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KOsten Fonds

Kosten und Steuern bei Fonds planen und regulieren

Alle finanziellen Einnahmen, die in unserem schönen Land erzielt werden, müssen in irgend einer Art und Weise versteuert werden. Während sich beim Einkommen der Arbeitgeber um die korrekte Versteuerung kümmert, ist man bei privaten Kapitaleinnahmen wie beispielsweise aus Fondsgeschäften selbst für die Versteuerung und die Abführung der Steuern zuständig.

In der Regel funktioniert dies über die Steuererklärung, die einmal pro Jahr beim Finanzamt einzureichen ist. Doch viele Anleger haben beim Ankauf von einem Fonds die Kosten, die damit anfallen können sowie die Gebühren überhaupt nicht auf dem Zettel. Sie denken lediglich an die Rendite, die möglicherweise erzielt werden kann und im besten Fall recht stattlich ausfällt. Kommt dann das Finanzamt und bittet um seinen Teil, hält sich die Freude in Grenzen und das Erstaunen ist nicht selten groß, wie viel von der eigentlichen Rendite am Ende übrig bleibt. Wohl dem, der im Vorfeld gut geplant hat und seine Überlegungen vor dem Kauf von Fonds auch Richtung Steuern und Kosten gelenkt hatte.

 

Eine gute Planung zahlt sich aus

Wer sich also im Vorfeld genau informiert und alles gut plant, kann am Ende nicht nur auf negative Überraschungen verzichten, sondern sich auch über ein gutes Endresultat freuen. Unter etfs.de ist eine hervorragende Auflistung zu finden, die nicht nur die Steuern in Abhängigkeit zu ihrer Art auflistet, sondern auch genau erläutert, welche verschiedenen Besteuerungsarten es gibt und wie daraus am Ende sogar ein Gewinn gezogen werden kann. Außerdem erfährt man dort, welche Steuern und Kosten im Allgemeinen anfallen und wie sich diese zusammensetzen.

Sehr lesenswert ist zudem der Absatz, der sich mit der Berechnung der Steuern beschäftigt. Außerdem wird eine Auflistung der Pro und Contras bezüglich der Steuern angeboten, die alle Vor- und Nachteile in einer zusammenfassenden Übersicht aufzeigt. Zu guter Letzt gibt es viele Tipps, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann und wie diese, falls bereits erfolgt, wieder rückgängig gemacht werden kann. Wer sich mit diesen wenigen Dingen ein wenig auseinandersetzt, kann am Ende des Tages die erzielten gewinne aus Fondsgeschäften auch wirklich genießen und diese so umfangreich gestalten, wie es das Finanzamt und der Fond am Ende im besten Falle zulässt.

Zweitwagen

Die richtige Schadenfreiheitsklasse für den Zweitwagen finden

Ein Zweitwagen ist heutzutage keine Seltenheit mehr und lässt sich in immer mehr Haushalten finden. Damit sich die Kosten für den geliebten fahrbaren Untersatz in Grenzen halten, ist es wichtig, die passende Versicherung zu finden. Hier kommt es vor allen Dingen auf die Schadenfreiheitsklasse an, die darüber entscheidet, ob der Zweitwagen günstig versichert werden kann oder nicht.

 

Was sagt die Schadenfreiheitsklasse aus?

Die Schadenfreiheitsklasse sagt etwas darüber aus, wie lange ein Fahrzeug samt Inhaber unfallfrei auf unseren Straßen unterwegs war. Je mehr Jahre dies sind, umso günstiger die Schadenfreiheitsklasse und umso günstiger die Versicherung. Sollte es dann doch zu einem Unfall kommen und wird die Versicherung in Anspruch genommen, verschlechtert sich die Schadenfreiheitsklasse und die Beiträge erhöhen sich. Ansonsten sinken die Beiträge kontinuierlich.

 

Gut informieren und Geld sparen

Wie man in diesem Artikel nachlesen kann, gibt es einige Punkte, die bei der Auswahl der passenden Versicherung beachtet werden müssen. So ist die Höhe der Prämien nicht nur von der Schadenfreiheitsklasse abhängig, sondern auch von möglichen Rabatten und Nachlässen, die gerne einmal bei einem Zweitwagen angeboten werden. Und dies noch nicht einmal ausschließlich dann, wenn der Erstwagen bei der selben Versicherung versichert wurde. Hier gilt es daher, genau zu vergleichen und unterschiedliche Angebote in Betracht zu ziehen.

Spannend ist auch immer die Frage, wie sich die Versicherungsprämien entwickeln, wenn nur der Versicherungsnehmer den Zweitwagen fährt. In der Regel ist es so, dass dann die Prämien niedriger ausfallen, da die Versicherungen einen permanenten Fahrerwechsel selten für anstrebenswert halten.

Wichtig ist also, wenn bei der Auswahl der Versicherung für den Zweitwagen nicht nur die Schadenfreiheitsklasse genau angegeben wird, sondern auch auf Vergünstigungen und Paketangebote geachtet wird.

Übrigens. Mit Hilfe von einem Vergleichsrechner kann ganz einfach geschaut werden, welches Versicherungsangebot am besten passt. Und dies nicht nur bezüglich der Schadenfreiheitsklasse, sondern auch der zusätzlichen Angebote, die sich rund um eine solche Versicherung finden lassen.

Sterbegeldversicherung

Der Tod und die Steuer – kann die Sterbegeldversicherung steuerlich geltend gemacht werden?

Es gibt einen Fakt in unserem Dasein, der sich nicht verleugnen lässt. Wir alle sterben einmal. Während der Eine ein langes Dasein auf unserer Erde hat, müssen wir uns von Anderen leider schon viel zu früh verabschieden. Dies ist der Kreislauf des Lebens und leider nicht aufzuhalten.

Viele Hinterbliebene sind dann nicht nur voller Trauer, sondern auch geschockt, was eine würdevolle Beerdigung samt Sarg, Urne, Trauerfeier, Blumen, Grabstätte und all die anderen Dinge, die anfallen, kosten kann. Mehrere tausend Euro müssen dafür eingeplant werden. Und nicht selten stehen die Hinterbliebenen dann vor der Frage, wie die Kosten dafür überhaupt aufgebracht werden sollen. Eine Sterbegeldversicherung würde in solchen Fällen wahrscheinlich sehr hilfreich sein.

 

So wirkt sich die Sterbegeldversicherung aus

Mit einer Sterbegeldversicherung ist es möglich, bereits zu Lebzeiten für den Tod vorzusorgen. Die Versicherung wird vom Gesetzgeber wie eine Lebensversicherung eingestuft, die erst nach dem Tod zur Auszahlung kommt.

 

Daher besteht auch die berechtigte Frage: Kann Vorsorge in Sterbegeld steuerlich abgesetzt werden?

Da die Sterbegeldversicherung wie eine Lebensversicherung eingestuft wird, gelten die gleichen steuerlichen Regelungen, wie sie auch bei Lebensversicherungen gelten. Und diese sind leider nicht sonderlich gut.

So können nur all jene Verträge steuerlich abgesetzt werden, die bereits vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Da es wahrscheinlich nicht mehr allzu viele Verträge gibt, die vor diesem Stichtag datiert wurden, dürfte es kaum Versicherungsnehmer geben, die die Beiträge der Sterbegeldversicherung für steuerliche Vorteile nutzen können. Denn oftmals wird die Sterbegeldversicherung nur wenige Jahre vor dem vermuteten Tod abgeschlossen, sodass langfristige Verträge einen Seltenheitswert besitzen.

Jedoch sind die Auszahlungen aus der Sterbegeldversicherung, die nach dem Eintreten des Todes vom Versicherungsnehmer erfolgen, steuerlich begünstigt. So muss bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren nur noch die Hälfte des Erlöses versteuert werden. Und zwar ebenfalls in der Höhe, wie dies bei Lebensversicherungen der Fall ist. Hatte die Police eine kürzere Laufzeit, entfällt die Versteuerung jedoch auf den kompletten Erlös.

Es ist daher sehr schwierig, aus einer Sterbegeldversicherung einen steuerlichen Vorteil zu ziehen. Was viele Menschen auch dazu bewegt, eine solche Versicherung nicht abzuschließen. Zwar bringt sie einen gewissen Schutz, der im Falle des Falles für die Hinterbliebenen einen finanzielle Erleichterung darstellt. Doch eine große Rendite kann damit leider nicht erzielt werden, sodass sich andere Absicherungsformen unter Umständen eher für eine finanzielle Absicherung nach dem Tod empfehlen. Aber dies muss immer individuell und auf die betroffene Person bezogen entschieden werden.

Devisenhandel

Gewinne aus dem Devisenhandel versteuern

 

Viele Verbraucher sind mit der Zinssituation im Bereich der Versicherungen und Spareinlagen schon lange nicht mehr zufrieden. Zinsen auf Guthaben oder fest angelegte Spareinlagen werden kaum noch gewährt. Hinzu kommt, dass kapitalbildende Versicherungen ebenfalls kaum noch eine Rendite abwerfen. Und gibt es diese doch in akzeptabler Höhe, dann kommt das Finanzamt und verlangt eine Steuer. Wohin also mit dem Geld, dass gewinnbringend vermehrt werden soll?

 

Der Devisenhandel bietet viele Möglichkeiten

Der Devisenhandel war bis vor einigen Jahren noch fest in der Hand von Großanlegern, Banken und all jenen Menschen, die durch ihren Beruf darauf Zugriff haben konnten. Inzwischen hat sich dies maßgeblich geändert und auch der Kleinanleger kann ganz im Stillen und vom heimischen Sofa aus am Devisenhandel teilnehmen. Grund hierfür sind Broker, die jedem Anleger den Zutritt zum lukrativen Handel gewähren.

Dabei zählt der Devisenhandel wie auch der Aktienhandel oder der Handel mit Binären Optionen zu den Spekulationsgeschäften, bei denen entweder ein herber Verlust oder auch ein attraktiver Gewinn wartet. Wer sich mit dem Thema Devisenhandel beschäftigt und den Handel auf sicheren Beinen aufbaut, kann am Ende des Jahres vielleicht auf eine ordentlichen Rendite hoffen. Für alle Anderen gilt, die Chancen und Risiken noch einmal genau abzuwägen und zu überlegen, ob der Devisenhandel der richtige Weg ist.

