Umzugskosten steuerlich absetzbar?
Umzugskosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bei einem beruflich veranlassten Umzug von Arbeitnehmern sind sie Werbungskosten und werden in die Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen. Entweder können die tatsächlichen Kosten oder eine Pauschale geltend gemacht werden.
Ein Umzug gilt als beruflich veranlasst, wenn sich der Arbeitsweg verkürzt. Dabei ist nicht die Länge des Weges, sondern die Zeitersparnis entscheidend. Diese muss mindestens 30 Minuten betragen. Aber auch, wenn die Firma umzieht oder die erste Stelle in einem neuen Wohnort angetreten wird, können die Kosten als Werbungskosten in der Anlage N angegeben werden. Auch bei einem beruflich bedingten Umzug aus dem Ausland nach Deutschland gelten sie als Werbungskosten. Hier ist zu beachten, dass der Umzug nach dem Antritt an der neuen Arbeitsstelle erfolgt ist. Entstehen hingegen aus privaten Gründen Umzugskosten, mindern diese als haushaltsnahe Dienstleistungen die Einkommensteuer. Sie gehören nicht in die Anlage N, sondern in den Mantelbogen auf der Seite 3 in die Zeile 75. Jährlich können 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal aber 4.000 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Interessant hierbei ist, dass der Betrag nicht das zu versteuernde Einkommen reduziert, sondern direkt die zu zahlende Steuer.
Bei beruflich veranlasstem Umzug dürfen unter anderem Fahrten zur Wohnungsbesichtigung mit 30 Cent pro Kilometer in der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden. Auch doppelte Mietzahlungen können für bis zu drei Monate geltend gemacht werden, ebenso die Transportkosten für den Umzug, Transportschäden, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, doppelte Mietzahlungen bis zu drei Monaten, Maklergebühren und Kosten für den Nachhilfeunterricht für die Kinder.. Für sonstige Kosten wie z.B. Trinkgelder gibt es eine Umzugskostenpauschale die ebenfalls in der Steuererklärung berücksichtigt werden müssen:
Pauschale für sonstige Umzugskosten für Verheiratete | |
Umzug ab | Pauschale |
01.08.2013 | 1.390 Euro |
01.01.2013 | 1.374 Euro |
01.03.2012 | 1.357 Euro |
01.01.2012 | 1.314 Euro |
01.08.2011 | 1.283 Euro |
01.01.2011 | 1.279 Euro |
Pauschale für sonstige Umzugskosten für Ledige | |
Umzug ab | Pauschale |
08.2013 | 695 Euro |
01.2013 | 687 Euro |
03.2012 | 679 Euro |
01.2012 | 657 Euro |
08.2011 | 641 Euro |
01.2011 | 640 Euro |
Pauschale für sonstige Umzugskosten für jede weitere Person(Kinder oder Verwandte, die nach dem Umzug mit in der neuen Wohnung leben) | |
Umzug ab | Pauschale |
08.2013 | 306 Euro |
01.2013 | 303 Euro |
03.2012 | 299 Euro |
01.2012 | 289 Euro |
08.2011 | 283 Euro |
01.2011 | 282 Euro |
Was ist wenn ich ein paar Möbel und andere wertvollere Gegenstände zusätzlich versichere mit einer Versicherung die mir die Spedition anbietet. eine Versicherung etwa. Zählt das zu den Gesamtkosten, die steuerlich absetzbar sind?
Hängt davon ab, ob Sie berufsbedingt umziehen oder privat. Bei Privat veranlassten Umzügen können Sie nur Lohnkosten steuerlich absetzen. Berufsbedingte Umzüge lassen sich mit allen Kosten – auch die Versicherungsleistung – als Werbungskosten absetzen.