Fristen bei der Steuererklärung
Fristen bei der Steuererklärung
Die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist in Deutschland festgelegten Fristen unterworfen, bis zu denen Sie die Erklärung spätestens einreichen müssen. Die Fristen bei der Steuererklärung richten Sie jedoch danach, ob Sie zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind oder diese freiwillig einreichen. Außerdem spielt auch die Art der Tätigkeit zur Erzielung des Einkommens unter Umständen eine Rolle bei der Festsetzung der Fristen.
Bis wann müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben
Wenn Sie zur jährlichen Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, dann gelten die folgenden Fristen bei der Steuererklärung: Sie müssen die Erklärung bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres abgeben, hier genügt das Datum des Poststempels oder die Übermittlung per ELSTER bis spätestens zu diesem Termin. Lassen Sie Ihre Erklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember. Da Landwirte ein anderes Wirtschaftsjahr haben, gelten für Sie andere Fristen bei der Steuererklärung. Sie dürfen Sie bis zum 30. September einreichen oder, wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, bis zum 31. März des übernächsten Jahres. Wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, dann haben Sie dafür sogar volle vier Jahre Zeit.
Warum Sie die Fristen unbedingt einhalten sollten
Sie sollten die Fristen bei der Steuererklärung tunlichst einhalten, da das Finanzamt bei Nichteinhaltung Strafen erheben kann. Zunächst einmal werden Sie angemahnt und mit einem neuen Termin darum gebeten, die Erklärung abzugeben. Versäumen Sie auch diese Frist, dann schätzt das Finanzamt Ihr Einkommen zu Ihren Ungunsten und es erfolgt ein Bescheid, der auch Verspätungszuschläge in Höhe von 1 Prozent der Steuerschuld pro Monat enthält.
So können Sie die Fristen bei der Steuererklärung verlängern
Stellen Sie fest, dass Ihnen die normalen Fristen bei der Steuererklärung nicht ausreichen, sollten Sie rechtzeitig beim Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Das können Sie sowohl telefonisch machen als auch formlos per Fax oder Brief. Teilen Sie dabei dem Finanzamt Ihre Steuerdaten sowie eine Begründung für die Verlängerung mit und bieten Sie am besten gleich einen neuen Termin an. Diese sollte am besten innerhalb von vier bis acht Wochen nach der eigentlichen Frist liegen. Durch die Beantragung der Verlängerung der Fristen bei der Steuererklärung verschaffen Sie sich etwas mehr Zeit und vermeiden Sanktionen von Seiten des Finanzamtes.