 

Gewinne müssen versteuert werden

Leider freut sich nicht nur der Anleger, wenn die gewinne am Jahresende die Investitionen deutlich übersteigen. Auch der Staat, der in diesem Fall vom Finanzamt vertreten wird, freut sich immer sehr, wenn seine Bürger erfolgreiche Geschäftsjahre verzeichnen können. Beim Devisenhandel bedeutet dies, dass eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auf den bereinigten Gewinn fällig wird.

Unter www.aktiendepot.com lässt sich diesbezüglich sehr genau nachlesen, worauf es bei der Versteuerung genau ankommt und wie man sich als Anleger vor unnötigen Steuerzahlungen schützen kann.

So erfährt man, dass die Steuern nur auf den bereinigten Gewinn gezahlt werden müssen. Das bedeutet, dass nicht nur der Steuerfreibetrag vom Gewinn abgezogen werden kann, sondern auch alle Ausgaben, Gebühren und sonstige Investitionen, die rund um den Devisenhandel getätigt wurden. Wer hier gut rechnet und das Jahr über immer alles fein säuberlich aufschreibt, kann diesen Fleiß am Jahresende in bare Münze umwandeln.

Außerdem erfährt man, dass nicht nur die Abgeltungssteuer zu zahlen ist. Auch der Solidaritätszuschlag wird auf Gewinne aus Kapitalgeschäften erhoben. Ebenso die Kirchensteuer, die jedoch nur dann zu zahlen ist, wenn man Mitglieder in der Kirche ist.

All diese Fakten zeigen auf, dass es zwar schön ist, wenn man mit dem Devisenhandel Gewinne erzielt, die lohnenswert erscheinen. Doch durch die steuerlichen Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, kann die Freude am Gewinn auch schnell wieder geschmälert werden.

Fonds Dividende

Dividenden bei Fonds richtig einschätzen

Waren vor einigen Jahren die Aktien noch die Anlageform, die über allen anderen Anlageformen stand, ist dies heutzutage schon lange nicht mehr so. Viele Anleger orientieren sich neu, werden mutiger und investieren nicht mehr ausschließlich in Aktien. Vielmehr sind es solch Alternativen wie Fonds sehr beliebt.

In Fonds wie beispielsweise den Dividendenfonds sind Aktien verschiedener Unternehmen zusammengefasst. Bei den Dividendenfonds sind es Unternehmen, die eine nachweislich hohe Dividende haben. Als Anleger und Händler hat man dann die Möglichkeit, solche Fonds zu kaufen. Dabei kauft man nicht den kompletten Fond, sondern nur immer gewisse Anteile davon. Die Fonds werden werden entweder als aktiv gemanagte Fonds angeboten oder als Dividenden ETF.

 

Die Qual der Wahl

Als Anleger hat man daher die Wahl zwischen zwei verschiedenen Fondsarten. Welche die passendere Anlagemöglichkeit ist, kann unter anderem ein Vergleich aufzeigen. In diesem Dividenden ETF Vergleich wird beispielsweise sehr genau aufgezeigt, welche Dividenden erzielt werden können und welche Gebühren und Kosten damit verbunden sind. Schnell zeigt sich, dass Dividende ETF mit recht geringen gebühren verbunden ist, was die Anleger durchaus freuen sollte und diese Anlageform besonders attraktiv macht.

Doch damit noch nicht genug. Denn die Vorteile der Dividenden ETF sind damit noch lange nicht vollständig aufgezählt. Von Vorteil erweist sich unter anderem auch die Tatsache, dass kein Ausgabenaufschlag erhoben wird und für das Management, wie es beispielsweise bei einem aktiv gemanagten Fonds vorhanden ist, keine Vergütung anfällt. Zudem können Dividenden ETF´s bequem über die Börse gekauft werden, was den Vorteil mit sich bringt, dass man keinen Bankberater oder einen anderen Vermittler zwischen sich und dem Fonds hat. Dies würde nämlich auch nur unnötig Geld kosten, was am Ende de möglichen Gewinn schmälert.

 

Und wie sieht es mit den aktiv gemanagten Fonds aus?

Aktiv gemanagte Fonds mögen auf den ersten Blick sicherer sein. Schließlich gibt es eine fachkundige Person, die die Fonds überwacht und gegebenenfalls eingreifen kann. Jedoch muss bedacht werden, dass diese „Überwachung“ Geld kostet. Und dieses Geld zahlen die Anleger in Form von Gebühren. Außerdem versprechen solche gemanagten Fonds eine weniger hohe Rendite, was schlicht und ergreifend daran liegt, dass sie auch ein geringeres Risiko in sich bergen. Wer also Sicherheit sucht, muss mit einer kleineren Rendite leben können und sollte nur Fonds wählen, die betreut werden. Wer hingegen eine satte Rendite sucht und dabei nicht das Risiko scheut, der kann mit Dividenden ETF die richtige Anlageform gefunden haben.

Finanzgeschäfte

Gewinne und Verluste bei Finanzgeschäften in der Steuererklärung richtig erfassen

Im Leben ist nichts umsonst. Dies spüren wir besonders dann, wenn die Steuererklärung für das zurückliegende Jahr verfasst werden muss. Überall will der Fiskus mitverdienen und hält seine Hände auch gerne dann auf, wenn es um Einnahmen aus Finanzgeschäften geht. Dabei denken viele Anleger zu Beginn ihrer Aktivitäten überhaupt nicht daran, dass der Staat an Gewinnen, die beispielsweise beim Aktienhandel oder beim Festgeld erzielt werden, gerne einen ordentlichen Teil davon abhaben möchte. Das große Erwachen kommt erst dann, wenn die Steuererklärung ausgefüllt werden muss oder wenn die Bank den Steuerfreibetrag bestätigt haben möchte.

Wenn der erste Schock dann überwunden ist, geht es darum, genau zu analysieren, was überhaupt beim Fiskus angegeben werden muss und was nicht. Viele denken, dass lediglich die Gewinne interessant sind. Aber das stimmt nicht. Auch die Verluste und Kosten, die bei der Erwirtschaftung der Gewinne entstanden sind, sollten nicht ignoriert und immer mit angegeben werden. Sie werden nämlich gegen die Gewinne aufgerechnet und von diesen abgezogen. Und lediglich der Gewinn, der nach Abzug des Steuerfreibetrages, der Verluste sowie der Kosten übrig bleibt, muss dann auch versichert werden.

 

Die richtige Anlage für Finanzgeschäfte

Im Prinzip ist es so, dass Gewinne aus Finanzgeschäften nur dann in der Steuererklärung angegeben werden müssen, wenn diese im bereinigten Zustand über dem Steuerfreibetrag liegen. In solch einem Fall muss die Anlage „KAP“ ausgefüllt werden.

Liegen die Gewinne über dem Steuerfreibetrag oder wurde im Vorfeld kein Antrag für die Freibeträge gestellt, muss die Anlage „KAP“ ausgefüllt werden, damit das Finanzamt die Steuern korrekt berechnen kann. Der Eintrag erfolgt in den Zeilen 7 bis 11.

Und auch dann, wenn mehr Verluste als Gewinne eingefahren wurden, kann es lohnen, diese Anlage genauestens auszufüllen. Denn so ist es unter Umständen möglich, an anderer Stelle Steuern zu sparen. Sollte zudem der Verdacht bestehen, dass die Bank zu viele Steuern abgeführt hat, kann durch die Steuererklärung ebenfalls ein Ausgleich erzielt werden. Generell ist es also immer ratsam, die Anlage „KAP“ auszufüllen, da diese eigentlich nur Vorteile mit sich bringt.

Und wer nun denkt, dass er seine Gewinne am Fiskus eventuell vorbeischmuggeln kann und durch eine fehlende Angabe in der Steuererklärung immer auf der sicheren Seite ist, dem sei gesagt, dass solche Schummeleien immer auffliegen. Und dann müssen nicht nur die fälligen Steuern rückwirkend abgeführt werden, sondern es winkt auch ein Steuerverfahren, welches eine saftige finanzielle Strafe mit sich bringen wird. Schummeln lohnt daher nicht, da das Finanzamt immer am längeren Hebel sitzt.

Übrigens: Unter qomparo lassen sich all diese Fakten und Zusammenhänge noch einmal sehr ausführlich nachlesen. Der Artikel ist durchaus interessant und informativ geschrieben, sodass ein Klick auf den Link auf jeden Fall lohnt.

Datensicherheit

Fünf hilfreiche Tipps für die Sicherung eigener Daten

Verbraucherdaten lagern in Sammelstellen weltweit

Datenerfassung geschieht fast zu jeder erdenklichen Gelegenheit. Ob beim Kauf eines Schnäppchens im Internet, beim Eröffnen eines Bankkontos, der Unterschrift auf einem Mietvertrag oder der Annahme eines Arbeitsvertrages: Unzählige Stellen speichern die Daten von Kunden, Käufern oder Angestellten.


Der gläserne Internet-User durch umfassende Datenaufzeichnung

Die Sammelwut hinsichtlich persönlicher oder geschäftlicher Informationen zieht sich durch alle Lebensbereiche. Selbst wer sich im Internet nur informieren will oder einem Verein zur sportlichen Aktivität beitreten möchte, muss seine Adressdaten und mitunter andere Angaben bereithalten. Wer um die Sicherheit seiner Daten bangt, bleibt in der heutigen schnelllebigen Gesellschaft schon mal außen vor. Welche Gefahren in dieser Hinsicht lauern und wie sich der durchschnittliche Internet-User schützen kann, zeigt dieser Beitrag.

Sichere Übermittlung sensibler Daten

Selbst wenn der Bürger es wollte, er kommt zu bestimmten Anlässen nicht umhin, bestimmte Daten, auch persönlicher Natur, online zu übersenden. Die neue elektronische Lohnsteuerkarte trägt beispielsweise Sorge dafür, dass Arbeitnehmer ihre Lohnsteuererklärungen direkt am Computer berechnen und per ELSTER-System sofort dem zuständigen Finanzamt zustellen. Wichtig ist, dass bei der  elektronischen Datenübermittlung Serviceleistungen mit Blick auf die Datensicherheit genutzt werden. Gerade Informationen über Einkommen und Ausgaben möchten Menschen nicht mit der ganzen virtuellen Welt teilen. Viele Bürger fürchten den Missbrauch von privaten Informationen, sogar der Bundestag hat sich dessen schon intensiv angenommen.

