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Zweitwagen

Die richtige Schadenfreiheitsklasse für den Zweitwagen finden

Ein Zweitwagen ist heutzutage keine Seltenheit mehr und lässt sich in immer mehr Haushalten finden. Damit sich die Kosten für den geliebten fahrbaren Untersatz in Grenzen halten, ist es wichtig, die passende Versicherung zu finden. Hier kommt es vor allen Dingen auf die Schadenfreiheitsklasse an, die darüber entscheidet, ob der Zweitwagen günstig versichert werden kann oder nicht.

 

Was sagt die Schadenfreiheitsklasse aus?

Die Schadenfreiheitsklasse sagt etwas darüber aus, wie lange ein Fahrzeug samt Inhaber unfallfrei auf unseren Straßen unterwegs war. Je mehr Jahre dies sind, umso günstiger die Schadenfreiheitsklasse und umso günstiger die Versicherung. Sollte es dann doch zu einem Unfall kommen und wird die Versicherung in Anspruch genommen, verschlechtert sich die Schadenfreiheitsklasse und die Beiträge erhöhen sich. Ansonsten sinken die Beiträge kontinuierlich.

 

Gut informieren und Geld sparen

Wie man in diesem Artikel nachlesen kann, gibt es einige Punkte, die bei der Auswahl der passenden Versicherung beachtet werden müssen. So ist die Höhe der Prämien nicht nur von der Schadenfreiheitsklasse abhängig, sondern auch von möglichen Rabatten und Nachlässen, die gerne einmal bei einem Zweitwagen angeboten werden. Und dies noch nicht einmal ausschließlich dann, wenn der Erstwagen bei der selben Versicherung versichert wurde. Hier gilt es daher, genau zu vergleichen und unterschiedliche Angebote in Betracht zu ziehen.

Spannend ist auch immer die Frage, wie sich die Versicherungsprämien entwickeln, wenn nur der Versicherungsnehmer den Zweitwagen fährt. In der Regel ist es so, dass dann die Prämien niedriger ausfallen, da die Versicherungen einen permanenten Fahrerwechsel selten für anstrebenswert halten.

Wichtig ist also, wenn bei der Auswahl der Versicherung für den Zweitwagen nicht nur die Schadenfreiheitsklasse genau angegeben wird, sondern auch auf Vergünstigungen und Paketangebote geachtet wird.

Übrigens. Mit Hilfe von einem Vergleichsrechner kann ganz einfach geschaut werden, welches Versicherungsangebot am besten passt. Und dies nicht nur bezüglich der Schadenfreiheitsklasse, sondern auch der zusätzlichen Angebote, die sich rund um eine solche Versicherung finden lassen.

Sterbegeldversicherung

Der Tod und die Steuer – kann die Sterbegeldversicherung steuerlich geltend gemacht werden?

Es gibt einen Fakt in unserem Dasein, der sich nicht verleugnen lässt. Wir alle sterben einmal. Während der Eine ein langes Dasein auf unserer Erde hat, müssen wir uns von Anderen leider schon viel zu früh verabschieden. Dies ist der Kreislauf des Lebens und leider nicht aufzuhalten.

Viele Hinterbliebene sind dann nicht nur voller Trauer, sondern auch geschockt, was eine würdevolle Beerdigung samt Sarg, Urne, Trauerfeier, Blumen, Grabstätte und all die anderen Dinge, die anfallen, kosten kann. Mehrere tausend Euro müssen dafür eingeplant werden. Und nicht selten stehen die Hinterbliebenen dann vor der Frage, wie die Kosten dafür überhaupt aufgebracht werden sollen. Eine Sterbegeldversicherung würde in solchen Fällen wahrscheinlich sehr hilfreich sein.

 

So wirkt sich die Sterbegeldversicherung aus

Mit einer Sterbegeldversicherung ist es möglich, bereits zu Lebzeiten für den Tod vorzusorgen. Die Versicherung wird vom Gesetzgeber wie eine Lebensversicherung eingestuft, die erst nach dem Tod zur Auszahlung kommt.

 

Daher besteht auch die berechtigte Frage: Kann Vorsorge in Sterbegeld steuerlich abgesetzt werden?

Da die Sterbegeldversicherung wie eine Lebensversicherung eingestuft wird, gelten die gleichen steuerlichen Regelungen, wie sie auch bei Lebensversicherungen gelten. Und diese sind leider nicht sonderlich gut.

So können nur all jene Verträge steuerlich abgesetzt werden, die bereits vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Da es wahrscheinlich nicht mehr allzu viele Verträge gibt, die vor diesem Stichtag datiert wurden, dürfte es kaum Versicherungsnehmer geben, die die Beiträge der Sterbegeldversicherung für steuerliche Vorteile nutzen können. Denn oftmals wird die Sterbegeldversicherung nur wenige Jahre vor dem vermuteten Tod abgeschlossen, sodass langfristige Verträge einen Seltenheitswert besitzen.

Jedoch sind die Auszahlungen aus der Sterbegeldversicherung, die nach dem Eintreten des Todes vom Versicherungsnehmer erfolgen, steuerlich begünstigt. So muss bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren nur noch die Hälfte des Erlöses versteuert werden. Und zwar ebenfalls in der Höhe, wie dies bei Lebensversicherungen der Fall ist. Hatte die Police eine kürzere Laufzeit, entfällt die Versteuerung jedoch auf den kompletten Erlös.

Es ist daher sehr schwierig, aus einer Sterbegeldversicherung einen steuerlichen Vorteil zu ziehen. Was viele Menschen auch dazu bewegt, eine solche Versicherung nicht abzuschließen. Zwar bringt sie einen gewissen Schutz, der im Falle des Falles für die Hinterbliebenen einen finanzielle Erleichterung darstellt. Doch eine große Rendite kann damit leider nicht erzielt werden, sodass sich andere Absicherungsformen unter Umständen eher für eine finanzielle Absicherung nach dem Tod empfehlen. Aber dies muss immer individuell und auf die betroffene Person bezogen entschieden werden.