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Scheidungskosten

Scheidungskosten in der Steuererklärung – wie wirken sie sich aus?

Scheidungskosten in der Steuererklärung – wie wirken sie sich aus?

Für die einen ist eine Scheidung eine Befreiung und Erleichterung, für andere hingegen ein trauriges Ereignis. Wie auch immer man dazu stehen mag, durch eine Ehescheidung können enorme Kosten entstehen. Und können sich über die Einkommensteuererklärung auch auf die Steuerbelastung der Geschiedenen auswirken – und zwar positiv. Denn das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil Ende 2014 entschieden, dass die Kosten einer Scheidung eine Außergewöhnliche Belastung darstellen, oder zumindest ein Teil davon. Denn nur die Prozesskosten, die im Rahmen einer Ehescheidung anfallen, dürfen auch in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Folgekosten sind also nicht steuerlich absetzbar. Vor diesem Urteil wurde lange Jahre lang immer wieder mit den Finanzämtern gestritten, weil sie die Kosten für eine Scheidung in der Einkommensteuererklärung nicht anerkennen wollten. Nun hat sich das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz aber endlich getraut, ein Urteil im Namen des Volkes – oder vielmehr im Namen aller Geschiedenen – zu fällen. Als Begründung gab das Gericht an, dass es sich bei einer Scheidung um einen Prozess mit existenzieller Bedeutung handle, und für diese seien die Kosten nun mal nach geltendem Steuerrecht abzugsfähig. Wie existenziell eine Scheidung für einige Menschen wirklich sein kann, war den Richtern bei dieser Begründung wahrscheinlich nicht einmal klar. Prozesskosten für Scheidungsfolgesachen sind allerdings andererseits nicht abzugsfähig, weil die entsprechenden Verfahren nicht zwingend, sondern nur auf Antrag eines der ehemaligen Ehepartner verhandelt werden. So kann eine Scheidung letztendlich doch für jeden etwas Gutes haben – wenn er sich nicht schon vorher darüber klar war, dann spätestens bei der Anfertigung seiner Steuererklärung.