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Steuerersparnis bei Versicherungen

Steuerersparnis bei Versicherungen

Grundsätzlich hat eigentlich jeder Mensch einige Versicherungen, die im Laufe des Lebens abgeschlossen worden sind. Dabei gibt es durchaus Unterschiede, über wie viele Versicherungen eine Person im Einzelfall verfügt. Schließlich hängt das stark damit zusammen, welche Risiken man selbst hat und welche man davon absichern möchte und kann. Dabei spielt es natürlich auch eine entscheidende Rolle, was für ein Mensch man selbst ist. Denn wenn man sehr viel Wert auf Sicherheit und Absicherung legt, dann wird man wahrscheinlich im Besitz von deutlich mehr Versicherungen sein als jemand, der bereit ist ein größeres Risiko einzugehen, ohne sich entsprechend abzusichern.

Teilweise kann eine Autoversicherung von der Steuer abgesetzt werden

Interessant ist bei der Thematik auch, dass es durchaus einige Versicherungen gibt, die man ganz oder teilweise bei der Steuererklärung angeben kann, um dadurch Steuern zu sparen. Dabei muss man jedoch darauf achten, dass bei Weitem nicht jeder Versicherungsbeitrag bei der Steuererklärung anerkannt wird. Schaut man sich zum Beispiel einmal aus Versicherungssicht das interessante Thema Auto an, dann fällt direkt auf, dass man nicht alle Versicherungen bei der Steuer angeben kann.

Grundsätzlich unterscheidet man beim Auto zwischen den folgenden Versicherungen, die auch das Finanzamt in Deutschland kennt:

  • Haftpflichtversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung
  • Insassenunfallversicherung

Wichtig zu wissen ist dabei, dass man leider nicht alle gerade genannten Versicherungen angeben kann, um damit seine Steuerlast zu reduzieren. Schließlich erkennt das Finanzamt nur die Kosten für die Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeuges an, die übrigens in Deutschland eine der ganz wenigen Pflichtversicherungen ist. Schützt man dagegen sein Fahrzeug zusätzlich durch den Abschluss einer Voll- oder Teilkaskoversicherung, dann ist das im Schadenfall Fall für einen persönlich eine gute Sache. Allerdings erkennt das Finanzamt diese Versicherungsbeträge bei der Steuererklärung nicht an und beteiligt sich entsprechend nicht an den Kosten. Darüber hinaus ist es zumindest für Unternehmer durchaus möglich, auch die KFZ-Steuer als Betriebsausgabe von der Steuer abzusetzen. Arbeitnehmer haben diese Möglichkeit nicht und daher ist es durchaus interessant zu wissen, wie teuer die KFZ-Steuer ist. Grundsätzlich gibt es hier durchaus erhebliche Unterschiede je nach dem, welches Automodell man fährt. Beispielsweise bei einem Smart fällt die KFZ-Steuer relativ gering aus, wobei es auch hier abhängig vom genauen Modell Unterschiede gibt. Weitere interessante Informationen unter anderem rund um das Thema KFZ-Versicherung und auch einen umfassenden Vergleichsrechner rund um Versicherungen findet man zum Beispiel auf den Seiten von check24. Grundsätzlich ist es bei Versicherungen immer zu empfehlen auf der einen Seite den Preis und auf der anderen Seite auch die Leistungen einer bestimmten Versicherung zu vergleichen, um die bestmögliche Absicherung für die eigenen Ansprüche zu finden.

Es gibt weitere Versicherungen, die man von der Steuer absetzen kann

Aber natürlich gibt es abgesehen vom Auto noch eine ganze Menge weiterer Möglichkeiten Versicherungsverträge steuerlich abzusetzen. Am bekanntesten ist das wahrscheinlich beim Thema Krankenversicherung, wo Arbeitnehmer, Beamte und Rentner insgesamt Beiträge in Höhe von bis zu 1.900 Euro in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Noch größere Möglichkeiten haben hierbei einmal mehr die Selbstständigen, die sogar Krankenversicherungsbeiträge von bis zu 2,800 Euro angeben können. Grundsätzlich ist es auf jeden Fall hilfreich, wenn man im Detail weiß, welche Versicherungsbeiträge man nutzen kann, um Steuern zu sparen. Einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema findet man zum Beispiel auch auf den folgenden Seiten. Trotzdem ist es nicht immer so einfach seine Steuererklärung alleine korrekt zu erstellen und aus diesem Grund lohnt es sich mit Sicherheit hier nachzulesen, wie man sich diese Arbeit kostengünstig sparen kann.

