Fortbildung

Urlaub und Fortbildung verbinden – geht das?

Urlaub und Fortbildung verbinden – geht das?

Wer früher im Anschluss an eine Geschäftsreise oder eine Fortbildung im Ausland auch noch gleich den privaten Urlaub am selben Ort verbrachte und sich die Reisekosten vom Fiskus wiederholen wollte, schaute meist in die Röhre. Doch dank eines Urteils des Bundesfinanzhofs sieht es nun ganz anders aus und Sie können tatsächlich das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden – wenn Sie es geschickt und richtig anstellen. Denn einfach mal so in Urlaub fliegen, einen zweistündigen Sprachkurs besuchen und sich dann einen schönen Lenz machen – das können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht absetzen. Damit Sie in einem solchen Fall Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, müssen schon einige Voraussetzungen erfüllt sein. So sollte die berufliche Veranlassung der Reise auf gar keinen Fall in den Hintergrund treten, darauf müssen Sie schon bei der Reisebuchung achten. Auch sollten Sie den Ablauf der gesamten Reise inklusive beruflicher und privater Vergnügungen dokumentieren, um alle Fragen des Finanzamtes zu Ihrer Steuererklärung genau beantworten zu können.

Achten Sie außerdem auf den Reiseverlauf: Der berufliche und private Anteil der Reise sollten klar voneinander getrennt sein und sich möglichst nicht überlappen. Rechnen Sie zur Ermittlung der absetzbaren Werbekosten den Anteil der Dauer an der Reise aus, den die Fortbildung oder berufliche Verpflichtung in Anspruch genommen hat. Mit diesem Anteil können Sie dann auch den Anteil an den Reisekosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angeben. Selbständige und Freiberufler setzen diesen Anteil an den Reisekosten natürlich als Betriebsausgaben in der Steuererklärung ab.

Wie immer ist es gut, wenn Sie die Angaben in Ihrer Einkommensteuererklärung dem Finanzamt durch Belege glaubhaft machen können. Dazu zählen zum auf die Reise bezogene Geschäftskorrespondenz, aber auch Kurspläne, Anmeldebestätigungen und Ähnliches. Und natürlich sollten Sie auch die Rechnung für Ihr Flugticket vorlegen können. Denn der Finanzbeamte sollte schon glauben können, dass Sie Ihren Englisch Sprachkurs tatsächlich auf Barbados und nicht in Wanne-Eickel gemacht haben. Durch clevere Vorgehensweise und die akribische Erstellung Ihrer Steuererklärung können Sie sich die Kosten Ihres Urlaubs also zumindest teilweise vom Staat zurückholen uns sich dadurch in der Einkommensteuererklärung entlasten.

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