Beiträge

Versicherungen in der Steuererklärung

Versicherungsbeiträge können Sie grundsätzlich in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dafür tragen Sie für die folgenden Verträge (keine abschließende Aufzählung) die Jahresbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand ein:

– Haftpflichtversicherungen (Privathaftpflicht, Hundehalterhaftpflicht, KFZ-Haftpflicht etc.)

– Krankenversicherung (Private Vollversicherung, Krankenzusatzversicherung)

– Pflegeversicherung

– Basisrentenversicherung

– Risikolebensversicherung

– Rentenlebensversicherung

– Berufsunfähigkeitsversicherung

– Unfallversicherung

Bei der Krankenversicherung werden die Beträge dem Finanzamt für das jeweilige Steuerjahr von Ihrem Versicherer gemeldet.

Die Versicherungsbeiträge die Sie in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, wirken sich regelmäßig nicht steuermindernd aus, da die Höchstbeträge in der Regel durch die gesetzlichen Versicherungen und die Krankenversicherung ausgeschöpft sind. Für die Unfallversicherung gilt es zu beachten, dass Sie 50% des Beitrags in der Anlage N unter Werbungskosten eintragen können. Dies hat den Vorteil, dass – wenn Ihr sonstigen Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung wie z.B. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel über dem Pauschalbetrag von 1.000 Euro liegen – der hälftige Beitrag zur Unfallversicherung sich voll steuermindernd auswirkt.

Neben der Unfallversicherung können Sie unter Umständen auch einen Teil der Beiträge zur Rechtsschutzversicherung in Ihrer Steuererklärung in der Anlage N unter Werbungskosten angeben. Haben Sie einen Berufsrechtsschutz ist der Beitrag dafür in der Anlage N Zeile 46 bis 48 einzutragen. Liegt Ihnen nur ein Gesamtbeitrag vor (inkl. Privat und Verkehrsrechtsschutz) so können Sie entweder den Betrag bei Ihrem Versicherer erfragen, oder ein Drittel des Gesamtbeitrags angeben.

Weitere Versicherungsbeiträge wie z.B. Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung sind nur in besonderen Fällen steuerlich wirksam. Z.B. wenn Sie ein Arbeitszimmer in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu in einem späteren Beitrag mehr.