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Termine Steuererklärung

Die Termine im Jahr 2015 für Ihre Steuererklärung

Jedes Jahr das gleiche Spiel, wenn die Einkommensteuererklärung naht: Wühlen in chaotischen Kisten voller Belege, das Rennen von einer Stelle zur anderen um die für die Steuererklärung notwendige Bescheinigungen aufzutreiben und nicht zuletzt auch noch stundenlanges Ausfüllen der Erklärung selbst. Spaß macht das freilich den Wenigsten, aber wenn nach der Steuererklärung mit dem Bescheid die Nachricht über eine dicke Erstattung kommt, dann hat es eben doch wieder gelohnt. Aber wann sind denn im Jahr 2015 überhaupt die Steuererklärungen fällig? Und welche? Und hat sich, im Vergleich zu den Vorjahren wieder irgendetwas wichtiges geändert, worauf man achten muss, um das maximale für sich herauszuholen oder aber, um Ärger mit dem Fiskus aus dem Weg zu gehen?

Fragen über Fragen, die alle Jahre wieder auftauchen. Zumindest die erste davon ist kurz und knapp beantwortet: Die Einkommensteuererklärung 2015 ist im Mai fällig, und zwar wie jedes Jahr am 31. . Aber welch Glück, dieses Jahr schenkt uns der Kalender sogar noch einen Tag mehr zum Trödeln bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Denn der 31. Mai ist im Jahr 2015 ein Sonntag, sodass man sich mit der Einreichung getrost bis zum 1. Juni Zeit lassen kann.

Aber Achtung, nicht vergessen: Es handelt sich bei der Erklärung um diejenige für das Jahr 2014!

Natürlich gibt es noch andere Steuererklärungen, die im Jahr 2015 fällig sind – für viele Selbständige sogar einmal im Monat oder zumindest pro Quartal und zusätzlich auch noch am Jahresende.

Aber was hat sich denn nun in 2014 wieder geändert? Welche Finessen hat sich das Finanzministerium ausgedacht, um uns mehr Geld abzuknöpfen oder (nicht sehr wahrscheinlich) uns zu entlasten? Die regelmäßige Arbeitsstätte wird in der Einkommensteuererklärung zur einzigen Tätigkeitsstätte, was sowohl für die Entfernungspauschale als auch für die Reisekosten in der Steuererklärung von Belang ist. Auch begrenzt der Fiskus die Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung auf 1000 Euro. Andererseits werden ausnahmsweise einmal die Verpflegungspauschalen angehoben. Und auch der absetzbare Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen steigt – das ist für viele Geschiedene oder getrennt lebende höchst erfreulich. Nicht zuletzt steigt, wie jedes Jahr, der Grundfreibetrag in 2014 auf 8.354 Euro an. Das heißt, man darf geringfügig mehr Geld verdienen als vorher, ohne dieses versteuern zu müssen.

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