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Steuererklärung, das lässt sich absetzen

Steuererklärung: Das lässt sich absetzen

„Das kann man doch von der Steuer absetzen!“ Hören Sie es auch ständig, wissen aber gar nicht so genau, was es damit auf sich hat? Kein Problem. Wir erklären Ihnen, wie und was Sie absetzen können. Denn entgehen lassen sollten Sie sich die aus Ihrer Steuererklärung resultierenden finanziellen Vorteile nicht – es geht um bares Geld.

„Von der Steuer absetzen“, das heißt, dass sie bestimmte Ausgaben in Ihrer Steuererklärung auflisten können und diese von Ihren Einnahmen abgezogen werden. Nur auf den Betrag, der übrig bleibt, werden Steuern erhoben. Kaum jemand weiß jedoch genau darüber Bescheid, was alles von der Steuer absetzbar ist: Oft gibt es große Verwunderung darüber, wie sehr es sich lohnt, Belege aufzuheben. Damit Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung nicht mehr im Dunkeln tappen und sich alle Vergünstigungen sichern können, folgend eine Übersicht über die wichtigsten Posten, die sich absetzen lassen.

1. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Alles, was in und um das Haus anfällt, sei es Gartenarbeit, Putzarbeit oder sogar Kinderbetreuung, zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Wenn Sie hierfür externe Dienstleister beauftragen, diese Arbeiten für Sie zu verrichten, können Sie dies von der Steuer absetzen. Dem Staat geht es hierbei darum, Schwarzarbeit einzudämmen. Denn nur, wenn Sie den Lohn überweisen, und nicht in bar bezahlen, haben Sie Anspruch auf die Vergünstigungen. Der Staat profitiert davon, dass ihm keine Mehrwertsteuer entgeht und für Sie lohnt es sich bei der Steuererklärung. Absetzbar sind unter anderem:

  • Reinigungsarbeiten
  • Gartenarbeiten
  • Kranken-/Altenpflege
  • Küchenarbeiten, z.B. Kochen
  • Kinderbetreuung, z.B. durch ein Au-Pair
  • Handwerkliche Arbeiten am/im Haus

Tipp: Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob die Dienstleistung absetzbar ist.

2. Bewerbungskosten

Was ebenfalls für viele neu sein dürfte: Bewerbungskosten können Sie ebenfalls gegenüber dem Fiskus geltend machen. Wenn Sie sich auf einen neuen Job bewerben und dafür z.B. in eine andere Stadt reisen oder aufwändige neue Bewerbungsfotos machen, können Sie die Kosten von der Steuer absetzen. Dabei können Sie wirklich alles, was Sie für die Bewerbung ausgeben, geltend machen. Sei es das Briefpapier, auf welches Sie ihr Anschreiben drucken, der Umschlag, in den Sie ihre Unterlagen stecken, oder die Briefmarke, die Sie darauf kleben. Für eine postalische Bewerbung mit Bewerbungsmappe können Sie eine Pauschale von 8,70 Euro aufschreiben, wenn Sie nicht alles einzeln auflisten wollen. Aber auch für eine Online-Bewerbung erhalten Sie je Bewerbung 2,55 Euro Steuervergünstigung. In einem Jahr, in dem Sie sich oft bewerben, kann es also durchaus lohnenswert sein, dies zu protokollieren und geltend zu machen. Und das, selbstverständlich, unabhängig davon, ob Ihre Bewerbungen Erfolg hatten. Tipp: Welche Bewerbungskosten im Detail absetzbar sind, lesen Sie hier.

Bewerbungskosten fallen unter die sogenannten „Werbungskosten“. Auch eine berufsbedingte Zweitwohnung oder ein Umzug hin zum neuen Job kostet Geld und wird steuerlich begünstigt, indem Sie die Kosten hierfür absetzen dürfen. Selbst Fahrten zur Arbeit oder die Unfallkosten, die Ihnen auf einer dieser Fahrten entstanden sind, zählen dazu, genau wie Kosten für Berufsbekleidung, Fortbildungen, Gewerkschaftsbeiträge oder Honorare für einen Anwalt, wenn es Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber gibt. Bei den Werbungskosten rechnet das Finanzamt automatisch mit der sogenannten Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro, auch wenn Sie nichts angeben. Sollten Ihre Kosten oberhalb dieser Marke liegen, lohnt es sich, alles einzeln aufzulisten.