Einen großen Schreck bekommt zudem, wer bei einer Bank einen Kredit beantragt, der nach einer üblichen Schufa-Abfrage abgelehnt wird. Die Schufa sammelt als Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung Daten, die eine zeitgemäße und vollständige Aussage über die Kreditwürdigkeit eines jeden ermöglichen. Da die Schufa die von ihren Vertragspartnern zugestellten Datensätze nicht recherchiert oder kontrolliert, sind Falscheintragungen durchaus denkbar. Jeder Mensch sollte in gewissen Abständen eine Selbstauskunft bei der Schufa beantragen, um vor unerfreulichen Situationen gefeit zu sein. Wer eine negative Schufa-Bewertung hat, dem bietet sich trotzdem die Möglichkeit, von seriösen Geldgebern einen Kredit zu vernünftigen Rahmenbedingungen zu erhalten. Es gibt einige vertrauenswürdige Anbieter, die einen Kredit ohne Schufa-Prüfung vermitteln können.

Wiederum online existieren Webseiten, die Privatkredite und Crowdfundings für Geschäftsideen vermitteln. Wie geschützt die Daten sind, die Personen aktiv senden oder notwendigerweise ausfüllen, ist teilweise nicht feststellbar. Als sicher gelten Online-Bezahldienste wie PayPal und andere Online-Banking-Tools. Ebenso sollen die ELSTER-Programme der Finanzämter zuverlässig sein. Eine einhundertprozentige Garantie für vollständige Datensicherheit gibt es jedoch zu keiner Zeit. Manipulationen und Verluste sind stets möglich.


Im WWW lauern zahllose Gefahrenquellen

 

Fünf hilfreiche Tipps für die Sicherung eigener Daten

  1. Sichere Netzwerkverbindung
    Wer zuhause im Internet surft und Wireless LAN nutzt, sollte dieses gut verschlüsselt. Für den Abruf von E-Mails in einem Internetcafé sollten User eine sichere SSL-Verbindung gebrauchen. Eine Software-Firewall und ein Antivirus-Programm gelten als Grundvoraussetzungen für das Websurfen. Weitere Informationen zur Sicherheit beim Surfen im Internet liefert das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik.
  1. Angabe personenbezogener Informationen
    Vorteilhaft ist es, wirklich nur die Angaben im Internet zu machen, die zwingend benötigt werden. Für viele Webseiten sind Telefonnummern oder Geburtstage nicht relevant. Falls eine Seite für eine Registrierung viele Details fordert, sollten Nutzer überdenken, ob die Anmeldung wirklich so wichtig ist oder ob es Alternativen gibt.
  1. Login und Eingabe von privaten Daten
    Um komfortabel vom Schreibtisch aus Bankgeschäfte zu erledigen, müssen Online-User sich über eine sichere Verbindung anmelden. Hilfreich ist es, verschiedene Passwörter zu nutzen. Wo immer es geht, sollten Anwender einen Login vermeiden. Viele Geschäfte können Kunden auf Rechnung abwickeln. Diese Methode ist kontinuierlich sicherer, als im Netz seine Kontodaten oder Kreditkartendetails preis zu geben.
  2. Ausloggen und den Webverlauf löschen
    Nach dem Besuch einer Webseite mit Login sollte sich jeder Nutzer korrekt ausloggen. Es ist ungünstig, eine Seite nur zu verlassen ohne den Log-out vollführt zu haben. Dieses Prozedere ist besonders empfehlenswert, wenn Bürger einen Arbeitsrechner oder einen öffentlichen Zugangspunkt benutzen. Den Cache und Browserverlauf sollten Internetbesucher ebenso nach jedem Gebrauch löschen.
  1. Aufmerksames Öffnen von E-Mails
    Einen Brief ohne Absender, der womöglich noch vibriert oder auffällig riecht, würde niemand leichtfertig öffnen. Genauso intelligent sollten E-Mail-Empfänger reagieren: Ist der Absender unbekannt oder scheint eine Anlage verdächtig, sollte die Nachricht ungeöffnet gelöscht werden. Mailprogramme können meist recht simpel derart konfiguriert werden, dass sie kritische Mailings filtern.

 

 

Bild 3: commons.wikimedia.org © Künstler999 (CC BY 3.0)

Gold-Blog

Wo müssen Sie Gold bei der Steuererklärung angeben?

Gold ist eine beliebte und in unsicheren Zeiten vor allem eine verlässliche Möglichkeit der Geldanlage. Möchten Sie in physisches Gold investieren, können sie dies durch den Ankauf von Barren oder Münzen tun.  Alternativ können Sie aber auch Wertpapiere erwerben, die auf Gold basieren. Zwar ist eine Goldanlage unabhängig von Währungsschwankungen und bereitet auch steuerlich keine größeren Probleme und Aufwendungen, trotzdem werden Sie sich bei der nächsten Steuererklärung sicher fragen, ob und an welcher Stelle Sie Ihren Goldbesitz angeben müssen. Lesen Sie hier, was Sie steuerlich berücksichtigen müssen.

 

Gilt für Edelmetalle die gesetzliche Mehrwertsteuer?

Wenn Sie physisches Gold erwerben, müssen Sie dafür in der Regel keine Mehrwertsteuer zahlen. Das hängt jedoch auch von einigen Bedingungen ab: Für Goldbarren gilt, dass sie eine Reinheit von mindestens 995 Tausendstel aufweisen müssen. Noch strenger wird das sogar bei Goldmünzen gehandhabt, denn Sie müssen einen Goldgehalt von mindestens 900 Tausendstel besitzen, nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein und in ihrem Herkunftsland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten beziehungsweise früher als solches gegolten haben. Außerdem müssen sie zu einem Preis verkauft werden, der den Marktwert des Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt. Im Onlineshop von feingoldhandel.de finden Sie Goldmünzen, die unter diese Kategorie fallen, wie zum Beispiel Krügerrand oder Maple Leaf.

Das müssen Sie im Hinblick auf die Einkommenssteuer beachten

Eine Edelmetall- oder spezielle Goldsteuer wird hierzulande ebenfalls nicht erhoben. Da Goldbarren und -münzen keine Dividenden abwerfen, fällt für sie auch keine Einkommenssteuer an. Aus diesem Grund können Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung auch keine Werbungskosten für Ihre Anlage geltend machen. Steuerlich wird es für Sie erst interessant, wenn Sie Gold verkaufen wollen. Möchten Sie Gewinne aus sogenannten Veräußerungsgeschäften mit Edelmetallen erzielen, kommt es darauf an, wie lange das Gold zuvor in Ihrem war. Gewinne, die Sie mit dem Verkauf von Goldbarren oder –münzen erzielen, sind dann steuerfrei, wenn sich das Edelmetall mehr als ein Jahr in Ihrem Besitz befand. In diesem Fall müssen Sie in der Steuererklärung nichts davon erwähnen und eine Umsatzsteuer wird ebenfalls nicht erhoben.

Verkaufen Sie Ihre Goldanlage jedoch innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Erwerb, müssen Sie die daraus erzielten Gewinne ab einer Höhe von 600 Euro versteuern und den Gewinn in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Wer dabei auf Nummer sicher gehen möchte, sucht sich am besten professionelle Hilfe, zum Beispiel hier. Bei Überschreiten der Grenze müssen Sie anschließend die gesamte Summe versteuern und nicht nur den die Freigrenze übersteigenden Betrag. Die Erträge werden dann mit Ihrem Grenzsteuersatz besteuert. Genauso müssen Sie auch Veräußerungsgewinne versteuern, die Sie aus dem Verkauf von Gold-Wertpapieren machen. Sie unterliegen der Abgeltungssteuer. Das ist unabhängig von der Haltedauer, da sie steuerlich wie beispielsweise Aktien oder Fonds behandelt werden.

Fazit

Für langfristig orientierte Anleger ist es vorteilhafter, in Goldbarren oder -münzen zu investieren als in Gold-Wertpapiere. Im Gegensatz zum Kauf von echtem, physischem Gold, eignen sich Wertpapiere eher zur kurzfristigen Wette auf den Goldpreis. Darüber hinaus empfiehlt sich die Anlage in physisches Gold auch aus dem Grund der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung. Andere Regelungen ergeben sich außerdem auch wiederum für Edelmetalle wie Silber oder Platin sowie für Sammlermünzen. Beim Kauf von Silbermünzen oder -barren fällt grundsätzlich die volle Mehrwertsteuer, in Sonderfällen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz an.

Steuerberater

Wichtige Fristen bei Steuererklärungen und -zahlungen

Schon bei den Fristen zur Steuererklärung zeigen sich die Vorteile, die die Zusammenarbeit mit ein Steuerberater mit sich bringt. Darüber hinaus sinkt der Arbeitsaufwand dank des Steuerberaters drastisch, sodass sich die Kosten schon nach kurzer Zeit lohnen

Gleiche Fristen für alle, doch Selbständige stehen im Fokus

Bei allen Steuertipps sollte stets klar sein, dass sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und Unternehmer dieselben bekannten Fristen gelten. Die Steuererklärung muss bis zum 30. April des folgenden Jahres eingereicht werden, ist ein Steuerberater engagiert, so verlängert sich diese Frist bis Ende des Jahres. In Sonderfällen ist eine weitere Verlängerung bis zum 28. Februar des Nachfolgejahres möglich, doch dafür müssen gewichtige, glaubhafte Gründe vorliegen.

Dennoch sind Selbständige aus Sicht des Finanzamts ein besonderer Fall. Sie müssen erst nach Abgabe der Steuererklärung Steuern zahlen und gerade deswegen kann es sehr nützlich sein, einen Steuerberater zu beauftragen. Die Frist wird dadurch um ganze acht Monate verlängert; ein langer Zeitraum, in dem eventuell angesparte Beträge gutes Geld durch Zinsen einbringen können.

