Wer muss eine Steuererklärung machen?

Nicht jeder Steuerzahler unterliegt der Pflichtveranlagung und ist verpflichtet seine Steuererklärung zu machen bzw. machen zu lassen. Im Einkommensgesetz ist festgelegt wer der Pflichtveranlagung unterliegt und wer nicht:

Eine Verpflichtung besteht für alle Steuerzahler ab einem Einkommen im Jahr von:

  • 16.260 € für Ehepaare und
  • 8.130 € für Singles

Ist man ausschließlich Arbeitnehmer, muss man eine Steuererklärung machen bzw. machen lassen, wenn man über den o.g. Grenzen liegen und eine der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie oder Ihr Ehepartner haben/hat die Steuerklasse III oder V
  • Sie oder Ihr Ehepartner haben/hat einen Freibetrag eingetragen
  • Sie oder Ihr Ehepartner haben/hat Lohnersatzleistungen erhalten
  • Sie oder Ihr Ehepartner haben/hat außerordentliche Einkünfte (z.B. Abfindung)
  • Sie geschieden wurden und ihr ehemaliger Partner im gleichen Jahr wieder geheiratet hat
  • Sie von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten haben, der nicht pauschal versteuert wurde
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