3. Versicherungen

Viele Versicherungsbeiträge können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Die Kosten für Versicherungen gehören bei der Steuererklärung in den Bereich der Sonderausgaben. Genau wie Altersvorsorgebeiträge, Unterhaltszahlungen, Kirchensteuer oder Spenden können Sie die Versicherungsgebühren hier auflisten und von Ihren Einnahmen abziehen lassen. Die Beiträge der folgenden Versicherungen können Sie geltend machen:

  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung

All diese Beiträge fallen unter die sogenannten „Sonstigen Vorsorgeaufwendungen“, daneben gibt es noch den Bereich der „Altersvorsorgeaufwendungen“.

Tipp: In dieser Anleitung wird erklärt, wo Sie die Versicherungen in der Steuererklärung angeben können.

4. Arbeitszimmer

Wenn Sie sich in Ihrer Privatwohnung ein Arbeitszimmer eingerichtet haben, kann dies ebenfalls unter die Werbungskosten fallen und Ihnen damit steuerliche Vergünstigungen verschaffen. Die Bedingung dafür ist, dass Sie an Ihrer Arbeitsstelle keinen eigenen Arbeitsplatz haben und deshalb gezwungen sind, zu Hause nachzuarbeiten. Lehrer sind ein prominentes Beispiel für eine Berufsgruppe, bei der das fast immer der Fall ist. Unterricht vorbereiten oder Klausuren korrigieren muss, da kaum ein Lehrer in der Schule sein eigenes Büro hat, meist zuhause erfolgen. Für Freiberufler wie beispielsweise Journalisten gilt das sogar für den vollen Kostenumfang des Arbeitszimmers. Ein Arbeitnehmer darf maximal 1.250 Euro jährlich absetzen, hat er sich zu Hause sein eigenes Büro eingerichtet. Kosten für Miete, Strom, Beleuchtung Heizung, Einrichtung oder Renovierung können hier aufgelistet werden.

Tipp: Worauf bei der Arbeitszimmer-Angabe zu achten ist, wird Ihnen hier erklärt.

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Steuerersparnis bei Versicherungen

Steuerersparnis bei Versicherungen

Grundsätzlich hat eigentlich jeder Mensch einige Versicherungen, die im Laufe des Lebens abgeschlossen worden sind. Dabei gibt es durchaus Unterschiede, über wie viele Versicherungen eine Person im Einzelfall verfügt. Schließlich hängt das stark damit zusammen, welche Risiken man selbst hat und welche man davon absichern möchte und kann. Dabei spielt es natürlich auch eine entscheidende Rolle, was für ein Mensch man selbst ist. Denn wenn man sehr viel Wert auf Sicherheit und Absicherung legt, dann wird man wahrscheinlich im Besitz von deutlich mehr Versicherungen sein als jemand, der bereit ist ein größeres Risiko einzugehen, ohne sich entsprechend abzusichern.

Teilweise kann eine Autoversicherung von der Steuer abgesetzt werden

Interessant ist bei der Thematik auch, dass es durchaus einige Versicherungen gibt, die man ganz oder teilweise bei der Steuererklärung angeben kann, um dadurch Steuern zu sparen. Dabei muss man jedoch darauf achten, dass bei Weitem nicht jeder Versicherungsbeitrag bei der Steuererklärung anerkannt wird. Schaut man sich zum Beispiel einmal aus Versicherungssicht das interessante Thema Auto an, dann fällt direkt auf, dass man nicht alle Versicherungen bei der Steuer angeben kann.

Grundsätzlich unterscheidet man beim Auto zwischen den folgenden Versicherungen, die auch das Finanzamt in Deutschland kennt:

  • Haftpflichtversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung
  • Insassenunfallversicherung