Grundsätzlich sollten Selbstständige die Fristen sehr genau einhalten, denn gerade weil sie bis zur Steuererklärung keine Steuern zahlen, legt das Finanzamt Wert darauf, möglichst schnell den Steuerbetrag zu ermitteln. Nach Einreichung der Steuererklärung dauert es in der Regel einige Wochen, bis der Steuerbescheid eingeht. Ist dies geschehen, bleiben etwa zwei Monate, um den geforderten Betrag zu zahlen. Dieser Aufforderung sollte man unbedingt nachkommen, da Verspätungen mit Zuschlägen, Verzugszinsen und Mahngebühren geahndet werden. Diese summieren sich schnell auf und führen zu einer erhöhten, unnötigen Steuerlast. Tipp deswegen: Wenn gerade nicht die Liquidität vorhanden ist, um Steuern zu zahlen, so lohnt es sich, einen günstigen Kredit aufzunehmen. Mit diesem werden Folgekosten vermieden, noch schwerere Maßnahmen wie Vollstreckungsankündigungen sind ebenfalls ausgeschlossen.

Steuerberater sorgt für längere Fristen und übernimmt Schriftverkehr

Alleine aus diesen Gründen ist die Beratung durch einen Steuerberater in den allermeisten Fällen sinnvoll. Nicht nur, dass der Steuerberater über die nötige Kompetenz verfügt, um den Steuerbetrag so gut wie möglich zu drücken (siehe Steuervorteile), übernimmt er auch viele administrative Aufgaben wie die Kommunikation mit dem Finanzamt. Nach Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht beim Finanzamt läuft der gesamte Schriftverkehr nur noch über den Steuerberater; eine willkommene Erleichterung, durch die der Kopf frei für das eigentliche Geschäft bleibt. Außerdem kümmert sich der Steuerberater bei Selbstständigen auch um die Umsatzsteuer – diese ist beinahe noch wichtiger als die Einkommensteuer, da es dort keinen Spielraum gibt.

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Änderungen 2016

Steuerliche Behandlung von binären Optionen und CFDs

Steuerliche Behandlung von binären Optionen und CFDs

In den letzten Jahren haben sich viele Anleger vom Wertpapierhandel abgewandt. Angesichts der Turbulenzen im Zuge der Finanzkrise 2007/2008 liegt dieser Verdacht zwar nahe, allerdings scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein. Sinkende Zinsgewinne bei den klassischen Sparanlagen treiben immer mehr Anleger an die Börse. Damit wachsen nicht nur die Märkte der klassischen Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen. Seit einigen Jahren legen neue Anlagevehikel – wie binäre Optionen oder CFDs (Differenzkontrakte) – auf der Beliebtheitsskala zu.

Ein Aspekt, der sich anhand von Zahlen nachweisen lässt. Untersuchungen im Auftrag des Contracts for Difference Verband haben für die Monate Januar bis März 2015 ein Handelsvolumen von mehr als 466 Milliarden Euro gezeigt. Zum Vergleich: In der gleichen Untersuchung wird das Handelsvolumen für den Vergleichszeitraum Q1-2012 mit knapp 250 Milliarden Euro angegeben. Die neuen Handelsinstrumente legen auf der Beliebtheitsskala zu. Wie sieht aber die Frage der Besteuerung aus? Betrachtet man die CFDs und binären Optionen, tauchen hier ganz unterschiedliche Probleme auf.

 

Auch die Renditen aus binären Optionen und CFDs müssen versteuert werden. Sie unterliegen der Abgeltungssteuer, die von heimischen Brokern direkt an den Fiskus abgeführt wird.

 

Wie müssen Anleger die Gewinne aus diesen Anlageformen versteuern?

Prinzipiell gilt in Deutschland, dass neben Einkommen aus selbständiger und unselbstständiger Tätigkeit auch Einkünfte aus Kapitalerträgen zu versteuern sind. Für die CFDs ist relativ klar, dass die hiermit erwirtschafteten Erträge unter die Kapitalertragssteuer fallen. Und auch bei den binären Optionen ist die Einstellung in Termingeschäfte nach dem EStG (Einkommenssteuergesetz) anzunehmen.

Die Folge: Der Anleger muss seine Erträge, die er mit beiden Anlageformen erzielt, versteuern. Allerdings können sich je nach Broker ganz unterschiedliche Konstellationen und Vorgehensweisen ergeben. Hintergrund: In Deutschland hat bis 2009 eine stark diversifizierte Steuergesetzgebung zum Thema Kapitalertrag existiert. Inzwischen greift hier in aller Regel nur noch eine Steuer – die Abgeltungssteuer. Diese wird heute pauschal auf die Kapitaleinkünfte erhoben in einer Höhe von 25 Prozent. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Wo liegen jetzt die Besonderheiten für den Handel mit Differenzkontrakten und den binären Optionen? Ausschlaggebend ist die Frage, wo der Broker seinen Sitz hat.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Kapitalerträge sind zu versteuern
  • pauschal wird Abgeltungssteuer erhoben
  • hinzu kommen Soli und eventuell Kirchensteuer

 

Führt der Broker die Steuern auf Gewinne automatisch ab?

Die in Deutschland seit Januar 2009 geltende Gesetzgebung zum Thema der Besteuerung von Kapitalerträgen sieht die Abgeltungssteuer als Quellensteuer vor. Damit muss der Anleger die Erträge nicht mehr selbst gegenüber dem Finanzamt erklären, die Bank bzw. der Broker behalten den Steuerbetrag einfach ein und führen die Steuersumme an den Fiskus ab. Diese Tatsache greift natürlich auch bei den CFDs sowie beim Handel mit binären Optionen.

Aber: Eine Auskunfts- und Durchführungspflicht nach der deutschen Steuergesetzgebung reicht nur bis zu den Grenzen der Bundesrepublik. Lediglich Institute, die ihren Sitz in Deutschland haben, arbeiten die steuerliche Behandlung der erwirtschafteten Erträge nach diesem Prinzip ab.

Lohnt es sich also, einfach zu Brokern ins Ausland zu gehen? Diese Frage wird sich jeder Anleger stellen. Vorab sollte man aber alle Möglichkeiten im Inland ausschöpfen. Dazu gehört die Arbeit mit Freistellungsaufträgen. Letztere basieren auf dem Sparerpauschbetrag, der bei:

  • 801 Euro (Alleinstehende)
  • 602 Euro (Zusammenveranlagung)

liegt.

Wichtig: Es wird letztlich nur der Betrag nicht an den Fiskus weitergegeben, den der Anleger auch tatsächlich im Freistellungsauftrag angibt. Ab 1. Januar 2016 müssen Freistellungsaufträge zudem immer mit der jeweiligen Steuer-ID versehen werden, um ihre Gültigkeit zu behalten.

Was ist mit im Ausland ansässigen Brokern?

Im Zusammenhang mit den Erträgen aus Kapitalanlagen wird immer gern darauf verwiesen, dass man mit der Geldanlage im Ausland die Steuerzahlung verkürzen kann. Diese Aussage ist schlicht falsch, da mehrere Aspekte unberücksichtigt bleiben.

Auch in anderen Ländern werden Gewinne aus CFDs und Co. besteuert. Das System der deutschen Abgeltungssteuer ist kein Einzelfall. Inzwischen haben viele Länder ganz ähnliche Methoden entwickelt, um den Anleger zur Kasse zu bitten. In der Höhe mit Deutschland vergleichbar sind beispielsweise:

  • Irland
  • Italien
  • Österreich

Deutlich höhere Steuern fallen in der Schweiz oder in Dänemark an. Selbst wenn sich ein Broker für die Einrichtung des Unternehmenssitzes Standorte mit relativ moderaten Steuergesetzen aussucht – um die Besteuerung der Kapitalerträge kommt man nicht herum.

Der Grund: Sobald die Gewinne aus dem Handel mit binären Optionen oder CFDs auf ein Bankkonto in Deutschland ausgezahlt werden, sie also dem Anleger zufließen, sind diese gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Die Banken ziehen die Steuern hier allerdings nicht mehr automatisch ein. Der Steuerpflichtige muss seiner Erklärungspflicht selbst nachkommen. Wo dies unterlassen wird, steht letztlich eine Tatsache im Raum – die Steuerhinterziehung. Und welche Folgen dies haben kann, hat sich in den letzten Jahren recht eindrucksvoll gezeigt.

Tipp: Wer wissen möchte, wo ein Broker seinen Sitz hat, kann dies beispielsweise auf Broker-Bewertungen.de erfahren. Dort lassen sich nicht nur CFD-Broker oder Broker für binäre Optionen, sondern auch zahlreiche andere Anbieter von Depots unter die Lupe nehmen.

 

CFDs und auch binäre Optionen versprechen bei hohem Risiko sehr hohe Renditen. Doch auch das hohe Risiko sorgt nicht dafür, dass keine Steuern auf die Erträge gezahlt werden müssen.

 

Fazit: CFDs und binäre Optionen – Steuern müssen sein

In den vergangenen Jahren haben sich Anleger immer neue Finanzprodukte gesucht, um Erträge aus den Kapitalanlagen zu erwirtschaften. Binäre Optionen und CFDs – also Differenzkontrakte – gehören zu diesen Produkten. Wer damit einen Gewinn erwirtschaftet, muss letztlich auch an einen Aspekt denken – die Steuern. In Deutschland greift die Abgeltungssteuer. Anleger, deren Broker in Deutschland sitzen, müssen sich um den Einzug der Steuer eigentlich keine Gedanken machen. Als Quellensteuer wird die Abgeltungssteuer vom Broker direkt eingezogen. Anders sieht die Situation bei Einkünften im Ausland aus. Hier muss der Anleger selbst tätig werden und entsprechende Einkünfte in der Steuererklärung beim Fiskus anmelden. Dies ist spätestens dann geboten, wenn der Anleger die Rendite auf sein Konto einzahlt und damit Ausgaben tätigen möchte. Wer diese Aspekte beherzigt, macht auch bei einem Broker mit Sitz im Ausland keine Fehler.

