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Die wichtigsten Änderungen 2015 für uns Bundesbürger

Die wichtigsten Änderungen 2015 für uns Bundesbürger

Am Januar 2015 treten verschiedene Gesetzesänderungen in Kraft – nicht nur bei der Steuer!

 

Kirchensteuer

Bisher wurde nur die Kapitalertragssteuer direkt an der Quelle z.B. von Banken erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Die Kirchensteuer dagegen nur wenn der Steuerpflichtige dies entsprechen mitgeteilt hat. Die Kirchensteuer wurde dann spätestens mit der Steuererklärung ermittelt und fällig. Ab dem 1. Januar 2015 wird die Kirchensteuer die auf die Kapitalerträge entfällt direkt abgeführt, wenn kein Freibetrag erteilt wurde.

 

Versicherungen

Die Käufer von Lebensversicherungen erhalten die Leistungen aus den Versicherungen nicht mehr steuerfrei. Die Steuervorteile fallen weg, wenn die Lebensversicherung verkauft wird und der Vertrag nach 2005 abgeschlossen wurde. Dies hängt damit zusammen, dass Fonds Lebensversicherungen von Versicherungsnehmern aufgekauft haben und die steuerfreien Erträge an Ihre Anleger ausgeschüttet haben. Damit erzielte der Anleger mit dem Tod des Versicherten einen Gewinn – da die Todesfallleistung steuerfrei war.

 

Hartz IV

Hartz-IV-Empfänger erhalten einen um ca. 2% höheren Regelsatz, was bei einem Alleinstehenden eine Steigerung um 8 Euro von 391 auf 399 Euro ausmacht.

 

 

Mindestlohn

Neu ist der Mindestlohn der ab Januar bei 8,50 Euro pro Stunde gilt und damit bei einer 40-Stunden Woche einem Monatsbrutto von 1.473 Euro entspricht. Wie überall gibt es aber auch hier Ausnahmen. Abgewichen werden kann für folgende Tatbestände:

  • Langzeitarbeitslose (maximal 6 Monate unter Mindestlohn)
  • Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss
  • Auszubildende
  • Pflichtpraktikanten
  • Praktikanten bis 3 Monate

 

Rente

Der neue Betragssatz zu DRV (gesetzlichen Rentenversicherung) beträgt künftig 18,7% – bisher 18,9%. Dieser neue Satz soll bis 2018 stabil gehalten werden.

 

Pflegemindestlohn

Der Pflegemindestlohn steigt im Westen auf 9,40 Euro und im Osten auf 8,65 Euro mit dem Ziel auch in 2017 zu steigen.

 

Krankenkassen

Um den Wettbewerb der Kassen zu fördern wurde der bisherige Beitrag von 15,5% um 0,9 Punkte auf 14,6% gesenkt. Die Kassen dürfen nun einen selbstbestimmten Zusatzbeitrag erheben, der in 2015 vermutlich einheitlich bei 0,9 Punkten liegen wird. Es wird erwartet, dass die Krankenkassen künftig einen deutlich höheren Zusatzbeitrag erheben werden.

 

Biomüll

Wer noch keine Biomülltone hat wird im neuen Jahr eine erhalten. Es gibt noch rund 60 Stadt- und Landkreise die keine Biotonne eingeführt haben. Diese müssen nun nachziehen, mit dem Ziele die Stoffe verstärkt als Düngemittel und oder für Biogasanlgen nutzen zu können

 

Reha-Einrichtungen

Ambulante Reha-Einrichtungen werden im neuen Jahr den stationären Einrichtungen gleichgestellt, indem sie in die Gewerbesteuerbefreiung einbezogen werden. Dies stärkt den Grundsatz “ambulant vor stationär”.

 

Umkennzeichnung PKW

Die Pflicht zur „Umkennzeichnung“ fällt ab Januar für ganz Deutschland. Wer umzieht und ein Auto besitzt darf sein Kennzeichen in ganz Deutschland mitnehmen und muss sein Auto nicht mehr im neuen Zulassungsbezirk zulassen. Die Versicherungstarife richten sich dann nach dem Wohnort des Versicherungsnehmers.

 

PKW-Abmeldung

Um die Abmeldung künftig online anbieten zu können erhalten die neuen Kennzeichen Prüfplaketten mit einem neuen Sicherheitscode. Dadurch kann die Abmeldung von PKWs die nach  31. Dezember 2014 zugelassen wurden, beim Kraftfahrt-Bundesamt online erledigt werden.