Wichtig zu wissen ist dabei, dass man leider nicht alle gerade genannten Versicherungen angeben kann, um damit seine Steuerlast zu reduzieren. Schließlich erkennt das Finanzamt nur die Kosten für die Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeuges an, die übrigens in Deutschland eine der ganz wenigen Pflichtversicherungen ist. Schützt man dagegen sein Fahrzeug zusätzlich durch den Abschluss einer Voll- oder Teilkaskoversicherung, dann ist das im Schadenfall Fall für einen persönlich eine gute Sache. Allerdings erkennt das Finanzamt diese Versicherungsbeträge bei der Steuererklärung nicht an und beteiligt sich entsprechend nicht an den Kosten. Darüber hinaus ist es zumindest für Unternehmer durchaus möglich, auch die KFZ-Steuer als Betriebsausgabe von der Steuer abzusetzen. Arbeitnehmer haben diese Möglichkeit nicht und daher ist es durchaus interessant zu wissen, wie teuer die KFZ-Steuer ist. Grundsätzlich gibt es hier durchaus erhebliche Unterschiede je nach dem, welches Automodell man fährt. Beispielsweise bei einem Smart fällt die KFZ-Steuer relativ gering aus, wobei es auch hier abhängig vom genauen Modell Unterschiede gibt. Weitere interessante Informationen unter anderem rund um das Thema KFZ-Versicherung und auch einen umfassenden Vergleichsrechner rund um Versicherungen findet man zum Beispiel auf den Seiten von check24. Grundsätzlich ist es bei Versicherungen immer zu empfehlen auf der einen Seite den Preis und auf der anderen Seite auch die Leistungen einer bestimmten Versicherung zu vergleichen, um die bestmögliche Absicherung für die eigenen Ansprüche zu finden.

Es gibt weitere Versicherungen, die man von der Steuer absetzen kann

Aber natürlich gibt es abgesehen vom Auto noch eine ganze Menge weiterer Möglichkeiten Versicherungsverträge steuerlich abzusetzen. Am bekanntesten ist das wahrscheinlich beim Thema Krankenversicherung, wo Arbeitnehmer, Beamte und Rentner insgesamt Beiträge in Höhe von bis zu 1.900 Euro in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Noch größere Möglichkeiten haben hierbei einmal mehr die Selbstständigen, die sogar Krankenversicherungsbeiträge von bis zu 2,800 Euro angeben können. Grundsätzlich ist es auf jeden Fall hilfreich, wenn man im Detail weiß, welche Versicherungsbeiträge man nutzen kann, um Steuern zu sparen. Einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema findet man zum Beispiel auch auf den folgenden Seiten. Trotzdem ist es nicht immer so einfach seine Steuererklärung alleine korrekt zu erstellen und aus diesem Grund lohnt es sich mit Sicherheit hier nachzulesen, wie man sich diese Arbeit kostengünstig sparen kann.

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Steuererklärung, das lässt sich absetzen

Steuererklärung: Das lässt sich absetzen

„Das kann man doch von der Steuer absetzen!“ Hören Sie es auch ständig, wissen aber gar nicht so genau, was es damit auf sich hat? Kein Problem. Wir erklären Ihnen, wie und was Sie absetzen können. Denn entgehen lassen sollten Sie sich die aus Ihrer Steuererklärung resultierenden finanziellen Vorteile nicht – es geht um bares Geld.

„Von der Steuer absetzen“, das heißt, dass sie bestimmte Ausgaben in Ihrer Steuererklärung auflisten können und diese von Ihren Einnahmen abgezogen werden. Nur auf den Betrag, der übrig bleibt, werden Steuern erhoben. Kaum jemand weiß jedoch genau darüber Bescheid, was alles von der Steuer absetzbar ist: Oft gibt es große Verwunderung darüber, wie sehr es sich lohnt, Belege aufzuheben. Damit Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung nicht mehr im Dunkeln tappen und sich alle Vergünstigungen sichern können, folgend eine Übersicht über die wichtigsten Posten, die sich absetzen lassen.

1. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Alles, was in und um das Haus anfällt, sei es Gartenarbeit, Putzarbeit oder sogar Kinderbetreuung, zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Wenn Sie hierfür externe Dienstleister beauftragen, diese Arbeiten für Sie zu verrichten, können Sie dies von der Steuer absetzen. Dem Staat geht es hierbei darum, Schwarzarbeit einzudämmen. Denn nur, wenn Sie den Lohn überweisen, und nicht in bar bezahlen, haben Sie Anspruch auf die Vergünstigungen. Der Staat profitiert davon, dass ihm keine Mehrwertsteuer entgeht und für Sie lohnt es sich bei der Steuererklärung. Absetzbar sind unter anderem:

  • Reinigungsarbeiten
  • Gartenarbeiten
  • Kranken-/Altenpflege
  • Küchenarbeiten, z.B. Kochen
  • Kinderbetreuung, z.B. durch ein Au-Pair
  • Handwerkliche Arbeiten am/im Haus

Tipp: Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob die Dienstleistung absetzbar ist.