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KOsten Fonds

Kosten und Steuern bei Fonds planen und regulieren

Alle finanziellen Einnahmen, die in unserem schönen Land erzielt werden, müssen in irgend einer Art und Weise versteuert werden. Während sich beim Einkommen der Arbeitgeber um die korrekte Versteuerung kümmert, ist man bei privaten Kapitaleinnahmen wie beispielsweise aus Fondsgeschäften selbst für die Versteuerung und die Abführung der Steuern zuständig.

In der Regel funktioniert dies über die Steuererklärung, die einmal pro Jahr beim Finanzamt einzureichen ist. Doch viele Anleger haben beim Ankauf von einem Fonds die Kosten, die damit anfallen können sowie die Gebühren überhaupt nicht auf dem Zettel. Sie denken lediglich an die Rendite, die möglicherweise erzielt werden kann und im besten Fall recht stattlich ausfällt. Kommt dann das Finanzamt und bittet um seinen Teil, hält sich die Freude in Grenzen und das Erstaunen ist nicht selten groß, wie viel von der eigentlichen Rendite am Ende übrig bleibt. Wohl dem, der im Vorfeld gut geplant hat und seine Überlegungen vor dem Kauf von Fonds auch Richtung Steuern und Kosten gelenkt hatte.

 

Eine gute Planung zahlt sich aus

Wer sich also im Vorfeld genau informiert und alles gut plant, kann am Ende nicht nur auf negative Überraschungen verzichten, sondern sich auch über ein gutes Endresultat freuen. Unter etfs.de ist eine hervorragende Auflistung zu finden, die nicht nur die Steuern in Abhängigkeit zu ihrer Art auflistet, sondern auch genau erläutert, welche verschiedenen Besteuerungsarten es gibt und wie daraus am Ende sogar ein Gewinn gezogen werden kann. Außerdem erfährt man dort, welche Steuern und Kosten im Allgemeinen anfallen und wie sich diese zusammensetzen.

Sehr lesenswert ist zudem der Absatz, der sich mit der Berechnung der Steuern beschäftigt. Außerdem wird eine Auflistung der Pro und Contras bezüglich der Steuern angeboten, die alle Vor- und Nachteile in einer zusammenfassenden Übersicht aufzeigt. Zu guter Letzt gibt es viele Tipps, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann und wie diese, falls bereits erfolgt, wieder rückgängig gemacht werden kann. Wer sich mit diesen wenigen Dingen ein wenig auseinandersetzt, kann am Ende des Tages die erzielten gewinne aus Fondsgeschäften auch wirklich genießen und diese so umfangreich gestalten, wie es das Finanzamt und der Fond am Ende im besten Falle zulässt.

Zweitwagen

Die richtige Schadenfreiheitsklasse für den Zweitwagen finden

Ein Zweitwagen ist heutzutage keine Seltenheit mehr und lässt sich in immer mehr Haushalten finden. Damit sich die Kosten für den geliebten fahrbaren Untersatz in Grenzen halten, ist es wichtig, die passende Versicherung zu finden. Hier kommt es vor allen Dingen auf die Schadenfreiheitsklasse an, die darüber entscheidet, ob der Zweitwagen günstig versichert werden kann oder nicht.

 

Was sagt die Schadenfreiheitsklasse aus?

Die Schadenfreiheitsklasse sagt etwas darüber aus, wie lange ein Fahrzeug samt Inhaber unfallfrei auf unseren Straßen unterwegs war. Je mehr Jahre dies sind, umso günstiger die Schadenfreiheitsklasse und umso günstiger die Versicherung. Sollte es dann doch zu einem Unfall kommen und wird die Versicherung in Anspruch genommen, verschlechtert sich die Schadenfreiheitsklasse und die Beiträge erhöhen sich. Ansonsten sinken die Beiträge kontinuierlich.

 

Gut informieren und Geld sparen

Wie man in diesem Artikel nachlesen kann, gibt es einige Punkte, die bei der Auswahl der passenden Versicherung beachtet werden müssen. So ist die Höhe der Prämien nicht nur von der Schadenfreiheitsklasse abhängig, sondern auch von möglichen Rabatten und Nachlässen, die gerne einmal bei einem Zweitwagen angeboten werden. Und dies noch nicht einmal ausschließlich dann, wenn der Erstwagen bei der selben Versicherung versichert wurde. Hier gilt es daher, genau zu vergleichen und unterschiedliche Angebote in Betracht zu ziehen.

Spannend ist auch immer die Frage, wie sich die Versicherungsprämien entwickeln, wenn nur der Versicherungsnehmer den Zweitwagen fährt. In der Regel ist es so, dass dann die Prämien niedriger ausfallen, da die Versicherungen einen permanenten Fahrerwechsel selten für anstrebenswert halten.

Wichtig ist also, wenn bei der Auswahl der Versicherung für den Zweitwagen nicht nur die Schadenfreiheitsklasse genau angegeben wird, sondern auch auf Vergünstigungen und Paketangebote geachtet wird.

Übrigens. Mit Hilfe von einem Vergleichsrechner kann ganz einfach geschaut werden, welches Versicherungsangebot am besten passt. Und dies nicht nur bezüglich der Schadenfreiheitsklasse, sondern auch der zusätzlichen Angebote, die sich rund um eine solche Versicherung finden lassen.

Sterbegeldversicherung

Der Tod und die Steuer – kann die Sterbegeldversicherung steuerlich geltend gemacht werden?

Es gibt einen Fakt in unserem Dasein, der sich nicht verleugnen lässt. Wir alle sterben einmal. Während der Eine ein langes Dasein auf unserer Erde hat, müssen wir uns von Anderen leider schon viel zu früh verabschieden. Dies ist der Kreislauf des Lebens und leider nicht aufzuhalten.

Viele Hinterbliebene sind dann nicht nur voller Trauer, sondern auch geschockt, was eine würdevolle Beerdigung samt Sarg, Urne, Trauerfeier, Blumen, Grabstätte und all die anderen Dinge, die anfallen, kosten kann. Mehrere tausend Euro müssen dafür eingeplant werden. Und nicht selten stehen die Hinterbliebenen dann vor der Frage, wie die Kosten dafür überhaupt aufgebracht werden sollen. Eine Sterbegeldversicherung würde in solchen Fällen wahrscheinlich sehr hilfreich sein.

 

So wirkt sich die Sterbegeldversicherung aus

Mit einer Sterbegeldversicherung ist es möglich, bereits zu Lebzeiten für den Tod vorzusorgen. Die Versicherung wird vom Gesetzgeber wie eine Lebensversicherung eingestuft, die erst nach dem Tod zur Auszahlung kommt.

 

Daher besteht auch die berechtigte Frage: Kann Vorsorge in Sterbegeld steuerlich abgesetzt werden?

Da die Sterbegeldversicherung wie eine Lebensversicherung eingestuft wird, gelten die gleichen steuerlichen Regelungen, wie sie auch bei Lebensversicherungen gelten. Und diese sind leider nicht sonderlich gut.

So können nur all jene Verträge steuerlich abgesetzt werden, die bereits vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Da es wahrscheinlich nicht mehr allzu viele Verträge gibt, die vor diesem Stichtag datiert wurden, dürfte es kaum Versicherungsnehmer geben, die die Beiträge der Sterbegeldversicherung für steuerliche Vorteile nutzen können. Denn oftmals wird die Sterbegeldversicherung nur wenige Jahre vor dem vermuteten Tod abgeschlossen, sodass langfristige Verträge einen Seltenheitswert besitzen.

Jedoch sind die Auszahlungen aus der Sterbegeldversicherung, die nach dem Eintreten des Todes vom Versicherungsnehmer erfolgen, steuerlich begünstigt. So muss bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren nur noch die Hälfte des Erlöses versteuert werden. Und zwar ebenfalls in der Höhe, wie dies bei Lebensversicherungen der Fall ist. Hatte die Police eine kürzere Laufzeit, entfällt die Versteuerung jedoch auf den kompletten Erlös.

Es ist daher sehr schwierig, aus einer Sterbegeldversicherung einen steuerlichen Vorteil zu ziehen. Was viele Menschen auch dazu bewegt, eine solche Versicherung nicht abzuschließen. Zwar bringt sie einen gewissen Schutz, der im Falle des Falles für die Hinterbliebenen einen finanzielle Erleichterung darstellt. Doch eine große Rendite kann damit leider nicht erzielt werden, sodass sich andere Absicherungsformen unter Umständen eher für eine finanzielle Absicherung nach dem Tod empfehlen. Aber dies muss immer individuell und auf die betroffene Person bezogen entschieden werden.

Devisenhandel

Gewinne aus dem Devisenhandel versteuern

 

Viele Verbraucher sind mit der Zinssituation im Bereich der Versicherungen und Spareinlagen schon lange nicht mehr zufrieden. Zinsen auf Guthaben oder fest angelegte Spareinlagen werden kaum noch gewährt. Hinzu kommt, dass kapitalbildende Versicherungen ebenfalls kaum noch eine Rendite abwerfen. Und gibt es diese doch in akzeptabler Höhe, dann kommt das Finanzamt und verlangt eine Steuer. Wohin also mit dem Geld, dass gewinnbringend vermehrt werden soll?

 

Der Devisenhandel bietet viele Möglichkeiten

Der Devisenhandel war bis vor einigen Jahren noch fest in der Hand von Großanlegern, Banken und all jenen Menschen, die durch ihren Beruf darauf Zugriff haben konnten. Inzwischen hat sich dies maßgeblich geändert und auch der Kleinanleger kann ganz im Stillen und vom heimischen Sofa aus am Devisenhandel teilnehmen. Grund hierfür sind Broker, die jedem Anleger den Zutritt zum lukrativen Handel gewähren.

Dabei zählt der Devisenhandel wie auch der Aktienhandel oder der Handel mit Binären Optionen zu den Spekulationsgeschäften, bei denen entweder ein herber Verlust oder auch ein attraktiver Gewinn wartet. Wer sich mit dem Thema Devisenhandel beschäftigt und den Handel auf sicheren Beinen aufbaut, kann am Ende des Jahres vielleicht auf eine ordentlichen Rendite hoffen. Für alle Anderen gilt, die Chancen und Risiken noch einmal genau abzuwägen und zu überlegen, ob der Devisenhandel der richtige Weg ist.

