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Im Fokus: Müssen Lottogewinne versteuert werden?

Im Fokus: Müssen Lottogewinne versteuert werden?

Der Traum von den Millionen – auch wenn die Gewinnchancen nicht sonderlich hoch sind, spielen die Menschen nicht nur in Deutschland jede Woche Lotto. Dank der Mittwochsziehung ist dies sogar zweimal wöchentlich möglich. Doch was ist, wenn man einen Lottogewinn einfährt? Selbst wenn der Gewinn nicht der Jackpot sein sollte, fragen sich viele, ob das Finanzamt einen Teil des Gewinns abbekommt.

Lotteriemaschine mit farbigen Lotteriebällen

Lotterien gibt es auf der ganzen Welt. Der große Gewinn lockt jedes Mal wieder zahlreiche Menschen in die Annahmestellen. Quelle: Belish – 524709979 / Shutterstock.com

Die Anzahl der Lottospieler ist hierzulande in den letzten Jahren rückläufig, doch immer noch spielen in Deutschland etwa acht Millionen Menschen regelmäßig Lotto oder Toto. Sogar mehr als 20 Millionen versuchen sich hin und wieder an dieser Form des Glücksspiels. Kein Wunder, locken doch für einige Euro Einsatz Millionengewinne. Und selbst wenn es nicht mit den sechs Richtigen plus Superzahl klappt, ärgert sich wohl kaum einer über Gewinne von mehreren tausend Euro.

Statistik zur Anzahl der Lotto- und Totospieler in Deutschland

Auch wenn die Anzahl der Lottospieler langsam zurückgeht, haben die Annahmestellen weiterhin viel zu tun. Quelle: IfD Allensbach, Statista

Realisierte Glücksspielgewinne müssen in Deutschland nicht versteuert werden. Trifft das also auch auf Lottogewinne zu? Um es kurz zu machen: Ja, Lottogewinne müssen nicht versteuert werden. Erzielt man aus diesen Glücksspielgewinnen jedoch weitere Einnahmen, muss man das Finanzamt beteiligen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was man bei Gewinnen aus Lotterien beachten muss. Für diesen Zweck hat praxistipp.com den Test gemacht und sich hinreichend informiert. Wir fassen die Ergebnisse für Sie zusammen:

  • Der Lottogewinn fällt nicht unter das Einkommenssteuergesetz.
  • Die Sozialleistungen werden gekürzt.
  • Die Gewinne sind steuerfrei.
  • Die Erträge aus den Gewinnen müssen versteuert werden.

Aus §2 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) geht hervor, welche Einkünfte besteuert werden. Dazu zählen:

  1. Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  7. Sonstige Einkünfte im Sinne des 22

Einnahmen aus Glücksspielen sind keiner Einkunftsart nach dem EStG zuzuordnen. Sie fallen ebenfalls nicht unter Einkünfte im Sinne des §22 EStG und sind deshalb steuerfrei. Einnahmen, die auf Glück und Zufall basieren, wie es bei Lotteriegewinnen der Fall ist, müssen nicht versteuert werden. Zwischen dem teilnehmenden Spieler und demjenigen, der das Geld auszahlt (hier: die Lotteriegesellschaft), darf jedoch kein Leistungs- und Gegenleistungsverhältnis bestehen. Dies ist beim Lotto aber auch nicht der Fall.

Für Lottogewinner dürften aber die Punkte fünf und sechs von entscheidender Bedeutung sein. Außer natürlich, man verprasst das gesamte Geld für Partys, Luxusgüter und schnelle Autos. In der Regel ist es aber sinnvoll, nicht seinen kompletten Gewinn zu verschleudern, sondern auch nachhaltig anzulegen. Dies können zum Beispiel Investitionen in Aktien sowie andere Kapitalanlagen, beispielsweise Immobilien, sein.