2. Bewerbungskosten

Was ebenfalls für viele neu sein dürfte: Bewerbungskosten können Sie ebenfalls gegenüber dem Fiskus geltend machen. Wenn Sie sich auf einen neuen Job bewerben und dafür z.B. in eine andere Stadt reisen oder aufwändige neue Bewerbungsfotos machen, können Sie die Kosten von der Steuer absetzen. Dabei können Sie wirklich alles, was Sie für die Bewerbung ausgeben, geltend machen. Sei es das Briefpapier, auf welches Sie ihr Anschreiben drucken, der Umschlag, in den Sie ihre Unterlagen stecken, oder die Briefmarke, die Sie darauf kleben. Für eine postalische Bewerbung mit Bewerbungsmappe können Sie eine Pauschale von 8,70 Euro aufschreiben, wenn Sie nicht alles einzeln auflisten wollen. Aber auch für eine Online-Bewerbung erhalten Sie je Bewerbung 2,55 Euro Steuervergünstigung. In einem Jahr, in dem Sie sich oft bewerben, kann es also durchaus lohnenswert sein, dies zu protokollieren und geltend zu machen. Und das, selbstverständlich, unabhängig davon, ob Ihre Bewerbungen Erfolg hatten. Tipp: Welche Bewerbungskosten im Detail absetzbar sind, lesen Sie hier.

Bewerbungskosten fallen unter die sogenannten „Werbungskosten“. Auch eine berufsbedingte Zweitwohnung oder ein Umzug hin zum neuen Job kostet Geld und wird steuerlich begünstigt, indem Sie die Kosten hierfür absetzen dürfen. Selbst Fahrten zur Arbeit oder die Unfallkosten, die Ihnen auf einer dieser Fahrten entstanden sind, zählen dazu, genau wie Kosten für Berufsbekleidung, Fortbildungen, Gewerkschaftsbeiträge oder Honorare für einen Anwalt, wenn es Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber gibt. Bei den Werbungskosten rechnet das Finanzamt automatisch mit der sogenannten Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro, auch wenn Sie nichts angeben. Sollten Ihre Kosten oberhalb dieser Marke liegen, lohnt es sich, alles einzeln aufzulisten.

3. Versicherungen

Viele Versicherungsbeiträge können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Die Kosten für Versicherungen gehören bei der Steuererklärung in den Bereich der Sonderausgaben. Genau wie Altersvorsorgebeiträge, Unterhaltszahlungen, Kirchensteuer oder Spenden können Sie die Versicherungsgebühren hier auflisten und von Ihren Einnahmen abziehen lassen. Die Beiträge der folgenden Versicherungen können Sie geltend machen:

  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung

All diese Beiträge fallen unter die sogenannten „Sonstigen Vorsorgeaufwendungen“, daneben gibt es noch den Bereich der „Altersvorsorgeaufwendungen“.

Tipp: In dieser Anleitung wird erklärt, wo Sie die Versicherungen in der Steuererklärung angeben können.

4. Arbeitszimmer

Wenn Sie sich in Ihrer Privatwohnung ein Arbeitszimmer eingerichtet haben, kann dies ebenfalls unter die Werbungskosten fallen und Ihnen damit steuerliche Vergünstigungen verschaffen. Die Bedingung dafür ist, dass Sie an Ihrer Arbeitsstelle keinen eigenen Arbeitsplatz haben und deshalb gezwungen sind, zu Hause nachzuarbeiten. Lehrer sind ein prominentes Beispiel für eine Berufsgruppe, bei der das fast immer der Fall ist. Unterricht vorbereiten oder Klausuren korrigieren muss, da kaum ein Lehrer in der Schule sein eigenes Büro hat, meist zuhause erfolgen. Für Freiberufler wie beispielsweise Journalisten gilt das sogar für den vollen Kostenumfang des Arbeitszimmers. Ein Arbeitnehmer darf maximal 1.250 Euro jährlich absetzen, hat er sich zu Hause sein eigenes Büro eingerichtet. Kosten für Miete, Strom, Beleuchtung Heizung, Einrichtung oder Renovierung können hier aufgelistet werden.

Tipp: Worauf bei der Arbeitszimmer-Angabe zu achten ist, wird Ihnen hier erklärt.