 

Gewinne müssen versteuert werden

Leider freut sich nicht nur der Anleger, wenn die gewinne am Jahresende die Investitionen deutlich übersteigen. Auch der Staat, der in diesem Fall vom Finanzamt vertreten wird, freut sich immer sehr, wenn seine Bürger erfolgreiche Geschäftsjahre verzeichnen können. Beim Devisenhandel bedeutet dies, dass eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auf den bereinigten Gewinn fällig wird.

Unter www.aktiendepot.com lässt sich diesbezüglich sehr genau nachlesen, worauf es bei der Versteuerung genau ankommt und wie man sich als Anleger vor unnötigen Steuerzahlungen schützen kann.

So erfährt man, dass die Steuern nur auf den bereinigten Gewinn gezahlt werden müssen. Das bedeutet, dass nicht nur der Steuerfreibetrag vom Gewinn abgezogen werden kann, sondern auch alle Ausgaben, Gebühren und sonstige Investitionen, die rund um den Devisenhandel getätigt wurden. Wer hier gut rechnet und das Jahr über immer alles fein säuberlich aufschreibt, kann diesen Fleiß am Jahresende in bare Münze umwandeln.

Außerdem erfährt man, dass nicht nur die Abgeltungssteuer zu zahlen ist. Auch der Solidaritätszuschlag wird auf Gewinne aus Kapitalgeschäften erhoben. Ebenso die Kirchensteuer, die jedoch nur dann zu zahlen ist, wenn man Mitglieder in der Kirche ist.

All diese Fakten zeigen auf, dass es zwar schön ist, wenn man mit dem Devisenhandel Gewinne erzielt, die lohnenswert erscheinen. Doch durch die steuerlichen Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, kann die Freude am Gewinn auch schnell wieder geschmälert werden.

Fonds Dividende

Dividenden bei Fonds richtig einschätzen

Waren vor einigen Jahren die Aktien noch die Anlageform, die über allen anderen Anlageformen stand, ist dies heutzutage schon lange nicht mehr so. Viele Anleger orientieren sich neu, werden mutiger und investieren nicht mehr ausschließlich in Aktien. Vielmehr sind es solch Alternativen wie Fonds sehr beliebt.

In Fonds wie beispielsweise den Dividendenfonds sind Aktien verschiedener Unternehmen zusammengefasst. Bei den Dividendenfonds sind es Unternehmen, die eine nachweislich hohe Dividende haben. Als Anleger und Händler hat man dann die Möglichkeit, solche Fonds zu kaufen. Dabei kauft man nicht den kompletten Fond, sondern nur immer gewisse Anteile davon. Die Fonds werden werden entweder als aktiv gemanagte Fonds angeboten oder als Dividenden ETF.

 

Die Qual der Wahl

Als Anleger hat man daher die Wahl zwischen zwei verschiedenen Fondsarten. Welche die passendere Anlagemöglichkeit ist, kann unter anderem ein Vergleich aufzeigen. In diesem Dividenden ETF Vergleich wird beispielsweise sehr genau aufgezeigt, welche Dividenden erzielt werden können und welche Gebühren und Kosten damit verbunden sind. Schnell zeigt sich, dass Dividende ETF mit recht geringen gebühren verbunden ist, was die Anleger durchaus freuen sollte und diese Anlageform besonders attraktiv macht.

Doch damit noch nicht genug. Denn die Vorteile der Dividenden ETF sind damit noch lange nicht vollständig aufgezählt. Von Vorteil erweist sich unter anderem auch die Tatsache, dass kein Ausgabenaufschlag erhoben wird und für das Management, wie es beispielsweise bei einem aktiv gemanagten Fonds vorhanden ist, keine Vergütung anfällt. Zudem können Dividenden ETF´s bequem über die Börse gekauft werden, was den Vorteil mit sich bringt, dass man keinen Bankberater oder einen anderen Vermittler zwischen sich und dem Fonds hat. Dies würde nämlich auch nur unnötig Geld kosten, was am Ende de möglichen Gewinn schmälert.

 

Und wie sieht es mit den aktiv gemanagten Fonds aus?

Aktiv gemanagte Fonds mögen auf den ersten Blick sicherer sein. Schließlich gibt es eine fachkundige Person, die die Fonds überwacht und gegebenenfalls eingreifen kann. Jedoch muss bedacht werden, dass diese „Überwachung“ Geld kostet. Und dieses Geld zahlen die Anleger in Form von Gebühren. Außerdem versprechen solche gemanagten Fonds eine weniger hohe Rendite, was schlicht und ergreifend daran liegt, dass sie auch ein geringeres Risiko in sich bergen. Wer also Sicherheit sucht, muss mit einer kleineren Rendite leben können und sollte nur Fonds wählen, die betreut werden. Wer hingegen eine satte Rendite sucht und dabei nicht das Risiko scheut, der kann mit Dividenden ETF die richtige Anlageform gefunden haben.

Finanzgeschäfte

Gewinne und Verluste bei Finanzgeschäften in der Steuererklärung richtig erfassen

Im Leben ist nichts umsonst. Dies spüren wir besonders dann, wenn die Steuererklärung für das zurückliegende Jahr verfasst werden muss. Überall will der Fiskus mitverdienen und hält seine Hände auch gerne dann auf, wenn es um Einnahmen aus Finanzgeschäften geht. Dabei denken viele Anleger zu Beginn ihrer Aktivitäten überhaupt nicht daran, dass der Staat an Gewinnen, die beispielsweise beim Aktienhandel oder beim Festgeld erzielt werden, gerne einen ordentlichen Teil davon abhaben möchte. Das große Erwachen kommt erst dann, wenn die Steuererklärung ausgefüllt werden muss oder wenn die Bank den Steuerfreibetrag bestätigt haben möchte.

Wenn der erste Schock dann überwunden ist, geht es darum, genau zu analysieren, was überhaupt beim Fiskus angegeben werden muss und was nicht. Viele denken, dass lediglich die Gewinne interessant sind. Aber das stimmt nicht. Auch die Verluste und Kosten, die bei der Erwirtschaftung der Gewinne entstanden sind, sollten nicht ignoriert und immer mit angegeben werden. Sie werden nämlich gegen die Gewinne aufgerechnet und von diesen abgezogen. Und lediglich der Gewinn, der nach Abzug des Steuerfreibetrages, der Verluste sowie der Kosten übrig bleibt, muss dann auch versichert werden.

 

Die richtige Anlage für Finanzgeschäfte

Im Prinzip ist es so, dass Gewinne aus Finanzgeschäften nur dann in der Steuererklärung angegeben werden müssen, wenn diese im bereinigten Zustand über dem Steuerfreibetrag liegen. In solch einem Fall muss die Anlage „KAP“ ausgefüllt werden.

Liegen die Gewinne über dem Steuerfreibetrag oder wurde im Vorfeld kein Antrag für die Freibeträge gestellt, muss die Anlage „KAP“ ausgefüllt werden, damit das Finanzamt die Steuern korrekt berechnen kann. Der Eintrag erfolgt in den Zeilen 7 bis 11.

Und auch dann, wenn mehr Verluste als Gewinne eingefahren wurden, kann es lohnen, diese Anlage genauestens auszufüllen. Denn so ist es unter Umständen möglich, an anderer Stelle Steuern zu sparen. Sollte zudem der Verdacht bestehen, dass die Bank zu viele Steuern abgeführt hat, kann durch die Steuererklärung ebenfalls ein Ausgleich erzielt werden. Generell ist es also immer ratsam, die Anlage „KAP“ auszufüllen, da diese eigentlich nur Vorteile mit sich bringt.

Und wer nun denkt, dass er seine Gewinne am Fiskus eventuell vorbeischmuggeln kann und durch eine fehlende Angabe in der Steuererklärung immer auf der sicheren Seite ist, dem sei gesagt, dass solche Schummeleien immer auffliegen. Und dann müssen nicht nur die fälligen Steuern rückwirkend abgeführt werden, sondern es winkt auch ein Steuerverfahren, welches eine saftige finanzielle Strafe mit sich bringen wird. Schummeln lohnt daher nicht, da das Finanzamt immer am längeren Hebel sitzt.

Übrigens: Unter qomparo lassen sich all diese Fakten und Zusammenhänge noch einmal sehr ausführlich nachlesen. Der Artikel ist durchaus interessant und informativ geschrieben, sodass ein Klick auf den Link auf jeden Fall lohnt.

Datensicherheit

Fünf hilfreiche Tipps für die Sicherung eigener Daten

Verbraucherdaten lagern in Sammelstellen weltweit

Datenerfassung geschieht fast zu jeder erdenklichen Gelegenheit. Ob beim Kauf eines Schnäppchens im Internet, beim Eröffnen eines Bankkontos, der Unterschrift auf einem Mietvertrag oder der Annahme eines Arbeitsvertrages: Unzählige Stellen speichern die Daten von Kunden, Käufern oder Angestellten.


Der gläserne Internet-User durch umfassende Datenaufzeichnung

Die Sammelwut hinsichtlich persönlicher oder geschäftlicher Informationen zieht sich durch alle Lebensbereiche. Selbst wer sich im Internet nur informieren will oder einem Verein zur sportlichen Aktivität beitreten möchte, muss seine Adressdaten und mitunter andere Angaben bereithalten. Wer um die Sicherheit seiner Daten bangt, bleibt in der heutigen schnelllebigen Gesellschaft schon mal außen vor. Welche Gefahren in dieser Hinsicht lauern und wie sich der durchschnittliche Internet-User schützen kann, zeigt dieser Beitrag.

Sichere Übermittlung sensibler Daten

Selbst wenn der Bürger es wollte, er kommt zu bestimmten Anlässen nicht umhin, bestimmte Daten, auch persönlicher Natur, online zu übersenden. Die neue elektronische Lohnsteuerkarte trägt beispielsweise Sorge dafür, dass Arbeitnehmer ihre Lohnsteuererklärungen direkt am Computer berechnen und per ELSTER-System sofort dem zuständigen Finanzamt zustellen. Wichtig ist, dass bei der  elektronischen Datenübermittlung Serviceleistungen mit Blick auf die Datensicherheit genutzt werden. Gerade Informationen über Einkommen und Ausgaben möchten Menschen nicht mit der ganzen virtuellen Welt teilen. Viele Bürger fürchten den Missbrauch von privaten Informationen, sogar der Bundestag hat sich dessen schon intensiv angenommen.