Nun entstehen aber hieraus womöglich Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Hier steht dann das Finanzamt wieder auf dem Plan und man muss Abgaben leisten. Dazu ein einfaches Beispiel:

  • Ein glücklicher Lottogewinner legt 1 Million Euro von seinem Gewinn an.
  • Er erzielt eine Rendite von 2 % pro Jahr, generiert also 20.000 Euro an Zinsgewinnen.
  • Auf diese 20.000 Euro muss Abgeltungssteuer gezahlt werden.
  • Diese Steuer beläuft sich auf 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
  • Der Sparerfreibetrag von 801 Euro (1.602 Euro für Verheiratete) kann hier genutzt werden.

Sozialleistungen werden gekürzt

Wer hingegen Sozialleistungen bezieht und durch eine Lotterie einen unerwarteten Geldsegen erhält, muss damit rechnen, dass sich das auf seine Bezüge auswirkt. Besteht der Lottogewinn, bevor man Hartz IV oder andere Sozialleistungen beantragt, zählt die Gewinnsumme natürlich als Vermögen. Gewinnt man während des Bezugszeitraums von Sozialleistungen bei einer Lotterie, werden die Gewinne angerechnet. Je nachdem, wie hoch die Summe ist, werden die Leistungen vom Staat gekürzt oder komplett gestrichen. Das sollte bei einem großen Lottogewinn aber ohnehin keine Rolle mehr spielen.

Tippgemeinschaft: Schenkungssteuer vermeiden

Besonderheiten muss man in Sonderfällen beachten, zum Beispiel bei Tippgemeinschaften oder bei der Teilnahme an ausländischen Lotterien. Nimmt man an einer Tippgemeinschaft teil und darf man sich in der Gruppe über einen Gewinn freuen, müssen die Mitglieder auch in diesem Fall keine Steuern zahlen.

Auch wenn auf dem Lottoschein nur ein Spieler der Tippgemeinschaft aufgeführt wird, können die Gewinne gerecht untereinander aufgeteilt werden, ohne dass das Finanzamt Ansprüche stellen kann. Damit jedoch keine Schenkungssteuer fällig wird, müssen die Teilnehmer nachweisen, dass sie eine Tippgemeinschaft bilden.


Schenkungssteuer:

Die Schenkungssteuer ist der Erbschaftssteuer sehr ähnlich. Sie wird auf größere Schenkungen zu Lebzeiten erhoben. Für kleinere Summen wird keine Schenkungssteuer fällig, da auch hier Steuerfreibeträge vorliegen. Im Gegensatz zum Freibetrag bei der Erbschaftssteuer kann dieser Freibetrag alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden.


Steuerpflicht bei weiteren Lotto-Formen

Wer an ausländischen Lotterien teilnimmt, sollte im Vorfeld abklären, ob eine Steuerpflicht besteht. Das ist je nach dem ausführenden Land und der dortigen Steuergesetze unterschiedlich, denn hier entscheidet der jeweilige Staat über die Steuern auf Lotterie- bzw. Glücksspielgewinne. Auf Gewinne beim Eurojackpot, der gemeinsamen Zahlenlotterie von 17 europäischen Staaten, müssen in Deutschland indes keine Steuern gezahlt werden.

Bei Online-Lotterien verhält es sich ähnlich. Auch hier muss man bei ausländischen Anbietern beachten, dass eventuell Steuern fällig werden. Bei Anbietern, die in Deutschland lizenziert sind, gelten nach dem Glücksspielstaatsvertrag die gleichen Regeln wie für die Teilnahme an einer stationären Lottoannahmestelle.

Glücksspielgewinne sind also in der Regel steuerfrei. Dabei spielt es keine Rolle, ob man bei den bekannten Lotto-Toto-Ziehungen beim Kiosk um die Ecke teilnimmt, bei Online-Lotterien sein Glück sucht oder im Eurojackpot das ganz große Los ziehen will.

Übrigens: Auch bei Sportwetten müssen die Gewinne nicht versteuert werden. Wer in Zukunft aus den Gewinnen zusätzliche Erträge erzielt, darf aber verständlicherweise nicht vergessen, diese zu versteuern. In diesem Sinne, viel Glück bei der nächsten Ziehung!

Quelle: Belish – 524709979 / Shutterstock.com