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Steuerklassenwahl

Die Steuerklassenwahl nach der Heirat und die Auswirkungen auf die Einkommensteuererklärung

Die Steuerklassenwahl nach der Heirat und die Auswirkungen auf die Einkommensteuererklärung

Als brächte eine Hochzeit alleine nicht schon genug Stress mit sich, wirkt Sie sich auch noch auf die Erstellung der Einkommensteuererklärung aus. Denn der Staat verlangt, dass man nach einer Heirat die Steuerklassen wechselt, denn er will natürlich auch sein Teil vom vermehrten (oder verminderten?) Familieneinkommen abhaben.

Die Wahl der Steuerklassenkombination bleibt dabei den frisch gebackenen Ehepartnern selbst überlassen – und hat nach endlosen Diskussionen über die Wahl der richtigen Kombination mit Sicherheit bei nicht wenigen Paaren zur postwendenden Scheidung geführt – nach der man wieder die Steuerklasse wechseln muss. Es gibt nun einmal mehrere Kombinationen, aus denen man als Ehepaar wechseln muss, ob man nun will oder nicht. Die Wahl der Steuerklassenkombination, die sich direkt auf das Nettoeinkommen und die sich daraus ergebende Steuerlast auswirkt, muss man seinem zuständigen Finanzamt schriftlich bekannt geben.

 

Für die richtige Wahl kommt es vor allem auf die Einkommen der beiden Partner an.

Verdienen beide in etwa gleich viel, lohnt es nicht, den einen durch eine günstigere Steuerklasse zu bevorteilen. In diesem Fall wählt man daher die Steuerklassenkombination 4 und 4, in der beide Partner gleich versteuert werden. Liegen die Einkommen dagegen weit auseinander, ist es von Vorteil, den mehr verdienenden Partner durch ein Ehegattensplitting steuerlich besser zu stellen. Das höhere Einkommen wird dann geringer besteuert, das niedrigere dafür höher. Der Vorteil der geringeren Besteuerung des höheren Einkommens wiegt diesen Nachteil aber mehr als deutlich auf. In diesem Fall wählt man als Ehepaar die Steuerklassenkombination 3 und 5, wobei die Steuerklasse 3 die mit der deutlich geringeren Besteuerung ist.

Bekommen Sie vom Arbeiten gar nicht genug und möchten Ihren Ehepartner so wenig wie möglich sehen, dann üben Sie doch einfach noch einen Zweitjob aus. Dieser wird dann in der Steuererklärung auf jeden Fall mit der Steuerklasse 6 versteuert, die überhaupt keine Freibeträge bietet und damit die höchste steuerliche Belastung hat. Gleiches kann Ihr Partner tun, wenn er die Nase von Ihnen voll hat. Das Finanzamt freut sich dann auf Ihre Einkommensteuererklärung ganz besonders. Das gilt übrigens für beide genannten Kombinationen.