Kontoinhaber vereinbaren etwas anderes. Die Vereinbarung muss rechtlich einwandfrei sein.

Wird der Dispokredit des Gemeinschaftskontos in Anspruch genommen, wird die Bank zum Ausgleich Ihrer Forderungen jedoch auf beide Kontoinhaber zugehen. Allerdings gibt es Sonderregelungen im Falle einer Scheidung oder Trennung. Wenn zum Beispiel ein Partner schnell noch das Gemeinschaftskonto abräumt und stark überzieht, muss er dem Partner sein Geld zurückerstatten, so dass dieser seinen Anteil von 50 % zurückerhält.

Unterschiede Oder-Konto und Und-Konto

Das Oder-Konto ist gängig. Es wird in den allermeisten Partnerschaften benutzt. Der Vorteil ist unstrittig, dass jeder Kontoinhaber ohne Absprache und unabhängig vom anderen Kontoinhaber nicht nur das Guthaben abheben, sondern auch die vereinbarte Kreditlinie ausschöpfen darf. Jeder Kontoinhaber hat eine eigene EC-Karte, manchmal auch eine eigenen Kreditkarte. Ganz wichtig bei einem Oder-Konto ist, dass die Partner einander vertrauen, denn jeder kann grundsätzlich mit dem Geld machen, was er will – und zwar ohne dass der andere einwilligt.

Allerdings hat das Oder-Konto einen Haken. Verstirbt ein Partner, könnten Erben finanzielle Forderungen an den Hinterbliebenen Partner stellen.

Das Und-Konto ist in der Praxis so gut wie nicht vorhanden. Es stellt die absolute Ausnahme dar. Die Crux an diesem Konto ist nämlich, dass die Kontoinhaber immer nur gemeinsam Finanzgeschäfte tätigen können. Bei jeder Überweisung müssen immer beide Partner unterschreiben. Im Alltag ist ein solches Und-Konto deshalb total unpraktisch. Eine gute Option jedoch stellt es für Unternehmen oder Vereine dar, die sich vor Missbrauch schützen wollen. In § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist sogar geregelt, dass der Verein durch die Mehrheit des Vorstands vertreten wird. Soweit die individuelle Satzung eines Vereins nichts anderes regelt, ist deshalb ein Und-Konto zwingende Voraussetzung zur Führung der Vereinsgeschäfte.

Ein weiterer Nachteil, den das Und-Konto mit sich bringt ist, dass beim Versterben eines Kontoinhabers der Hinterbliebene Partner nur gemeinsam mit den rechtmäßigen Erben über das Konto verfügen kann.

Fakt ist, dass nur wenige Banken das Und-Konto anbieten. Das hängt damit zusammen, dass es rein aus Bankensicht einen hohen Aufwand erfordert. Übrigens lässt sich ein Und-Konto jederzeit ändern und in ein Oder-Konto umwandeln. Um das zu erreichen, müssen die Kontoinhaber zur Bank gehen und ein Änderungsantrag stellen.

Fazit:

Das Oder-Konto hat sich bewährt, weil es unkompliziert und alltagstauglich ist. Wer eine Partnerschaft eingeht und gemeinsame Anschaffungen plant sowie im Alltag gemeinsame Ausgaben hat, für den ist das Oder-Konto auch rechtlich gesehen eine gute Lösung.