Einen großen Schreck bekommt zudem, wer bei einer Bank einen Kredit beantragt, der nach einer üblichen Schufa-Abfrage abgelehnt wird. Die Schufa sammelt als Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung Daten, die eine zeitgemäße und vollständige Aussage über die Kreditwürdigkeit eines jeden ermöglichen. Da die Schufa die von ihren Vertragspartnern zugestellten Datensätze nicht recherchiert oder kontrolliert, sind Falscheintragungen durchaus denkbar. Jeder Mensch sollte in gewissen Abständen eine Selbstauskunft bei der Schufa beantragen, um vor unerfreulichen Situationen gefeit zu sein. Wer eine negative Schufa-Bewertung hat, dem bietet sich trotzdem die Möglichkeit, von seriösen Geldgebern einen Kredit zu vernünftigen Rahmenbedingungen zu erhalten. Es gibt einige vertrauenswürdige Anbieter, die einen Kredit ohne Schufa-Prüfung vermitteln können.

Wiederum online existieren Webseiten, die Privatkredite und Crowdfundings für Geschäftsideen vermitteln. Wie geschützt die Daten sind, die Personen aktiv senden oder notwendigerweise ausfüllen, ist teilweise nicht feststellbar. Als sicher gelten Online-Bezahldienste wie PayPal und andere Online-Banking-Tools. Ebenso sollen die ELSTER-Programme der Finanzämter zuverlässig sein. Eine einhundertprozentige Garantie für vollständige Datensicherheit gibt es jedoch zu keiner Zeit. Manipulationen und Verluste sind stets möglich.


Im WWW lauern zahllose Gefahrenquellen

 

Fünf hilfreiche Tipps für die Sicherung eigener Daten

  1. Sichere Netzwerkverbindung
    Wer zuhause im Internet surft und Wireless LAN nutzt, sollte dieses gut verschlüsselt. Für den Abruf von E-Mails in einem Internetcafé sollten User eine sichere SSL-Verbindung gebrauchen. Eine Software-Firewall und ein Antivirus-Programm gelten als Grundvoraussetzungen für das Websurfen. Weitere Informationen zur Sicherheit beim Surfen im Internet liefert das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik.
  1. Angabe personenbezogener Informationen
    Vorteilhaft ist es, wirklich nur die Angaben im Internet zu machen, die zwingend benötigt werden. Für viele Webseiten sind Telefonnummern oder Geburtstage nicht relevant. Falls eine Seite für eine Registrierung viele Details fordert, sollten Nutzer überdenken, ob die Anmeldung wirklich so wichtig ist oder ob es Alternativen gibt.
  1. Login und Eingabe von privaten Daten
    Um komfortabel vom Schreibtisch aus Bankgeschäfte zu erledigen, müssen Online-User sich über eine sichere Verbindung anmelden. Hilfreich ist es, verschiedene Passwörter zu nutzen. Wo immer es geht, sollten Anwender einen Login vermeiden. Viele Geschäfte können Kunden auf Rechnung abwickeln. Diese Methode ist kontinuierlich sicherer, als im Netz seine Kontodaten oder Kreditkartendetails preis zu geben.
  2. Ausloggen und den Webverlauf löschen
    Nach dem Besuch einer Webseite mit Login sollte sich jeder Nutzer korrekt ausloggen. Es ist ungünstig, eine Seite nur zu verlassen ohne den Log-out vollführt zu haben. Dieses Prozedere ist besonders empfehlenswert, wenn Bürger einen Arbeitsrechner oder einen öffentlichen Zugangspunkt benutzen. Den Cache und Browserverlauf sollten Internetbesucher ebenso nach jedem Gebrauch löschen.
  1. Aufmerksames Öffnen von E-Mails
    Einen Brief ohne Absender, der womöglich noch vibriert oder auffällig riecht, würde niemand leichtfertig öffnen. Genauso intelligent sollten E-Mail-Empfänger reagieren: Ist der Absender unbekannt oder scheint eine Anlage verdächtig, sollte die Nachricht ungeöffnet gelöscht werden. Mailprogramme können meist recht simpel derart konfiguriert werden, dass sie kritische Mailings filtern.

 

 

Bild 3: commons.wikimedia.org © Künstler999 (CC BY 3.0)

Gold-Blog

Wo müssen Sie Gold bei der Steuererklärung angeben?

Gold ist eine beliebte und in unsicheren Zeiten vor allem eine verlässliche Möglichkeit der Geldanlage. Möchten Sie in physisches Gold investieren, können sie dies durch den Ankauf von Barren oder Münzen tun.  Alternativ können Sie aber auch Wertpapiere erwerben, die auf Gold basieren. Zwar ist eine Goldanlage unabhängig von Währungsschwankungen und bereitet auch steuerlich keine größeren Probleme und Aufwendungen, trotzdem werden Sie sich bei der nächsten Steuererklärung sicher fragen, ob und an welcher Stelle Sie Ihren Goldbesitz angeben müssen. Lesen Sie hier, was Sie steuerlich berücksichtigen müssen.

 

Gilt für Edelmetalle die gesetzliche Mehrwertsteuer?

Wenn Sie physisches Gold erwerben, müssen Sie dafür in der Regel keine Mehrwertsteuer zahlen. Das hängt jedoch auch von einigen Bedingungen ab: Für Goldbarren gilt, dass sie eine Reinheit von mindestens 995 Tausendstel aufweisen müssen. Noch strenger wird das sogar bei Goldmünzen gehandhabt, denn Sie müssen einen Goldgehalt von mindestens 900 Tausendstel besitzen, nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein und in ihrem Herkunftsland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten beziehungsweise früher als solches gegolten haben. Außerdem müssen sie zu einem Preis verkauft werden, der den Marktwert des Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt. Im Onlineshop von feingoldhandel.de finden Sie Goldmünzen, die unter diese Kategorie fallen, wie zum Beispiel Krügerrand oder Maple Leaf.

Das müssen Sie im Hinblick auf die Einkommenssteuer beachten

Eine Edelmetall- oder spezielle Goldsteuer wird hierzulande ebenfalls nicht erhoben. Da Goldbarren und -münzen keine Dividenden abwerfen, fällt für sie auch keine Einkommenssteuer an. Aus diesem Grund können Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung auch keine Werbungskosten für Ihre Anlage geltend machen. Steuerlich wird es für Sie erst interessant, wenn Sie Gold verkaufen wollen. Möchten Sie Gewinne aus sogenannten Veräußerungsgeschäften mit Edelmetallen erzielen, kommt es darauf an, wie lange das Gold zuvor in Ihrem war. Gewinne, die Sie mit dem Verkauf von Goldbarren oder –münzen erzielen, sind dann steuerfrei, wenn sich das Edelmetall mehr als ein Jahr in Ihrem Besitz befand. In diesem Fall müssen Sie in der Steuererklärung nichts davon erwähnen und eine Umsatzsteuer wird ebenfalls nicht erhoben.

Verkaufen Sie Ihre Goldanlage jedoch innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Erwerb, müssen Sie die daraus erzielten Gewinne ab einer Höhe von 600 Euro versteuern und den Gewinn in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Wer dabei auf Nummer sicher gehen möchte, sucht sich am besten professionelle Hilfe, zum Beispiel hier. Bei Überschreiten der Grenze müssen Sie anschließend die gesamte Summe versteuern und nicht nur den die Freigrenze übersteigenden Betrag. Die Erträge werden dann mit Ihrem Grenzsteuersatz besteuert. Genauso müssen Sie auch Veräußerungsgewinne versteuern, die Sie aus dem Verkauf von Gold-Wertpapieren machen. Sie unterliegen der Abgeltungssteuer. Das ist unabhängig von der Haltedauer, da sie steuerlich wie beispielsweise Aktien oder Fonds behandelt werden.

Fazit

Für langfristig orientierte Anleger ist es vorteilhafter, in Goldbarren oder -münzen zu investieren als in Gold-Wertpapiere. Im Gegensatz zum Kauf von echtem, physischem Gold, eignen sich Wertpapiere eher zur kurzfristigen Wette auf den Goldpreis. Darüber hinaus empfiehlt sich die Anlage in physisches Gold auch aus dem Grund der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung. Andere Regelungen ergeben sich außerdem auch wiederum für Edelmetalle wie Silber oder Platin sowie für Sammlermünzen. Beim Kauf von Silbermünzen oder -barren fällt grundsätzlich die volle Mehrwertsteuer, in Sonderfällen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz an.

Steuerberater

Wichtige Fristen bei Steuererklärungen und -zahlungen

Schon bei den Fristen zur Steuererklärung zeigen sich die Vorteile, die die Zusammenarbeit mit ein Steuerberater mit sich bringt. Darüber hinaus sinkt der Arbeitsaufwand dank des Steuerberaters drastisch, sodass sich die Kosten schon nach kurzer Zeit lohnen

Gleiche Fristen für alle, doch Selbständige stehen im Fokus

Bei allen Steuertipps sollte stets klar sein, dass sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und Unternehmer dieselben bekannten Fristen gelten. Die Steuererklärung muss bis zum 30. April des folgenden Jahres eingereicht werden, ist ein Steuerberater engagiert, so verlängert sich diese Frist bis Ende des Jahres. In Sonderfällen ist eine weitere Verlängerung bis zum 28. Februar des Nachfolgejahres möglich, doch dafür müssen gewichtige, glaubhafte Gründe vorliegen.

Dennoch sind Selbständige aus Sicht des Finanzamts ein besonderer Fall. Sie müssen erst nach Abgabe der Steuererklärung Steuern zahlen und gerade deswegen kann es sehr nützlich sein, einen Steuerberater zu beauftragen. Die Frist wird dadurch um ganze acht Monate verlängert; ein langer Zeitraum, in dem eventuell angesparte Beträge gutes Geld durch Zinsen einbringen können.

Grundsätzlich sollten Selbstständige die Fristen sehr genau einhalten, denn gerade weil sie bis zur Steuererklärung keine Steuern zahlen, legt das Finanzamt Wert darauf, möglichst schnell den Steuerbetrag zu ermitteln. Nach Einreichung der Steuererklärung dauert es in der Regel einige Wochen, bis der Steuerbescheid eingeht. Ist dies geschehen, bleiben etwa zwei Monate, um den geforderten Betrag zu zahlen. Dieser Aufforderung sollte man unbedingt nachkommen, da Verspätungen mit Zuschlägen, Verzugszinsen und Mahngebühren geahndet werden. Diese summieren sich schnell auf und führen zu einer erhöhten, unnötigen Steuerlast. Tipp deswegen: Wenn gerade nicht die Liquidität vorhanden ist, um Steuern zu zahlen, so lohnt es sich, einen günstigen Kredit aufzunehmen. Mit diesem werden Folgekosten vermieden, noch schwerere Maßnahmen wie Vollstreckungsankündigungen sind ebenfalls ausgeschlossen.

Steuerberater sorgt für längere Fristen und übernimmt Schriftverkehr

Alleine aus diesen Gründen ist die Beratung durch einen Steuerberater in den allermeisten Fällen sinnvoll. Nicht nur, dass der Steuerberater über die nötige Kompetenz verfügt, um den Steuerbetrag so gut wie möglich zu drücken (siehe Steuervorteile), übernimmt er auch viele administrative Aufgaben wie die Kommunikation mit dem Finanzamt. Nach Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht beim Finanzamt läuft der gesamte Schriftverkehr nur noch über den Steuerberater; eine willkommene Erleichterung, durch die der Kopf frei für das eigentliche Geschäft bleibt. Außerdem kümmert sich der Steuerberater bei Selbstständigen auch um die Umsatzsteuer – diese ist beinahe noch wichtiger als die Einkommensteuer, da es dort keinen Spielraum gibt.

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Änderungen 2016

Steuerliche Behandlung von binären Optionen und CFDs

Steuerliche Behandlung von binären Optionen und CFDs

In den letzten Jahren haben sich viele Anleger vom Wertpapierhandel abgewandt. Angesichts der Turbulenzen im Zuge der Finanzkrise 2007/2008 liegt dieser Verdacht zwar nahe, allerdings scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein. Sinkende Zinsgewinne bei den klassischen Sparanlagen treiben immer mehr Anleger an die Börse. Damit wachsen nicht nur die Märkte der klassischen Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen. Seit einigen Jahren legen neue Anlagevehikel – wie binäre Optionen oder CFDs (Differenzkontrakte) – auf der Beliebtheitsskala zu.

Ein Aspekt, der sich anhand von Zahlen nachweisen lässt. Untersuchungen im Auftrag des Contracts for Difference Verband haben für die Monate Januar bis März 2015 ein Handelsvolumen von mehr als 466 Milliarden Euro gezeigt. Zum Vergleich: In der gleichen Untersuchung wird das Handelsvolumen für den Vergleichszeitraum Q1-2012 mit knapp 250 Milliarden Euro angegeben. Die neuen Handelsinstrumente legen auf der Beliebtheitsskala zu. Wie sieht aber die Frage der Besteuerung aus? Betrachtet man die CFDs und binären Optionen, tauchen hier ganz unterschiedliche Probleme auf.

 

Auch die Renditen aus binären Optionen und CFDs müssen versteuert werden. Sie unterliegen der Abgeltungssteuer, die von heimischen Brokern direkt an den Fiskus abgeführt wird.

 

Wie müssen Anleger die Gewinne aus diesen Anlageformen versteuern?

Prinzipiell gilt in Deutschland, dass neben Einkommen aus selbständiger und unselbstständiger Tätigkeit auch Einkünfte aus Kapitalerträgen zu versteuern sind. Für die CFDs ist relativ klar, dass die hiermit erwirtschafteten Erträge unter die Kapitalertragssteuer fallen. Und auch bei den binären Optionen ist die Einstellung in Termingeschäfte nach dem EStG (Einkommenssteuergesetz) anzunehmen.

Die Folge: Der Anleger muss seine Erträge, die er mit beiden Anlageformen erzielt, versteuern. Allerdings können sich je nach Broker ganz unterschiedliche Konstellationen und Vorgehensweisen ergeben. Hintergrund: In Deutschland hat bis 2009 eine stark diversifizierte Steuergesetzgebung zum Thema Kapitalertrag existiert. Inzwischen greift hier in aller Regel nur noch eine Steuer – die Abgeltungssteuer. Diese wird heute pauschal auf die Kapitaleinkünfte erhoben in einer Höhe von 25 Prozent. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Wo liegen jetzt die Besonderheiten für den Handel mit Differenzkontrakten und den binären Optionen? Ausschlaggebend ist die Frage, wo der Broker seinen Sitz hat.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Kapitalerträge sind zu versteuern
  • pauschal wird Abgeltungssteuer erhoben
  • hinzu kommen Soli und eventuell Kirchensteuer

 

Führt der Broker die Steuern auf Gewinne automatisch ab?

Die in Deutschland seit Januar 2009 geltende Gesetzgebung zum Thema der Besteuerung von Kapitalerträgen sieht die Abgeltungssteuer als Quellensteuer vor. Damit muss der Anleger die Erträge nicht mehr selbst gegenüber dem Finanzamt erklären, die Bank bzw. der Broker behalten den Steuerbetrag einfach ein und führen die Steuersumme an den Fiskus ab. Diese Tatsache greift natürlich auch bei den CFDs sowie beim Handel mit binären Optionen.

Aber: Eine Auskunfts- und Durchführungspflicht nach der deutschen Steuergesetzgebung reicht nur bis zu den Grenzen der Bundesrepublik. Lediglich Institute, die ihren Sitz in Deutschland haben, arbeiten die steuerliche Behandlung der erwirtschafteten Erträge nach diesem Prinzip ab.

Lohnt es sich also, einfach zu Brokern ins Ausland zu gehen? Diese Frage wird sich jeder Anleger stellen. Vorab sollte man aber alle Möglichkeiten im Inland ausschöpfen. Dazu gehört die Arbeit mit Freistellungsaufträgen. Letztere basieren auf dem Sparerpauschbetrag, der bei:

  • 801 Euro (Alleinstehende)
  • 602 Euro (Zusammenveranlagung)

liegt.

Wichtig: Es wird letztlich nur der Betrag nicht an den Fiskus weitergegeben, den der Anleger auch tatsächlich im Freistellungsauftrag angibt. Ab 1. Januar 2016 müssen Freistellungsaufträge zudem immer mit der jeweiligen Steuer-ID versehen werden, um ihre Gültigkeit zu behalten.

Was ist mit im Ausland ansässigen Brokern?

Im Zusammenhang mit den Erträgen aus Kapitalanlagen wird immer gern darauf verwiesen, dass man mit der Geldanlage im Ausland die Steuerzahlung verkürzen kann. Diese Aussage ist schlicht falsch, da mehrere Aspekte unberücksichtigt bleiben.

Auch in anderen Ländern werden Gewinne aus CFDs und Co. besteuert. Das System der deutschen Abgeltungssteuer ist kein Einzelfall. Inzwischen haben viele Länder ganz ähnliche Methoden entwickelt, um den Anleger zur Kasse zu bitten. In der Höhe mit Deutschland vergleichbar sind beispielsweise:

  • Irland
  • Italien
  • Österreich

Deutlich höhere Steuern fallen in der Schweiz oder in Dänemark an. Selbst wenn sich ein Broker für die Einrichtung des Unternehmenssitzes Standorte mit relativ moderaten Steuergesetzen aussucht – um die Besteuerung der Kapitalerträge kommt man nicht herum.

Der Grund: Sobald die Gewinne aus dem Handel mit binären Optionen oder CFDs auf ein Bankkonto in Deutschland ausgezahlt werden, sie also dem Anleger zufließen, sind diese gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Die Banken ziehen die Steuern hier allerdings nicht mehr automatisch ein. Der Steuerpflichtige muss seiner Erklärungspflicht selbst nachkommen. Wo dies unterlassen wird, steht letztlich eine Tatsache im Raum – die Steuerhinterziehung. Und welche Folgen dies haben kann, hat sich in den letzten Jahren recht eindrucksvoll gezeigt.

Tipp: Wer wissen möchte, wo ein Broker seinen Sitz hat, kann dies beispielsweise auf Broker-Bewertungen.de erfahren. Dort lassen sich nicht nur CFD-Broker oder Broker für binäre Optionen, sondern auch zahlreiche andere Anbieter von Depots unter die Lupe nehmen.

 

CFDs und auch binäre Optionen versprechen bei hohem Risiko sehr hohe Renditen. Doch auch das hohe Risiko sorgt nicht dafür, dass keine Steuern auf die Erträge gezahlt werden müssen.

 

Fazit: CFDs und binäre Optionen – Steuern müssen sein

In den vergangenen Jahren haben sich Anleger immer neue Finanzprodukte gesucht, um Erträge aus den Kapitalanlagen zu erwirtschaften. Binäre Optionen und CFDs – also Differenzkontrakte – gehören zu diesen Produkten. Wer damit einen Gewinn erwirtschaftet, muss letztlich auch an einen Aspekt denken – die Steuern. In Deutschland greift die Abgeltungssteuer. Anleger, deren Broker in Deutschland sitzen, müssen sich um den Einzug der Steuer eigentlich keine Gedanken machen. Als Quellensteuer wird die Abgeltungssteuer vom Broker direkt eingezogen. Anders sieht die Situation bei Einkünften im Ausland aus. Hier muss der Anleger selbst tätig werden und entsprechende Einkünfte in der Steuererklärung beim Fiskus anmelden. Dies ist spätestens dann geboten, wenn der Anleger die Rendite auf sein Konto einzahlt und damit Ausgaben tätigen möchte. Wer diese Aspekte beherzigt, macht auch bei einem Broker mit Sitz im Ausland keine Fehler.